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Nr. 114 – Juni 2010 Viersen Lebenshilfe - Lebenshilfe Viersen eV

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Gutes können Sie mit uns tun !!!<br />

STIFTUNG LEBENSHILFE IM KREIS VIERSEN<br />

Der Stiftungsgedanke<br />

Stiftungen haben in Deutschland eine lange Tradition; sie verfolgen seit dem 19. Jahrhundert das Ziel<br />

durch Privatinitiative alle Bereiche des Gemeinwohls fördern<br />

Der Verein <strong>Lebenshilfe</strong> für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis <strong>Viersen</strong> e.V. hat mit Stiftungsurkunde vom 17.Oktober<br />

1988 die Stiftung <strong>Lebenshilfe</strong> im Kreis <strong>Viersen</strong> ins Leben gerufen. Sie wurde vom Innenminister des Landes NRW mit Urkunde<br />

vom 26.<strong>Juni</strong> 1989 genehmigt und ist bei der Bezirksregierung in Düsseldorf unter der Stiftungsnummer15.2.1 <strong>–</strong> St537 registriert.<br />

Stiften als Ausdruck sozialer Verantwortung<br />

Das soziale Engagement der Stiftung <strong>Lebenshilfe</strong> ist auf Dauer angelegt und nur möglich, wenn viele Menschen sich als Stifter daran beteiligen. Eltern,<br />

Angehörige und Freunde von Behinderten, aber auch alle Menschen, die aus sozialer Verantwortung Gutes tun wollen, sichern dadurch für alle Zeiten<br />

zusätzliche finanzielle Hilfen, die zur Förderung und Verbesserung der Lebensqualität unserer geistig behinderte Menschen dringend benötigt werden.<br />

Die ewige Quelle<br />

Um die gemeinnützigen Ziele nachhaltig, also auf Dauer, verfolgen zu können, bedarf es einer besonderen Gestaltung. Dafür<br />

ist die Stiftung die geeignete rechtliche Form. Vereine müssen ihre Zuwendungen zeitnah, d.h. kurzfristig ausgeben. Eine<br />

Stiftung dagegen muss grundsätzlich ihr Vermögen erhalten; die Zustiftungen zum Stiftungsvermögen bleiben für immer<br />

unantastbar, haben somit „Ewigkeitscharakter“ und werden von Generation zu Generation weitergegeben. Der Stiftungszweck<br />

dagegen wird ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens gefördert, solange das Stiftungsvermögen existiert.<br />

Wie arbeitet die Stiftung ?<br />

Grundlage allen Handelns sind das Stiftungsrecht, die Satzung der Stiftung und die Beschlüsse von Stiftungskuratorium und Stiftungsvorstand.<br />

Als eigenständige juristische Person hat die Stiftung einen dreiköpfigen Vorstand, der vom Kuratorium - dem bis zu 6- köpfigen Aufsichtsgremium<br />

der Stiftung - für drei Jahre berufen wird.<br />

Wesentliche Aufgaben beider Gremien sind:<br />

1. Kapital durch Zustiftungen sammeln, werterhaltend, ertragsreich und sicher anlegen.<br />

2. Spenden einwerben<br />

3. Beratung von Eltern, Angehörigen und Freunden von Menschen mit geistiger Behinderung, in Angelegenheiten der Altersvorsorge<br />

und erbrechtlicher Fragen, Vermächtnissen, Spendendarlehen u.a.m.<br />

4. Testamentsvollstreckungen übernehmen, soweit die Stiftung als Nacherbin berufen wird<br />

5. Zuschüsse aus den Stiftungserträgen gewähren:<br />

• für Familienunterstützende Dienste zur ambulanten Betreuung von Familien, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause<br />

pflegen<br />

• für PKW & Kleinbusse, um Beweglichkeit bei Einkauf, Arztbesuchen, Freizeitgestaltung und Ferien zu gewährleisten<br />

• zur Einrichtung von Wohnstätten für die Anschaffung von Inventar<br />

• zur Freizeitgestaltung<br />

• für Ferienmaßnahmen und Reiseveranstaltungen<br />

• für Therapiemaßnahmen, psychologische Beratung und Spezialbehandlung bei Verhaltensproblemen<br />

• für Bauvorhaben z.B. für neue Wohnstätten, Umbaumaßnahmen in bestehenden Einrichtungen<br />

• für Personal zur Verstärkung der Betreuungs- und Pflegequalität in den Wohnstätten<br />

Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind und unsere Arbeit unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an uns:<br />

Ihre Ansprechpartner sind:<br />

Heinrich Eden Christian G. Andreae<br />

Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung<br />

Kniebelerstr. 23, 47918 Tönisvorst <strong>–</strong> Vorst Am Schönblick 7, 41749 <strong>Viersen</strong>-Süchteln<br />

Telefon (02156) 49 40 21 Telefon (02162) 61 51<br />

Fax (02156) 49 40 29 Fax (02162) 61 51<br />

e-mail h.eden@lebenshilfe-viersen.de e-mail c.g.andreae@arcor.de<br />

Bankverbindungen der Stiftung <strong>Lebenshilfe</strong> (Bitte nicht mit den Bankverbindungen des Vereins <strong>Lebenshilfe</strong> verwechseln)<br />

Volksbank Kempen-Grefrath eG BLZ 320 614 14 Konto 509 209 014<br />

Sparkasse Krefeld BLZ 320 500 00 Konto 59 105 106<br />

Gemeinsam können wir eine Menge schaffen !!!<br />

<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Viersen</strong> aktuell <strong>Nr</strong>. <strong>114</strong>

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