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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

IV. Eine vorläufige Bilanz<br />

Bei der Vorgehensweise im Projekt stand stets das eigentliche Teilhabeziel, die langfristige<br />

Beschäftigung im Vordergrund. Erprobungen und Förderung wurde daher<br />

inhaltlich und örtlich so nah wie möglich an die potentiellen Arbeitsstellen herangeführt.<br />

Daher war es von entscheidender Bedeutung, Marktnischen aufzuspüren und<br />

eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Information über Fördermöglichkeiten<br />

zu gewährleisten, um in Kontakt mit potentiellen Arbeitgebern zu kommen.<br />

Bei dieser konsequenten Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt haben sich zwei<br />

Faktoren als zentral herausgestellt.<br />

Arbeitgeber fordern die Sicherheit, dass bei psychosozialen Krisen (auch Konflikten<br />

am Arbeitsplatz) unverzüglich und verlässlich fachliche psychosoziale Hilfen für<br />

Betroffene und Unternehmen geleistet werden. Dies ist durch Zusammenarbeit mit<br />

den Integrationsfachdiensten (bezogen auf anerkannt schwerbehinderte Menschen),<br />

spezifische Vereinbarungen mit einzelnen Argen (Arbeitsgemeinschaften SGB II) und<br />

eine Initiative zum Ausbau der Psychosozialen <strong>Betreuung</strong> nach § 16.2 SGB II in kommunaler<br />

Zuständigkeit gewährleistet worden.<br />

Arbeitgeber sind (nur) zu leistungsgerechter Vergütung bereit. Sofern krankheitsoder<br />

behinderungsbedingt eine Leistungsminderung besteht, muss dies durch Förderung<br />

ausgeglichen werden. Zum Zeitpunkt der Projektdurchführung wurden Förderungen<br />

nur befristet gewährt. Der Minderleistungsausgleich gemäß SGB IX Teil II<br />

greift nur bei besonders betroffenen, anerkannt schwerbehinderten Menschen und<br />

wird aufgrund finanzieller Probleme in der Regel nur befristet und eingeschränkt<br />

bewilligt.<br />

Das Fehlen bedarfsgerechter Förderung ohne zeitliche Befristung bei erwiesener<br />

langfristiger Leistungsminderung hatte sich als Haupthindernis auf dem Weg psychisch<br />

beeinträchtigter Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

erwiesen. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden in den Projektregionen bei der Schaffung<br />

von Arbeitsgelegenheiten nach § 16,3 SGB II längere Förderzeiträume realisiert,<br />

dem Ministerium einzelne Änderungsvorschläge bezüglich des SGB II und SGB IX<br />

unterbreitet und eine Ankoppelung in den Regionen an Initiative Job 4000 begonnen.<br />

Die im SGB II seit dem 1.<strong>10</strong>.2007 verankerten unbefristeten Fördermöglichkeiten für<br />

Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen konnten leider auf<br />

Grund der befristeten Laufzeit bis Ende 2007 nicht mehr erprobt werden. Hier ergeben<br />

sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen neue Perspektiven, die<br />

dringend genutzt werden sollten. Auch der neue Fördertatbestand „Unterstützte<br />

Beschäftigung“ im betrieblichen Umfeld wird die Möglichkeiten erweitern, gerade<br />

auch Alternativen zur Werkstatt zu finden.<br />

Die Erfahrungen in den Projektregionen zeigen, dass sich mit der entsprechenden<br />

fachlichen und am Bedarf des Einzelnen orientierten Unterstützung für viele Menschen<br />

mit psychischen Erkrankungen individuelle Wege ins Arbeitsleben eröffnen.<br />

Die Neuorganisation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II werden die<br />

Möglichkeiten noch erweitern. Gesetzliche Betreuer können mit diesem Wissen im<br />

Hintergrund nicht als neue Jobcoaches, aber als „Wächter“ aktiv werden. Sie können<br />

die Umsetzung von Hilfe zur Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung kritisch begleiten<br />

und bei regionalen Hilfeplankonferenzen nachfragen, wenn trotz des Wissens um<br />

eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zu wenig für die Integration in den Arbeitsmarkt<br />

unternommen wird. Und es ist Aufgabe der koordinierenden Bezugsperson,<br />

Transparenz zu schaffen für die gesetzlichen Betreuer, welche Hilfen geplant sind<br />

und wie sie umgesetzt werden.<br />

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