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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

Ein Betreuer handelt, um etwas für die betreute Person zu erreichen. Das ist sein Ziel.<br />

Zur Durchsetzung seiner Ziele muss ein Betreuer in der Lage sein, Widerstände, Hindernisse<br />

zu überwinden. Widerstände, Hindernisse und konfrontative Situationen hält<br />

das Leben in Hülle und Fülle bereit:<br />

• Ein Betreuter mit ALG II begehrt die Entlassung des Betreuers, weil er einen Barbetrag<br />

von 50,00 Euro in der Woche für nicht ausreichend erachtet. Er behauptet,<br />

der Betreuer „halte“ ihn vorsätzlich „kurz“.<br />

• Ein Betreuer reklamiert gegenüber dem Jobcenter, dass es unvertretbar sei, auf<br />

einen Bescheid sechs Wochen warten zu müssen, ohne dass der Lebensunterhalt<br />

des Klienten gesichert sei. Der Sachbearbeiter weist hingegen auf noch fehlende<br />

Unterlagen hin und trifft keine Entscheidung.<br />

• Ein Betreuer fragt etwa zwei Monate nach Fälligkeit seines Vergütungsanspruches<br />

beim Gericht an, wann denn mit einer Zahlung zu rechnen sei. Die Bearbeiterin<br />

entgegnet, dass der Zeitpunkt unter den Bedingungen starker Arbeitsbelastung<br />

nicht bestimmbar sei.<br />

Eine bewusste Kommunikation, die Reflektion und die selbst bestimmte Ausgestaltung<br />

der eigenen Rolle können Werkzeuge zum Erreichen von Zielen und zur Bewältigung<br />

von Konflikten sein. Kommunikation kann man lernen.<br />

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