Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch
Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch
Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch / Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife � durch planvolles Erproben sprachlicher Mittel und kommunikativer sowie interkultureller Strategien die eigene Sprach- und Sprachhandlungskompetenz festigen und erweitern und in diesem Zusammenhang die an anderen Sprachen erworbenen Kompetenzen nutzen 26
Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch / Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife 3 Hinweise zur Prüfungsdurchführung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife in der fortgeführten Fremdsprache (Englisch / Französisch) 3.1 Allgemeines Unter Berücksichtigung der ”Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II‛ i. d. g. F. und auf der Grundlage der in den Bildungsstandards festgelegten Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Oberstufe verfügen sollen, werden die nachfolgenden Regelungen für die Abiturprüfung festgelegt. Ausgehend von den verbindlichen Bereichen, in denen in den jeweiligen Fächern in der Abiturprüfung Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nachzuweisen sind, wird im Folgenden insbesondere benannt, welche Arten von Aufgaben in der Abiturprüfung gestellt werden können, in welcher Weise die erwarteten Schülerleistungen zu beschreiben und nach welchen Kriterien die erbrachten Abiturprüfungsleistungen zu bewerten sind. 3.1.1 Anforderungsbereiche und allgemeine Vorgaben zur schriftlichen und zur mündlichen Prüfungsaufgabe Die Prüfungsaufgabe ist so zu stellen, dass sie Leistungen in den folgenden drei Anforderungsbereichen erfordert: � Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren. � Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte. � Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen. 27
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� durch planvolles Erproben sprachlicher Mittel und kommunikativer sowie interkultureller<br />
Strategien <strong>die</strong> eigene Sprach- und Sprachhandlungskompetenz festigen<br />
und erweitern und in <strong>die</strong>sem Zusammenhang <strong>die</strong> an anderen Sprachen erworbenen<br />
Kompetenzen nutzen<br />
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