- Seite 1 und 2:
Stand: 01.02.2010
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Konzept, Kontakt und Support Die RA
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Hamburgische Bauordnung (Hmbg BauO)
- Seite 7 und 8:
(3) 1 Gebäude werden in folgende G
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(2) Bauprodukte und Bauarten dürfe
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werden, wenn nach planungsrechtlich
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(2) 1 Die Kinderspielfläche muss e
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ausreichend lange standsicher sein.
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müssen 1. eine allgemeine bauaufsi
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erwarten sind, kann die Bauaufsicht
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Hmbg BauO § 23 Prüf-, Zertifizier
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zulässig sind; § 27 Absatz 4 blei
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Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbes
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öffentliche Verkehrs-, Grün- und
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sein. 2 Tragende Teile von Außentr
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Hmbg BauO § 34 Notwendige Flure, o
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(3) 1 Fensterbrüstungen von Fläch
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Brandweiterleitung nicht zu befürc
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Raumteile mit einer lichten Höhe b
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(3) 1 Die Ausgleichsbeträge nach A
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öffentlich-rechtlichen Vorschrifte
- Seite 43 und 44:
[§§ 59 - 73] Zweiter Abschnitt Vo
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Hmbg BauO § 64 Zustimmungsverfahre
- Seite 47 und 48:
(5) 1 Fliegende Bauten, die nach Ab
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Wärmeschutz und zur Energieeinspar
- Seite 51 und 52:
erwarten ist, dass öffentlich-rech
- Seite 53 und 54:
(5) Kommt hinsichtlich der Absätze
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ortsfeste Verbrennungsmotoren und B
- Seite 57 und 58:
vorliegen, mit der Bauausführung o
- Seite 59 und 60:
Absätze 1 und 3), 5. Erteilung von
- Seite 61 und 62:
Bebauungsplänen und in Bebauungspl
- Seite 63 und 64:
Anlage 2 (zu § 60) Übersicht - F
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- geschlossenen Großgaragen; - Anl
- Seite 67 und 68:
- Verblendungen und Verputz baulich
- Seite 69 und 70:
Hamburgisches Beamtengesetz (Hmbg B
- Seite 71 und 72:
Gemeinschaftsgutes ein dringender B
- Seite 73 und 74:
als stünde die Beamtin oder der Be
- Seite 75 und 76:
nach Beendigung des Amtsverhältnis
- Seite 77 und 78:
Rücknahme der Ernennung ist auch n
- Seite 79 und 80:
Vorbereitungsdienst. 2 Absatz 3 Sat
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er sich zu diesem Zeitpunkt erneut
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Beamtenverhältnis auf Probe, 5. di
- Seite 85 und 86:
(4) Wird die Beamtin oder der Beamt
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und 2 gelten entsprechend für Beam
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Hmbg BG § 36 Ruhestand auf Antrag
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Verfügung folgenden Monats die Die
- Seite 93 und 94:
Hmbg BG § 48 Verbot der Führung d
- Seite 95 und 96:
Hmbg BG § 58 Amtsbezeichnung (1) D
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tatsächlich betreuen oder pflegen.
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zu ermäßigen oder 2. Urlaub ohne
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den Beamten anerkannt. 2 Ausnahmen
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mit aus demselben Anlass gewährten
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zuletzt geändert am 17. März 2009
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esteht, die Voraussetzungen des §
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für die trotz ausreichender und re
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oder den Familienangehörigen der S
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weitergegeben werden, wenn die oder
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Vollendung der Regelaltersgrenze, i
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oder der ranghöchste leitende Beam
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[§ 105] 2. Bürgerschaft Hmbg BG
- Seite 121 und 122:
Hansestadt Hamburg stehen und nicht
- Seite 123 und 124:
2 Diese Beamtinnen und Beamten sind
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Hamburgisches Datenschutzgesetz (Hm
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erforderlich, ergänzende technisch
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3. es sich um Daten handelt, die di
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2. Aufklärung bei der Herausgabe m
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vergleichbaren Verzeichnissen, sowe
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und die abrufende Einheit unterschi
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nach einer Rechtsvorschrift oder we
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Hmbg DSG § 15 Übermittlung an öf
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ermöglichen, und der für die Erte
- Seite 143 und 144:
so tritt die Ersatzpflicht auch im
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Angelegenheiten und Vorgänge nach,
- Seite 147 und 148:
der Verwendung nicht beeinträchtig
- Seite 149 und 150:
Daten zu löschen, soweit diese Dat
- Seite 151 und 152:
Gebühren, Zinsen und Auslagen von
- Seite 153 und 154:
Verhalten ihm zuzurechnen ist, sons
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öffentlichen Anstalten und Einrich
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Behörden zugunsten des Betroffenen
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eingeschränkt oder aufgehoben word
- Seite 161 und 162:
(4) Der Rückzahlungsanspruch erlis
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(3) Der Senat wird ermächtigt, die
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Nummer Gebührentatbestand Gebühre
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solange der zuständigen Behörde n
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und Jugendeinrichtungen mitgeführt
- Seite 171 und 172:
(5) 1 Für Hunde, für die ein Maul
- Seite 173 und 174:
Änderung der Anschrift der Halteri
- Seite 175 und 176:
geltenden Fassung zu beantragen. 2
- Seite 177 und 178:
(2) 1 Gefährliche Hunde im Sinne d
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(8) Soweit dies zur Durchführung d
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14. Verstöße gegen Anleinpflichte
- Seite 183 und 184:
2. in welchem Bezirk und inwieweit
- Seite 185 und 186:
(4) 1 Hunde, auf die sich eine Ordn
- Seite 187 und 188:
Hamburgisches Jagdgesetz (Hmbg Jagd
- Seite 189 und 190:
Hmbg JagdG § 4 Gemeinschaftliche J
- Seite 191 und 192:
(5) Der Jagdgast ist nicht Jagdaus
- Seite 193 und 194:
Einvernehmen mit dem Jagdvorstand u
- Seite 195 und 196:
außerhalb der zum allgemeinen Gebr
- Seite 197 und 198:
Hmbg JagdG § 27 Ermächtigungen De
- Seite 199 und 200:
ohne Genehmigung der zuständigen B
- Seite 201 und 202:
Hamburgisches Katastrophenschutzges
- Seite 203 und 204:
unterstützen, 2. für ihre Einsatz
- Seite 205 und 206:
zur Beherrschung der Gefahren bei s
- Seite 207 und 208:
Weisungen der Katastrophenschutzbeh
- Seite 209 und 210:
durch schriftlichen Bescheid von de
- Seite 211 und 212:
[§§ 26 - 27 a] Vierter Teil Koste
- Seite 213 und 214:
Hamburgisches Gesetz zur Regelung d
- Seite 215 und 216:
1. Verkaufsstellen nach Absatz 2, 2
- Seite 217 und 218:
Hmbg LÖffG § 10 a Verfahren über
- Seite 219 und 220:
[§§ 1 - 6] Erster Abschnitt Allge
- Seite 221 und 222:
landschaftsverträgliche sportliche
- Seite 223 und 224:
3. Art jede Art, Unterart oder Teil
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(ABl. EG Nr. L 91 S. 30), zuletzt g
- Seite 227 und 228:
die bestehende Dichte. 2 Im Landsch
- Seite 229 und 230:
Umweltprüfung abgesehen werden, we
- Seite 231 und 232:
ihrer Ufer, soweit sie bereits best
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werden, wenn nachgewiesen wird, das
- Seite 235 und 236:
Hmbg NatSchG § 12 Verfahren bei Ei
- Seite 237 und 238:
soweit erforderlich, die Pflege-, E
- Seite 239 und 240:
(3) Die Festsetzung nach Absatz 1 k
- Seite 241 und 242:
(4) Wird ein Vorhaben im Sinne des
- Seite 243 und 244:
Hmbg NatSchG § 25 Fachkonzeption A
- Seite 245 und 246:
Trockenrasen, Wälder und Gebüsche
- Seite 247 und 248:
5. Maßnahmen zum Schutz des Baumbe
- Seite 249 und 250:
Nutzung und den sonstigen Zielen vo
- Seite 251 und 252:
ersuchen, eine zur Sicherung des Ü
- Seite 253 und 254:
Stellen zur Wiederansiedlung von Ti
- Seite 255 und 256:
mindestens zehn, höchstens fünfze
- Seite 257 und 258:
7. Eigentümerinnen bzw. Eigentüme
- Seite 259 und 260:
Veränderungen oder Störungen oder
- Seite 261 und 262:
(2) 1 Die bestehenden Verordnungen
- Seite 263 und 264:
hinter Packhalle 11 mit der Ostgren
- Seite 265 und 266:
nach Westen und dann auf der Mitte
- Seite 267 und 268:
naturnahe Fischteiche oder Beregnun
- Seite 269 und 270:
(Silbergrasfluren, Kleinschmielenra
- Seite 271 und 272:
Anlage 4 - Riffe sind hier biogenen
- Seite 273 und 274:
Hmbg PresseG § 5 Veröffentlichung
- Seite 275 und 276:
(3) 1 Die Gegendarstellung muß in
- Seite 277 und 278:
Hmbg PresseG § 16 Aufhebung der Be
- Seite 279 und 280:
Herstellung oder Verbreitung von Na
- Seite 281 und 282:
Dritter Abschnitt Lehrerkonferenz [
- Seite 283 und 284:
4 Kinder und Jugendliche, deren Ers
- Seite 285 und 286:
eröffnet sind, sind diese in einer
- Seite 287 und 288:
Dritter Teil Aufbau des Schulwesens
- Seite 289 und 290:
Nachmittagsunterricht geführt werd
- Seite 291 und 292:
die sie befähigt, nach Maßgabe de
- Seite 293 und 294:
Hmbg SG § 19 Sonderschule Gemäß
- Seite 295 und 296:
(2) Zulassungsvoraussetzungen sind
- Seite 297 und 298:
Zusammenhang mit einem Auslandsschu
- Seite 299 und 300:
Hmbg SG § 31 Beaufsichtigung, Weis
- Seite 301 und 302:
und des Schulärztlichen Dienstes,
- Seite 303 und 304:
erfolgreiche Teilnahme am Unterrich
- Seite 305 und 306:
Hmbg SG § 40 Ruhen der Schulpflich
- Seite 307 und 308:
außerhalb des Anmeldeverbundes wä
- Seite 309 und 310:
Jahrgangsstufe 9 erhalten die Schü
- Seite 311 und 312:
[§ 49] Fünfter Abschnitt Maßnahm
- Seite 313 und 314:
Fünfter Teil Schulverfassung [§§
- Seite 315 und 316:
Verwaltung der Lernmittel, 10. die
- Seite 317 und 318: der Leistungsbeurteilung sowie Verf
- Seite 319 und 320: [§§ 63 - 67] Fünfter Abschnitt M
- Seite 321 und 322: Hmbg SG § 66 Sitzungen, Vollversam
- Seite 323 und 324: 5. die Schule und die Lehrerinnen u
- Seite 325 und 326: 2 Diese Personen können auch einen
- Seite 327 und 328: Veranstaltungen und die diesbezügl
- Seite 329 und 330: (5) Ist oder wird ein Schulvorstand
- Seite 331 und 332: wählbar zur Elternkammer ist, wer
- Seite 333 und 334: Hmbg SG § 86 Regionale Bildungskon
- Seite 335 und 336: Funktionsstellen nach § 96 oder im
- Seite 337 und 338: entscheiden die Vorsitzende oder de
- Seite 339 und 340: (2) Bei der Verarbeitung personenbe
- Seite 341 und 342: Umfang der zu verarbeitenden Daten,
- Seite 343 und 344: Hmbg SG § 108 Fristen, Schriftform
- Seite 345 und 346: 3. die Verordnung über die Bildung
- Seite 347 und 348: Kraft, in dem sie erlassen worden s
- Seite 349 und 350: (2) Wer die tatsächliche Gewalt ü
- Seite 351 und 352: 1. zum Schutz der Person gegen eine
- Seite 353 und 354: Belästigung anderer Verkehrsteilne
- Seite 355 und 356: Hmbg SOG § 16 Betreten und Durchsu
- Seite 357 und 358: (2) Körperliche Gewalt ist jede un
- Seite 359 und 360: keinen Erfolg versprechen. 2 Gegen
- Seite 361 und 362: 1. auf Anforderung oder mit Zustimm
- Seite 363 und 364: 1946 Seite 5), 19. die Zweite Veror
- Seite 365 und 366: Verfassung der Freien und Hansestad
- Seite 367: Artikel 38 Artikel 39 Artikel 40 Ar
- Seite 371 und 372: (3) Die Geschäftsordnung der Bürg
- Seite 373 und 374: ihm untersteht die Bürgerschaftska
- Seite 375 und 376: (5) 1 Die Beschlüsse der Untersuch
- Seite 377 und 378: Hmbg Verfassung Artikel 36 (1) 1 Fi
- Seite 379 und 380: Hmbg Verfassung Artikel 45 1 Der Se
- Seite 381 und 382: (4) 1 Ein von der Bürgerschaft bes
- Seite 383 und 384: Wartestand oder in ein anderes Amt
- Seite 385 und 386: Gesetzes oder einer Rechtsverordnun
- Seite 387 und 388: (4) 1 Die Bürgerschaft wählt auf
- Seite 389 und 390: Hamburgisches Verwaltungsverfahrens
- Seite 391 und 392: Nachprüfung durch die Gerichte der
- Seite 393 und 394: Hmbg VwVfG § 5 Voraussetzungen und
- Seite 395 und 396: (3) Ersuchen von Behörden anderer
- Seite 397 und 398: Hmbg VwVfG § 14 Bevollmächtigte u
- Seite 399 und 400: aufzufordern, so kann die Behörde
- Seite 401 und 402: des Beteiligten selbst eine Überse
- Seite 403 und 404: (3) 1 Die Versicherung besteht dari
- Seite 405 und 406: zu gewähren. 2 Das Verschulden ein
- Seite 407 und 408: Bedienstete Gewissheit über diese
- Seite 409 und 410: Hmbg VwVfG § 39 Begründung des Ve
- Seite 411 und 412: Behörde aber nicht erkennen lässt
- Seite 413 und 414: 4 In den Fällen des Satzes 3 wird
- Seite 415 und 416: (4) 1 Wird eine Leistung nicht alsb
- Seite 417 und 418: (2) Besteht auf die Leistung der Be
- Seite 419 und 420:
Hmbg VwVfG § 65 Mitwirkung von Zeu
- Seite 421 und 422:
Hmbg VwVfG § 69 Entscheidung (1) D
- Seite 423 und 424:
(6) 1 Ein schriftlicher Verwaltungs
- Seite 425 und 426:
sind. 3 Nicht ortsansässige Betrof
- Seite 427 und 428:
Anwendung. 3 Vor Erhebung einer ver
- Seite 429 und 430:
anzuwenden ist, so entscheidet, fal
- Seite 431 und 432:
Hmbg VwVfG § 86 Abberufung 1 Perso
- Seite 433 und 434:
zur Abnahme von Versicherungen an E
- Seite 435 und 436:
sowie der landesunmittelbaren juris
- Seite 437 und 438:
Hmbg VwVG § 10 Vollstreckung zur N
- Seite 439 und 440:
Hmbg VwVG § 19 Kosten der Ersatzvo
- Seite 441 und 442:
(2) Der Vollziehungsbeamte ist zur
- Seite 443 und 444:
anzuwenden, jedoch tritt an die Ste
- Seite 445 und 446:
der Ehe, an seinen Lebenspartner, v
- Seite 447 und 448:
Niederschrift aufzunehmen. 3 Dem Pf
- Seite 449 und 450:
Vollstreckungsbehörde kann auch ei
- Seite 451 und 452:
Hmbg VwVG § 64 Erklärungspflicht
- Seite 453 und 454:
Grundstück im Range vorgeht, kann
- Seite 455 und 456:
Zeitpunkt, in dem die Kostenpflicht
- Seite 457 und 458:
Zwangsvollstreckung vom 20. August
- Seite 459 und 460:
Hamburgisches Wegegesetz (Hmbg WG)
- Seite 461 und 462:
auf dem Deich errichteten Gebäudes
- Seite 463 und 464:
entsprechend. 2 Der Bekanntmachung
- Seite 465 und 466:
Absatz 3 Nummer 4 mit einer Länge
- Seite 467 und 468:
Aufgabenbereich berührt wird, das
- Seite 469 und 470:
Entschädigung sind von der Enteign
- Seite 471 und 472:
oder nicht für unverhältnismäßi
- Seite 473 und 474:
Enteignungsbehörde auf Antrag der
- Seite 475 und 476:
Hmbg WG § 25 Private Verkehrsfläc
- Seite 477 und 478:
sind die Reinigung von Schnee und E
- Seite 479 und 480:
die Verschmutzung ohne vorherige An
- Seite 481 und 482:
Hmbg WG § 43 Erfüllung des Entsch
- Seite 483 und 484:
Hmbg WG § 46 Ermittlung des beitra
- Seite 485 und 486:
(4) Sind für ein Grundstück unter
- Seite 487 und 488:
(3) Der Aufwand nach Absatz 1 umfas
- Seite 489 und 490:
dazu in den öffentlichen Weg einge
- Seite 491 und 492:
Wegeverzeichnis einzutragen; dabei
- Seite 493:
verpflichtet, so gilt diese Regelun