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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

Migrationssensible <strong>Betreuung</strong><br />

Selbstbestimmung bei Menschen mit Migrationshintergrund und Aktivierung<br />

von vorrangigen Hilfen im System der psychosozialen Versorgung<br />

Arbeitsgruppe 6<br />

Katharina Becker-Obendorfer, Ali Türk<br />

I. Einleitung<br />

In Deutschland leben ca. 82 Millionen Menschen. Der Anteil der Menschen mit einem<br />

Migrationshintergrund beläuft sich hierbei auf insgesamt 15,3 Millionen (18,6 %).<br />

Laut Statistischem Bundesamt zählen zu den Menschen mit Migrationshintergrund<br />

„alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten<br />

sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als<br />

Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in<br />

Deutschland geborenen Elternteil“ (Statistisches Bundesamt 2007).<br />

Mit dem Begriff „Migrationshintergrund“ werden zugewanderte Menschen beschrieben,<br />

die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und noch von einer weiteren kulturellen<br />

Identität geprägt sind. Eine Person kann einen Migrationshintergrund auch dann<br />

aufweisen, wenn sie nicht selbst, sondern die Vorgänger- oder sogar die Vorvorgängergeneration<br />

nach Deutschland zugewandert ist. Personen, die selbst zugewandert<br />

sind, werden als Personen mit eigener Migrationserfahrung bezeichnet.<br />

Für die Bestimmung des Migrationsstatus werden vom Statistischen Bundesamt folgende<br />

Merkmale herangezogen:<br />

• Staatsangehörigkeit,<br />

• Geburtsort (Deutschland/Ausland),<br />

• Jahr des Zuzugs nach Deutschland,<br />

• Einbürgerung,<br />

• Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Geburtsort beider Eltern,<br />

• bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen, die noch bei ihren<br />

Eltern leben, analoge Angaben zu den Großeltern.<br />

Auf Grundlage dieser gesellschaftlichen Situation sind auch Menschen mit Migrationshintergrund<br />

stärker im Hilfesystem zu berücksichtigen und prägen immer mehr<br />

unseren Alltag auf den unterschiedlichsten Ebenen. Das Gericht, die <strong>Betreuung</strong>sbehörde,<br />

der gesetzliche Betreuer, Kliniken und weitere Hilfesysteme sind mit Fragen<br />

konfrontiert, welche besondere Handlings erfordern. Oft stehen sie einem Konvolut<br />

von Problemen und Menschen gegenüber. Auch das Umfeld der betreuten Menschen<br />

erfordert eine besondere Aufmerksamkeit der Fachkräfte und professionellen<br />

und ehrenamtlichen Helfer. In der Regel ist eine ganze Familie mit zu betreuen.<br />

Die oft verspätete Zuführung in das psychosoziale Versorgungssystem bzw. in die<br />

Regelversorgung setzt die Beteiligten besonderen Ansprüchen bzw. Anforderungen<br />

aus. Bekannte Methoden der sozialen Arbeit (z.B. Case-Management) greifen nur<br />

bedingt oder müssen angepasst werden. In Zeiten von Vergütungspauschalen und<br />

gestiegenen Fallzahlen bleibt dem Betreuer im Alltag wenig Zeit, sich in Ruhe mit diesen<br />

Fragen auseinanderzusetzen.<br />

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