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RA-MICRO E-Gesetze: Hamburgisches Landesrecht / Stand: 01.02.10

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Nummer Gebührentatbestand Gebührensatz in Euro<br />

a)bei Vorliegen von Regelungen über Kosten des<br />

Widerspruchsverfahrens in einer Gebührenordnung<br />

b)in allen übrigen Fällen<br />

7 Erfolglose Widerspruchsverfahren<br />

a)bei Widersprüchen gegen eine gebührenpflichtige<br />

Amtshandlung oder gegen die Ablehnung eines<br />

Antrages auf Vornahme einer gebührenpflichtigen<br />

Amtshandlung<br />

b)in allen übrigen Fällen<br />

25,50 bis zu einem Viertel der<br />

für das<br />

Widerspruchsverfahren<br />

vorgesehenen Gebühr<br />

15,- bis 500,-<br />

25,50 bis zur vollen für die<br />

angefochtene oder beantragte<br />

Amtshandlung vorgesehenen<br />

Gebühr<br />

15,- bis 2 000,-

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