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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

habe an Arbeit und Beschäftigung sind dringend notwendig für Menschen mit<br />

psychischen Beeinträchtigungen:<br />

• in sozialversicherungspflichtiger oder selbständiger Arbeit,<br />

• die Arbeit suchen und<br />

– die mindestens 3 Std./Tag unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes erwerbsfähig sind; mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I<br />

oder II und ohne Anspruch auf ALG II,<br />

– deren Fähigkeit, mindestens 3 Std./Tag unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, unklar ist,<br />

– deren Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden liegt – Teilhabeziel: über 3 Stunden<br />

Erwerbsfähige,<br />

– die unter 3 Stunden erwerbstätig sein können – Teilhabeziel: Arbeit im Rahmen<br />

der persönlichen Möglichkeiten,<br />

• bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt<br />

auch mit Förderung nicht oder noch nicht in Betracht kommt, die aber in<br />

der Lage sind, regelmäßig täglich 4 bis 6 Stunden ein Mindestmaß an wirtschaftlich<br />

verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen (Anspruch auf Werkstattplatz),<br />

• bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt<br />

auch mit Förderung nicht in Betracht kommt, und die nur unregelmäßig<br />

oder stundenweise in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer<br />

Arbeitsleistung zu erbringen (Leistungsfähigkeit „unter Werkstattniveau“),<br />

• die (noch) nicht in der Lage sind, wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu<br />

erbringen, aber arbeitsähnliche Beschäftigung suchen.<br />

Ziel des Projektes war es, die Qualität der Hilfeleistungen für Arbeit suchende, psychisch<br />

kranke Menschen durch konsequente Orientierung am individuellen Bedarf,<br />

personenzentrierte Zusammenarbeit der Leistungserbringer sowie Übernahme<br />

gemeinsamer Verantwortung und regionale Versorgungsverpflichtung zu verbessern.<br />

Im Vordergrund standen dabei<br />

• die Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf Arbeitsmöglichkeiten<br />

in Betrieben,<br />

• die Umsetzung der durch das Sozialgesetzbuch (SGB) IX- Rehabilitation und Teilhabe<br />

behinderter Menschen und SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende –<br />

verbesserten Chancen zur abgestimmten Hilfe zur Teilhabe unter Berücksichtigung<br />

der Besonderheiten psychisch kranker Menschen,<br />

• der Erhalt bzw. die Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit,<br />

• die Vermeidung von Langzeithilfen weit außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes,<br />

wie z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Tagesstätten durch<br />

mehr betriebsbezogene bzw. arbeitsmarktnahe Hilfen zur Teilhabe,<br />

• die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für im Sinne des SGB II erwerbsunfähige<br />

Personen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, um die Durchlässigkeit<br />

zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und die Chancen zu einer den<br />

Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit zu erhöhen und Stigmatisierung<br />

abzubauen.<br />

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