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Betrifft: Betreuung 10

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III. Projektdurchführung<br />

A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />

Basis der Projektdurchführung war die überregionale Beratung durch die Aktion Psychisch<br />

Kranke. Bei der Projektarbeit vor Ort wurde darauf geachtet, dass alle Verfahrensweisen<br />

nach Abschluss des Projekts nahtlos fortgeführt werden können. Aus ca.<br />

60 Bewerbungen wurden die Projektregionen Altenburg/Gera/Saalfeld; Bielefeld;<br />

Bodenseekreis/LK Ravensburg; Bremen; Hamburg, Schwerpunkt Bergedorf; Neumarkt<br />

Oberpfalz/Ingolstadt und Rostock ausgewählt.<br />

In diesen Regionen wurden etwa monatlich tagende Projektgruppen gebildet, in die<br />

die wesentlichen regionalen Akteure einbezogen waren, insbesondere: die Kommune<br />

als Koordinator, die Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Arge bzw. Optionskommune,<br />

Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Integrationsamt, sporadisch<br />

Krankenkassen) und die relevanten Leistungserbringer im Bereich Arbeit und<br />

Beschäftigung bzw. der psychiatrischen Versorgung. In jeder Projektregion wurde<br />

eine schriftliche Projektvereinbarung unterzeichnet. Auf deren Grundlage konnten in<br />

den Projektgruppen Entscheidungen über eine abgestimmte Vorgehensweise in den<br />

Bereichen Hilfeplanung, Bedarfsentscheidung und einzelfallbezogene Koordination<br />

herbeigeführt werden. Um im Anschluss an ein integriertes Hilfeplanverfahren kurzfristig<br />

zu einer abgestimmten Entscheidung über erforderliche Hilfeleistungen zu<br />

kommen, wurden in allen Projektregionen „Hilfeplankonferenzen“ (HPK) gegründet.<br />

In den meisten Projektregionen tagen die HPK monatlich unter Einbeziehung der<br />

relevanten Leistungsträger und Leistungserbringer. Die jeweiligen Hilfesuchenden<br />

wurden vorab eingehend über das Verfahren informiert und nehmen, wenn<br />

gewünscht, teil. In der Hilfeplankonferenz werden koordinierende Bezugspersonen<br />

festgelegt, die dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung bedarfsorientiert vollzogen<br />

wird. Teilweise sind hier Schnittmengen zur Job-coaching-Funktion gegeben.<br />

Im Rahmen des Projekts wurden in den Projektregionen über 2000 Hilfepläne erstellt<br />

und in den regionalen HPK abgestimmt. Es ist in jedem Fall eine Einigung über erforderliche<br />

Hilfe zustande gekommen.<br />

Um die besonderen Bedürfnisse psychisch kranker Menschen bei der Hilfe zur Teilhabe<br />

zu berücksichtigen, sind im Rahmen des Projekts (zum Teil) neuartige Vorgehensweisen<br />

in den Regionen genutzt worden:<br />

• spezifische Arbeitsgelegenheiten nach § 16.3 SGB II mit intensivierter psychosozialer<br />

<strong>Betreuung</strong>, Kontinuität und längeren Laufzeiten (z.B. in Hamburg, Gera,<br />

Altenburg, Bremen, Bielefeld),<br />

• besondere Angebote des Assessments im Sinne von Orientierung, Abklärung<br />

und Entscheidungshilfen (z.B. in Bielefeld, Bremen ),<br />

• personenbezogenes Fallmanagement bzgl. Arbeit/Beschäftigung auch im SGB<br />

XII-Bereich (z.B. in Bielefeld, Bremen, Bodenseekreis),<br />

• betriebsintegrierte Rehabilitation auf Erprobungsstellen mit Weiterbeschäftigungsoption<br />

(z.B. in Saalfeld) als Alternative zu einem einrichtungsbezogenen<br />

Werkstattmodell,<br />

• betriebsintegrierte Förderung im Rahmen des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs<br />

von WfbM (z.B. in Hamburg),<br />

• persönliche Budgets für Arbeit (z.B. in Gera),<br />

• integrative Arbeitnehmer-Überlassung (z.B. im Bodenseekreis)<br />

• Ergotherapie – fester Bestandteil der Leistungserbringung.<br />

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