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Nr. 114 – Juni 2010 Viersen Lebenshilfe - Lebenshilfe Viersen eV

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42<br />

Recht und Information<br />

Kein Verlust von Rentenansprüchen beim Wechsel aus WfbM zum<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

Die Werkstatt für behinderte<br />

Menschen - so auch das HPZ<br />

- hat nach dem gesetzlichen<br />

Auftrag aus §136 Abs.1 Satz 3<br />

des SGB IX den Übergang der<br />

Werkstattbeschäftigten auf<br />

den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

zu fördern. Das verlangen die<br />

Kostenträger (LVR und BA)<br />

auch vom HPZ.<br />

Bei der für Mitglieder offenen<br />

Vorstandssitzung wurde<br />

neulich die Sorge von Eltern<br />

geäußert, dass bei einem<br />

solchen Wechsel „Ansprüche<br />

aus der Rentenversicherung<br />

verloren gehen könnten“, so<br />

eine Frage aus dem Publikum.<br />

Das ist nicht der Fall.<br />

Mir liegt nun eine rechtliche<br />

Einschätzung der damals<br />

anwesenden Rechtsanwältin,<br />

Frau Heike Brüning-Tyrell,<br />

Fachanwältin für Sozialrecht,<br />

vom 04.11.09 vor. Sie kommt zu<br />

Problematischer Gebrauch der gesetzlichen Begleiter-Regelung<br />

Vor kurzer Zeit kursierte<br />

die Meldung durch die<br />

Medien, dass in Zügen<br />

der Deutschen Bahn (DB)<br />

Fahrgäste andere blinde<br />

Fahrgäste begleiten dürfen,<br />

also dass nur einer bezahlen<br />

müsse. Klaus Hahn, der<br />

Vorsitzende des Blinden- und<br />

Sehbehinderten-Verbandes<br />

Westfalen und Mitglied des<br />

DBSV-Präsidiums weist<br />

darauf hin, „dass der Tarif<br />

der DB nicht vorsieht, dass<br />

von zwei blinden Reisenden<br />

nur einer den Fahrpreis zu<br />

entrichten hat. Die DB hat<br />

lediglich intern entschieden,<br />

dass bei der Kontrolle<br />

der Fahrausweise (im<br />

Fernverkehr!) nicht zu prüfen<br />

ist, ob die Begleitperson<br />

folgendem Ergebnis: Zitat:<br />

„Beiträge zur Rentenversicherung,<br />

die bereits<br />

aus einer WfbM-Tätigkeit bei<br />

Aufnahme eines üblichen<br />

Arbeitsverhältnisses auf<br />

dem ersten Arbeitsmarkt<br />

angesammelt werden konnten,<br />

verfallen selbstverständlich<br />

nicht. Sollten die Aussagen<br />

der Unterzeichneten in dieser<br />

Weise verstanden worden<br />

sein, so entspricht das nicht<br />

der Rechtslage und den<br />

tatsächlichen Ausführungen.“<br />

Außerdem weist sie darauf<br />

hin, dass die betroffenen<br />

Menschen bei einem solchen<br />

Wechsel insofern Nachteile<br />

in den Voraussetzungen<br />

für ihre (spätere) Rente<br />

erleiden, da sie ein deutlich<br />

niedrigeres Einkommen haben<br />

werden als das, welches die<br />

Kostenträger bisher bei der<br />

Zahlung der Beiträge für<br />

bestimmte Anforderungen<br />

erfüllt. Konsequenterweise<br />

wird nicht beanstandet,<br />

wenn die Begleitperson<br />

ebenfalls im Besitz eines<br />

Schwerbehinderten-Ausweises<br />

ist, die sie zur Mitnahme<br />

einer Begleitperson<br />

berechtigt.“ Gleiches gilt<br />

selbstverständlich auch<br />

für andere Menschen mit<br />

Behinderungen, deren SB-<br />

Ausweis das Merkzeichen „B“<br />

aufweist.<br />

Nach Ansicht des DBSV-<br />

Präsidiums ist es mit der<br />

gesetzlichen Begleiter-<br />

Regelung kaum vereinbar,<br />

wenn die als Begleitperson<br />

mitfahrende schwerbehinderte<br />

Person den gleichen<br />

Assistenzbedarf hat wie<br />

die Werkstattbeschäftigten<br />

an die Rentenversicherung<br />

(fiktiv) ihrer Berechnung<br />

zugrunde gelegt haben. Diese<br />

Menschen seien nicht mehr<br />

voll erwerbsunfähig, sondern<br />

erwerbsgemindert oder<br />

auch voll erwerbsfähig. Der<br />

Anspruch auf Rente sei nicht<br />

mehr unter den besonderen<br />

Bedingungen in der WfbM zu<br />

erreichen (20 Jahre, fiktive<br />

Beitragshöhe).<br />

Horst Bessel<br />

die begleitete Person.<br />

„Wer von der gesetzlichen<br />

Begleiter-Regelung in dieser<br />

problematischen Weise<br />

Gebrauch macht, trägt<br />

allerdings dazu bei, ihren<br />

Bestand zu gefährden, kritisiert<br />

Hahn.<br />

Klaus Hahn in „Standpunkt“<br />

<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Viersen</strong> aktuell <strong>Nr</strong>. <strong>114</strong>

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