Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
habe an Arbeit und Beschäftigung sind dringend notwendig für Menschen mit<br />
psychischen Beeinträchtigungen:<br />
• in sozialversicherungspflichtiger oder selbständiger Arbeit,<br />
• die Arbeit suchen und<br />
– die mindestens 3 Std./Tag unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes erwerbsfähig sind; mit Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I<br />
oder II und ohne Anspruch auf ALG II,<br />
– deren Fähigkeit, mindestens 3 Std./Tag unter üblichen Bedingungen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, unklar ist,<br />
– deren Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden liegt – Teilhabeziel: über 3 Stunden<br />
Erwerbsfähige,<br />
– die unter 3 Stunden erwerbstätig sein können – Teilhabeziel: Arbeit im Rahmen<br />
der persönlichen Möglichkeiten,<br />
• bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt<br />
auch mit Förderung nicht oder noch nicht in Betracht kommt, die aber in<br />
der Lage sind, regelmäßig täglich 4 bis 6 Stunden ein Mindestmaß an wirtschaftlich<br />
verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen (Anspruch auf Werkstattplatz),<br />
• bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behinderungsbedingt<br />
auch mit Förderung nicht in Betracht kommt, und die nur unregelmäßig<br />
oder stundenweise in der Lage sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer<br />
Arbeitsleistung zu erbringen (Leistungsfähigkeit „unter Werkstattniveau“),<br />
• die (noch) nicht in der Lage sind, wirtschaftlich verwertbare Arbeitsleistung zu<br />
erbringen, aber arbeitsähnliche Beschäftigung suchen.<br />
Ziel des Projektes war es, die Qualität der Hilfeleistungen für Arbeit suchende, psychisch<br />
kranke Menschen durch konsequente Orientierung am individuellen Bedarf,<br />
personenzentrierte Zusammenarbeit der Leistungserbringer sowie Übernahme<br />
gemeinsamer Verantwortung und regionale Versorgungsverpflichtung zu verbessern.<br />
Im Vordergrund standen dabei<br />
• die Ausrichtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf Arbeitsmöglichkeiten<br />
in Betrieben,<br />
• die Umsetzung der durch das Sozialgesetzbuch (SGB) IX- Rehabilitation und Teilhabe<br />
behinderter Menschen und SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende –<br />
verbesserten Chancen zur abgestimmten Hilfe zur Teilhabe unter Berücksichtigung<br />
der Besonderheiten psychisch kranker Menschen,<br />
• der Erhalt bzw. die Wiedererlangung von Erwerbsfähigkeit,<br />
• die Vermeidung von Langzeithilfen weit außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes,<br />
wie z.B. in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Tagesstätten durch<br />
mehr betriebsbezogene bzw. arbeitsmarktnahe Hilfen zur Teilhabe,<br />
• die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für im Sinne des SGB II erwerbsunfähige<br />
Personen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, um die Durchlässigkeit<br />
zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und die Chancen zu einer den<br />
Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeit zu erhöhen und Stigmatisierung<br />
abzubauen.<br />
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