Betrifft: Betreuung 10
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B. Kommunikation, Umgang<br />
• Wohnungssuche und Organisation des Umzuges (Beantragung aller Leistungen,<br />
Organisieren einer notwendigen Wohnungsausstattung),<br />
• Vorstellung des Herrn G. beim Facharzt,<br />
• Versuch, Herrn G. bei einem Sprachkurs anzumelden. Dies blieb erfolglos, da Herr<br />
G. aufgrund der Erkrankung an einem regulären Sprachkurs nicht teilnehmen<br />
konnte. Nach einem Jahr versuchte der Betreuer Herrn G. in einer WfMB anzumelden.<br />
Dies blieb auch erfolglos, da Herr G. der deutschen Sprache nicht mächtig<br />
ist.<br />
• Beantragung und Organisation der Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen.<br />
Welche dieser Tätigkeiten machte die Bestellung eines rechtlichen Betreuers notwendig?<br />
Nach § 1896 BGB ist die <strong>Betreuung</strong> nicht erforderlich „(…) soweit die Angelegenheiten<br />
des Volljährigen durch (…) andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter<br />
bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können“.<br />
Im oben dargestellten Fall standen Herrn G. eine Vielzahl an Hilfen zur Verfügung:<br />
• Sozialarbeiter der Notunterkunft für Spätaussiedler,<br />
• sozialpsychiatrische Beratungsstelle,<br />
• kommunaler Sozialdienst,<br />
• Beratungsstelle für Aussiedler/Migranten,<br />
• Job-Center oder Agentur für Arbeit,<br />
• Sozialamt (Eingliederungshilfe, Grundsicherung etc.).<br />
Trotz dieser Vielfalt war die Einrichtung der rechtlichen <strong>Betreuung</strong> notwendig. Leider<br />
spricht Herr G. kein Deutsch. Diese Tatsache machte es Herrn G. unmöglich, mit den<br />
oben genannten Helfern zu kommunizieren. Der Betreuer von Herrn G. spricht Russisch.<br />
Diese und viele ähnliche Lebensgeschichten der betroffenen Menschen mit Migrationshintergrund<br />
waren zum Beispiel für die Entstehung des Vereins „Ambulante Hilfen<br />
für Menschen mit Behinderung e.V. (AHMB)“ oder des Instituts für transkulturelle<br />
<strong>Betreuung</strong> (<strong>Betreuung</strong>sverein) e.V. ausschlaggebend.<br />
An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund<br />
in vielen Bereichen unzureichend ist und an sprachlichen und kulturellen<br />
Wissensdefiziten scheitert. Auch führt das Nichtgreifen der vorrangigen Hilfen zu<br />
mehr <strong>Betreuung</strong>en nach dem BGB. Eine Studie in der Region Hannover hat ergeben,<br />
dass zwar 23,1 % der BürgerInnen einen Migrationshintergrund haben, diese jedoch<br />
nur mit 16 % im psychosozialen Versorgungsnetzwerk unterstützt werden. Die Zahl<br />
der Fachkräfte mit Migrationshintergrund fällt mit nur 9 % noch geringer aus. Die<br />
größten zu versorgenden Gruppen sind Menschen mit türkischem und russischem<br />
Sprach- und Kulturhintergrund.<br />
Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass sich das Versorgungssystem auf die gesellschaftliche<br />
Entwicklung und den Versorgungsbedarf von Migranten noch nicht eingestellt<br />
hat. Auch fehlt es an geeigneten Konzepten und Fachkräften an vielen anderen<br />
Orten.<br />
Einrichtungen wie das Ethno-Medizinische Zentrum e.V. – Hannover, Institut für transkulturelle<br />
<strong>Betreuung</strong> (BtV) e.V. – Hannover, Insel e.V. – Hamburg oder Ambulante Hilfen<br />
für Menschen mit Behinderung (AHMB) e.V. – Hannover haben es sich mit ihren<br />
konzeptionellen Angeboten zur Aufgabe gemacht, im Rahmen ihrer Aufgabengebiete