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Betrifft: Betreuung 10

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B. Kommunikation, Umgang<br />

• Wohnungssuche und Organisation des Umzuges (Beantragung aller Leistungen,<br />

Organisieren einer notwendigen Wohnungsausstattung),<br />

• Vorstellung des Herrn G. beim Facharzt,<br />

• Versuch, Herrn G. bei einem Sprachkurs anzumelden. Dies blieb erfolglos, da Herr<br />

G. aufgrund der Erkrankung an einem regulären Sprachkurs nicht teilnehmen<br />

konnte. Nach einem Jahr versuchte der Betreuer Herrn G. in einer WfMB anzumelden.<br />

Dies blieb auch erfolglos, da Herr G. der deutschen Sprache nicht mächtig<br />

ist.<br />

• Beantragung und Organisation der Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen.<br />

Welche dieser Tätigkeiten machte die Bestellung eines rechtlichen Betreuers notwendig?<br />

Nach § 1896 BGB ist die <strong>Betreuung</strong> nicht erforderlich „(…) soweit die Angelegenheiten<br />

des Volljährigen durch (…) andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter<br />

bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“.<br />

Im oben dargestellten Fall standen Herrn G. eine Vielzahl an Hilfen zur Verfügung:<br />

• Sozialarbeiter der Notunterkunft für Spätaussiedler,<br />

• sozialpsychiatrische Beratungsstelle,<br />

• kommunaler Sozialdienst,<br />

• Beratungsstelle für Aussiedler/Migranten,<br />

• Job-Center oder Agentur für Arbeit,<br />

• Sozialamt (Eingliederungshilfe, Grundsicherung etc.).<br />

Trotz dieser Vielfalt war die Einrichtung der rechtlichen <strong>Betreuung</strong> notwendig. Leider<br />

spricht Herr G. kein Deutsch. Diese Tatsache machte es Herrn G. unmöglich, mit den<br />

oben genannten Helfern zu kommunizieren. Der Betreuer von Herrn G. spricht Russisch.<br />

Diese und viele ähnliche Lebensgeschichten der betroffenen Menschen mit Migrationshintergrund<br />

waren zum Beispiel für die Entstehung des Vereins „Ambulante Hilfen<br />

für Menschen mit Behinderung e.V. (AHMB)“ oder des Instituts für transkulturelle<br />

<strong>Betreuung</strong> (<strong>Betreuung</strong>sverein) e.V. ausschlaggebend.<br />

An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund<br />

in vielen Bereichen unzureichend ist und an sprachlichen und kulturellen<br />

Wissensdefiziten scheitert. Auch führt das Nichtgreifen der vorrangigen Hilfen zu<br />

mehr <strong>Betreuung</strong>en nach dem BGB. Eine Studie in der Region Hannover hat ergeben,<br />

dass zwar 23,1 % der BürgerInnen einen Migrationshintergrund haben, diese jedoch<br />

nur mit 16 % im psychosozialen Versorgungsnetzwerk unterstützt werden. Die Zahl<br />

der Fachkräfte mit Migrationshintergrund fällt mit nur 9 % noch geringer aus. Die<br />

größten zu versorgenden Gruppen sind Menschen mit türkischem und russischem<br />

Sprach- und Kulturhintergrund.<br />

Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass sich das Versorgungssystem auf die gesellschaftliche<br />

Entwicklung und den Versorgungsbedarf von Migranten noch nicht eingestellt<br />

hat. Auch fehlt es an geeigneten Konzepten und Fachkräften an vielen anderen<br />

Orten.<br />

Einrichtungen wie das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. – Hannover, Institut für transkulturelle<br />

<strong>Betreuung</strong> (BtV) e.V. – Hannover, Insel e.V. – Hamburg oder Ambulante Hilfen<br />

für Menschen mit Behinderung (AHMB) e.V. – Hannover haben es sich mit ihren<br />

konzeptionellen Angeboten zur Aufgabe gemacht, im Rahmen ihrer Aufgabengebiete

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