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RA-MICRO E-Gesetze: Hamburgisches Landesrecht / Stand: 01.02.10

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Hmbg SOG § 35 Inkrafttreten<br />

Dies Gesetz tritt am 1. April 1966 in Kraft.<br />

Anlage<br />

(zu § 30 a Satz 1 Nummer 5)<br />

Vereinbarung zwischen der Hansestadt Hamburg, dem Lande<br />

Schleswig-Holstein und dem Lande Niedersachsen über die<br />

Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit ihrer Polizeien<br />

(hier nicht wiedergegeben)

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