Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
IV. Eine vorläufige Bilanz<br />
Bei der Vorgehensweise im Projekt stand stets das eigentliche Teilhabeziel, die langfristige<br />
Beschäftigung im Vordergrund. Erprobungen und Förderung wurde daher<br />
inhaltlich und örtlich so nah wie möglich an die potentiellen Arbeitsstellen herangeführt.<br />
Daher war es von entscheidender Bedeutung, Marktnischen aufzuspüren und<br />
eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Information über Fördermöglichkeiten<br />
zu gewährleisten, um in Kontakt mit potentiellen Arbeitgebern zu kommen.<br />
Bei dieser konsequenten Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt haben sich zwei<br />
Faktoren als zentral herausgestellt.<br />
Arbeitgeber fordern die Sicherheit, dass bei psychosozialen Krisen (auch Konflikten<br />
am Arbeitsplatz) unverzüglich und verlässlich fachliche psychosoziale Hilfen für<br />
Betroffene und Unternehmen geleistet werden. Dies ist durch Zusammenarbeit mit<br />
den Integrationsfachdiensten (bezogen auf anerkannt schwerbehinderte Menschen),<br />
spezifische Vereinbarungen mit einzelnen Argen (Arbeitsgemeinschaften SGB II) und<br />
eine Initiative zum Ausbau der Psychosozialen <strong>Betreuung</strong> nach § 16.2 SGB II in kommunaler<br />
Zuständigkeit gewährleistet worden.<br />
Arbeitgeber sind (nur) zu leistungsgerechter Vergütung bereit. Sofern krankheitsoder<br />
behinderungsbedingt eine Leistungsminderung besteht, muss dies durch Förderung<br />
ausgeglichen werden. Zum Zeitpunkt der Projektdurchführung wurden Förderungen<br />
nur befristet gewährt. Der Minderleistungsausgleich gemäß SGB IX Teil II<br />
greift nur bei besonders betroffenen, anerkannt schwerbehinderten Menschen und<br />
wird aufgrund finanzieller Probleme in der Regel nur befristet und eingeschränkt<br />
bewilligt.<br />
Das Fehlen bedarfsgerechter Förderung ohne zeitliche Befristung bei erwiesener<br />
langfristiger Leistungsminderung hatte sich als Haupthindernis auf dem Weg psychisch<br />
beeinträchtigter Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
erwiesen. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden in den Projektregionen bei der Schaffung<br />
von Arbeitsgelegenheiten nach § 16,3 SGB II längere Förderzeiträume realisiert,<br />
dem Ministerium einzelne Änderungsvorschläge bezüglich des SGB II und SGB IX<br />
unterbreitet und eine Ankoppelung in den Regionen an Initiative Job 4000 begonnen.<br />
Die im SGB II seit dem 1.<strong>10</strong>.2007 verankerten unbefristeten Fördermöglichkeiten für<br />
Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen konnten leider auf<br />
Grund der befristeten Laufzeit bis Ende 2007 nicht mehr erprobt werden. Hier ergeben<br />
sich für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen neue Perspektiven, die<br />
dringend genutzt werden sollten. Auch der neue Fördertatbestand „Unterstützte<br />
Beschäftigung“ im betrieblichen Umfeld wird die Möglichkeiten erweitern, gerade<br />
auch Alternativen zur Werkstatt zu finden.<br />
Die Erfahrungen in den Projektregionen zeigen, dass sich mit der entsprechenden<br />
fachlichen und am Bedarf des Einzelnen orientierten Unterstützung für viele Menschen<br />
mit psychischen Erkrankungen individuelle Wege ins Arbeitsleben eröffnen.<br />
Die Neuorganisation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II werden die<br />
Möglichkeiten noch erweitern. Gesetzliche Betreuer können mit diesem Wissen im<br />
Hintergrund nicht als neue Jobcoaches, aber als „Wächter“ aktiv werden. Sie können<br />
die Umsetzung von Hilfe zur Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung kritisch begleiten<br />
und bei regionalen Hilfeplankonferenzen nachfragen, wenn trotz des Wissens um<br />
eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zu wenig für die Integration in den Arbeitsmarkt<br />
unternommen wird. Und es ist Aufgabe der koordinierenden Bezugsperson,<br />
Transparenz zu schaffen für die gesetzlichen Betreuer, welche Hilfen geplant sind<br />
und wie sie umgesetzt werden.<br />
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