Nr. 114 – Juni 2010 Viersen Lebenshilfe - Lebenshilfe Viersen eV
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Gutes können Sie mit uns tun !!!<br />
STIFTUNG LEBENSHILFE IM KREIS VIERSEN<br />
Der Stiftungsgedanke<br />
Stiftungen haben in Deutschland eine lange Tradition; sie verfolgen seit dem 19. Jahrhundert das Ziel<br />
durch Privatinitiative alle Bereiche des Gemeinwohls fördern<br />
Der Verein <strong>Lebenshilfe</strong> für Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis <strong>Viersen</strong> e.V. hat mit Stiftungsurkunde vom 17.Oktober<br />
1988 die Stiftung <strong>Lebenshilfe</strong> im Kreis <strong>Viersen</strong> ins Leben gerufen. Sie wurde vom Innenminister des Landes NRW mit Urkunde<br />
vom 26.<strong>Juni</strong> 1989 genehmigt und ist bei der Bezirksregierung in Düsseldorf unter der Stiftungsnummer15.2.1 <strong>–</strong> St537 registriert.<br />
Stiften als Ausdruck sozialer Verantwortung<br />
Das soziale Engagement der Stiftung <strong>Lebenshilfe</strong> ist auf Dauer angelegt und nur möglich, wenn viele Menschen sich als Stifter daran beteiligen. Eltern,<br />
Angehörige und Freunde von Behinderten, aber auch alle Menschen, die aus sozialer Verantwortung Gutes tun wollen, sichern dadurch für alle Zeiten<br />
zusätzliche finanzielle Hilfen, die zur Förderung und Verbesserung der Lebensqualität unserer geistig behinderte Menschen dringend benötigt werden.<br />
Die ewige Quelle<br />
Um die gemeinnützigen Ziele nachhaltig, also auf Dauer, verfolgen zu können, bedarf es einer besonderen Gestaltung. Dafür<br />
ist die Stiftung die geeignete rechtliche Form. Vereine müssen ihre Zuwendungen zeitnah, d.h. kurzfristig ausgeben. Eine<br />
Stiftung dagegen muss grundsätzlich ihr Vermögen erhalten; die Zustiftungen zum Stiftungsvermögen bleiben für immer<br />
unantastbar, haben somit „Ewigkeitscharakter“ und werden von Generation zu Generation weitergegeben. Der Stiftungszweck<br />
dagegen wird ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens gefördert, solange das Stiftungsvermögen existiert.<br />
Wie arbeitet die Stiftung ?<br />
Grundlage allen Handelns sind das Stiftungsrecht, die Satzung der Stiftung und die Beschlüsse von Stiftungskuratorium und Stiftungsvorstand.<br />
Als eigenständige juristische Person hat die Stiftung einen dreiköpfigen Vorstand, der vom Kuratorium - dem bis zu 6- köpfigen Aufsichtsgremium<br />
der Stiftung - für drei Jahre berufen wird.<br />
Wesentliche Aufgaben beider Gremien sind:<br />
1. Kapital durch Zustiftungen sammeln, werterhaltend, ertragsreich und sicher anlegen.<br />
2. Spenden einwerben<br />
3. Beratung von Eltern, Angehörigen und Freunden von Menschen mit geistiger Behinderung, in Angelegenheiten der Altersvorsorge<br />
und erbrechtlicher Fragen, Vermächtnissen, Spendendarlehen u.a.m.<br />
4. Testamentsvollstreckungen übernehmen, soweit die Stiftung als Nacherbin berufen wird<br />
5. Zuschüsse aus den Stiftungserträgen gewähren:<br />
• für Familienunterstützende Dienste zur ambulanten Betreuung von Familien, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause<br />
pflegen<br />
• für PKW & Kleinbusse, um Beweglichkeit bei Einkauf, Arztbesuchen, Freizeitgestaltung und Ferien zu gewährleisten<br />
• zur Einrichtung von Wohnstätten für die Anschaffung von Inventar<br />
• zur Freizeitgestaltung<br />
• für Ferienmaßnahmen und Reiseveranstaltungen<br />
• für Therapiemaßnahmen, psychologische Beratung und Spezialbehandlung bei Verhaltensproblemen<br />
• für Bauvorhaben z.B. für neue Wohnstätten, Umbaumaßnahmen in bestehenden Einrichtungen<br />
• für Personal zur Verstärkung der Betreuungs- und Pflegequalität in den Wohnstätten<br />
Wenn Sie an weiteren Informationen interessiert sind und unsere Arbeit unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an uns:<br />
Ihre Ansprechpartner sind:<br />
Heinrich Eden Christian G. Andreae<br />
Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung<br />
Kniebelerstr. 23, 47918 Tönisvorst <strong>–</strong> Vorst Am Schönblick 7, 41749 <strong>Viersen</strong>-Süchteln<br />
Telefon (02156) 49 40 21 Telefon (02162) 61 51<br />
Fax (02156) 49 40 29 Fax (02162) 61 51<br />
e-mail h.eden@lebenshilfe-viersen.de e-mail c.g.andreae@arcor.de<br />
Bankverbindungen der Stiftung <strong>Lebenshilfe</strong> (Bitte nicht mit den Bankverbindungen des Vereins <strong>Lebenshilfe</strong> verwechseln)<br />
Volksbank Kempen-Grefrath eG BLZ 320 614 14 Konto 509 209 014<br />
Sparkasse Krefeld BLZ 320 500 00 Konto 59 105 106<br />
Gemeinsam können wir eine Menge schaffen !!!<br />
<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Viersen</strong> aktuell <strong>Nr</strong>. <strong>114</strong>