Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
Migrationssensible <strong>Betreuung</strong><br />
Selbstbestimmung bei Menschen mit Migrationshintergrund und Aktivierung<br />
von vorrangigen Hilfen im System der psychosozialen Versorgung<br />
Arbeitsgruppe 6<br />
Katharina Becker-Obendorfer, Ali Türk<br />
I. Einleitung<br />
In Deutschland leben ca. 82 Millionen Menschen. Der Anteil der Menschen mit einem<br />
Migrationshintergrund beläuft sich hierbei auf insgesamt 15,3 Millionen (18,6 %).<br />
Laut Statistischem Bundesamt zählen zu den Menschen mit Migrationshintergrund<br />
„alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten<br />
sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als<br />
Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in<br />
Deutschland geborenen Elternteil“ (Statistisches Bundesamt 2007).<br />
Mit dem Begriff „Migrationshintergrund“ werden zugewanderte Menschen beschrieben,<br />
die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und noch von einer weiteren kulturellen<br />
Identität geprägt sind. Eine Person kann einen Migrationshintergrund auch dann<br />
aufweisen, wenn sie nicht selbst, sondern die Vorgänger- oder sogar die Vorvorgängergeneration<br />
nach Deutschland zugewandert ist. Personen, die selbst zugewandert<br />
sind, werden als Personen mit eigener Migrationserfahrung bezeichnet.<br />
Für die Bestimmung des Migrationsstatus werden vom Statistischen Bundesamt folgende<br />
Merkmale herangezogen:<br />
• Staatsangehörigkeit,<br />
• Geburtsort (Deutschland/Ausland),<br />
• Jahr des Zuzugs nach Deutschland,<br />
• Einbürgerung,<br />
• Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Geburtsort beider Eltern,<br />
• bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen, die noch bei ihren<br />
Eltern leben, analoge Angaben zu den Großeltern.<br />
Auf Grundlage dieser gesellschaftlichen Situation sind auch Menschen mit Migrationshintergrund<br />
stärker im Hilfesystem zu berücksichtigen und prägen immer mehr<br />
unseren Alltag auf den unterschiedlichsten Ebenen. Das Gericht, die <strong>Betreuung</strong>sbehörde,<br />
der gesetzliche Betreuer, Kliniken und weitere Hilfesysteme sind mit Fragen<br />
konfrontiert, welche besondere Handlings erfordern. Oft stehen sie einem Konvolut<br />
von Problemen und Menschen gegenüber. Auch das Umfeld der betreuten Menschen<br />
erfordert eine besondere Aufmerksamkeit der Fachkräfte und professionellen<br />
und ehrenamtlichen Helfer. In der Regel ist eine ganze Familie mit zu betreuen.<br />
Die oft verspätete Zuführung in das psychosoziale Versorgungssystem bzw. in die<br />
Regelversorgung setzt die Beteiligten besonderen Ansprüchen bzw. Anforderungen<br />
aus. Bekannte Methoden der sozialen Arbeit (z.B. Case-Management) greifen nur<br />
bedingt oder müssen angepasst werden. In Zeiten von Vergütungspauschalen und<br />
gestiegenen Fallzahlen bleibt dem Betreuer im Alltag wenig Zeit, sich in Ruhe mit diesen<br />
Fragen auseinanderzusetzen.<br />
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