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RA-MICRO E-Gesetze: Hamburgisches Landesrecht / Stand: 01.02.10

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Veringkanal, Ostseite des Wassergrundstücks Veringkanal, Binnenhaupt<br />

Veringkanalschleuse, Westseite des Wassergrundstücks Veringkanal bis zur<br />

Hafenbahnanlage, westliche bzw. im weiteren Verlauf südliche<br />

Grundstücksgrenze der Hafenbahnanlage und gradliniger weiterer Verlauf in<br />

westlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der außenseitigen Grundstücksgrenze<br />

des Reiherstieg-Hauptdeiches. 2 Nach Süden verläuft die Grenze auf der<br />

westlichen Deichgrundgrenze des Pollhorner Hauptdeiches in seiner<br />

Verlängerung nach Süden bis zur Straße Hohe Schaar, verläuft dann nach<br />

Südosten auf der wasserseitigen Deichgrundstücksgrenze des Buschwerder<br />

Hauptdeiches bis zur Auffahrt der alten Harburger Elbbrücke. 3 Hier verläuft sie<br />

auf der Westgrenze der Alten Harburger Elbbrücke nach Süden über die Elbe<br />

bis zur außenseitigen Deichgrundgrenze des Neuländer- und Harburger<br />

Hauptdeiches bis zum Schnitt mit der Westgrenze des Flurstücks 912. 4 Sie<br />

folgt der Westgrenze des Flurstücks 912 bis zur Südwestecke des Flurstücks<br />

913, der Verbindungslinie zwischen dieser Ecke und der Nordostecke des<br />

Flurstücks 871, der Ostgrenze dieses Flurstücks, den Begrenzungen der<br />

Wassergrundstücke der Moorwettern (Flurstücke 910 und 903) und der<br />

westlichen Begrenzung der Nartenstraße bis zur Kreuzung mit dem östlichen<br />

Bahnhofskanal. 5 Es folgen als Grenze die Begrenzung des Wassergrundstücks<br />

Flurstück 1014 (östlicher Bahnhofskanal), Ost- und Nordgrenze des Flurstücks<br />

884, Nordgrenze des Flurstücks 2962, Nord- und Westgrenze des Flurstücks<br />

885, Begrenzung des Wassergrundstücks Flurstück 999 (westlicher<br />

Bahnhofskanal) bis zur Nordecke des westlichen Widerlagers der Brücke über<br />

den westlichen Bahnhofskanal, Verbindungslinie zur südöstlichen Ecke des<br />

Flurstücks 889, südliche Begrenzung der Flurstücke 889 und 887, Begrenzung<br />

des Wassergrundstücks Flurstück 826 (Kaufhauskanal), Südgrenze der<br />

Flurstücke 846 und 847, Ost-, Nord- und Westgrenze der Blohmstraße bis zur<br />

Südgrenze der Seehafenstraße, diese nach Westen bis zum Schnitt mit dem<br />

Lauenbrucher Hauptdeich. 6 Von hier die Nordseite des Bostelbeker<br />

Hauptdeiches bis zum Sperrtor, von hier die landseitige Grenze des<br />

Bostelbeker Hauptdeiches und des Moorburger Hauptdeiches nach Westen und<br />

des Moorburger Hauptdeiches nach Norden. 7 Von der Kreuzung Moorburger<br />

Hauptdeich/Moorburger Elbdeich verläuft die Grenze auf der Nordseite des<br />

Deichfußes Moorburger Elbdeich nach Westen bis zu der Kreuzung mit dem<br />

Schleusenfleet, auf dem Ostufer des Schleusenfleets und der Alten Süderelbe<br />

nach Norden bis zur Kreuzung der Zuwegung zum Spülfeld südlich der<br />

Süderelbe und auf der Südseite der Zuwegung nach Nordosten bis zum Aue-<br />

Hauptdeich. 8 Auf der landseitigen Grundstücksgrenze des Aue-Hauptdeiches<br />

nach Norden folgt die Grenze der innenseitigen Grundstücksgrenze der<br />

Hochwasserschutzanlage, bis diese nach Westen abknickt. 9 Die Grenze<br />

verläuft hier nach Nordwesten, Westen und Süden auf der Uferlinie 1 m hinter<br />

der Oberkante Böschung. 10 Von der Seemannsschule verläuft sie auf der<br />

landseitigen Grundstücksgrenze der Hochwasserschutzanlage nach Süden,<br />

dann nach Westen bis zur Kreuzung mit der Straße Neßpriel. 11 Hier knickt die<br />

Grenze nach Norden ab und läuft außerhalb der Hochwasserschutzanlage auf<br />

der westlichen und nördlichen Begrenzung des Neßpriel, der westlichen und<br />

nördlichen Begrenzung der Uferstraße, der Uferlinie am Rüschkanal 1,0 m<br />

hinter Oberkante Böschung und der Uferlinie der Elbe 5,0 m hinter der<br />

Oberkante Böschung, überquert in gerader Linie den Neßkanal und verläuft auf<br />

der wasserseitigen Grundstücksgrenze der HWS-Anlage der Flugzeugwerft

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