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RA-MICRO E-Gesetze: Hamburgisches Landesrecht / Stand: 01.02.10

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Gebühren, Zinsen und Auslagen von denjenigen zu tragen, die die<br />

Kontrolle veranlasst haben, soweit dies der Billigkeit entspricht.<br />

Hmbg DSG § 35 In-Kraft-Treten<br />

(1) 1 Dieses Gesetz tritt am 1. August 1990 in Kraft. 2 Abweichend davon tritt<br />

§ 9 Absätze 3 und 4 am 1. Januar 1991 in Kraft.<br />

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt das Hamburgische Datenschutzgesetz vom<br />

31. März 1981 (HmbGVBl. S. 71) in der geltenden Fassung außer Kraft.

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