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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

zur Verfügung gestanden hat. Die Pflegekassen prüften zudem nicht durchgängig, ob<br />

eine Heimaufnahme zwingend notwendig war bzw. ist.<br />

Aktuell werden die Bedarfs- und Versorgungsleistungen in Deutschland in der Regel<br />

durch die Leistungsanbieter definiert. Es fehlt bisher an unabhängiger fachlicher Prüfung<br />

und Beratung. Inwieweit die Reform des SGB XI zum 01.07.2008 hier in der<br />

gelebten Alltagspraxis Abhilfe mittels der vorgesehenen Pflegeberatung (§ 7 SGB XI)<br />

durch die Pflegekassen sowie dem Aufbau der Pflegestützpunkte (§ 92 c SGB XI) leisten<br />

wird, bleibt abzuwarten. So verwundert denn auch der ungebrochene Trend zur<br />

hoch subventionierten Heimpflege – gegenüber der ambulanten <strong>Betreuung</strong> – für die<br />

Pflegestufe I nicht: 1996 waren 29,1 % der Heimbewohner in der Stufe I, 1997: 34,5%,<br />

1999 : 37,4 %, 2001: 37,9 % und 2002 nunmehr 38,4 %.<br />

Zukünftig werden und müssen die Weiterentwicklung, Ausdifferenzierung und Unterstützung<br />

der Versorgungskette zwischen der eigenen Häuslichkeit und der vollstationäreren<br />

Pflege an Bedeutung zunehmen. So ist z.B. der Ausbau von unterstützenden<br />

Wohnformen – wie ambulant betreuter Wohngemeinschaften – wünschenswert,<br />

damit wir älteren, auch demenzerkrankten Menschen,<br />

• die vom MDK in die Stufe 0 oder 1 (bedingt in die Stufe 2) eingestuft wurden,<br />

• welche kognitive Störungen (eine beginnende und leichte max. mittelschwere<br />

Demenz) aufweisen,<br />

• die nach Einschätzung der beteiligten Akteure heimpflegebedürftig sind,<br />

– weil sie alleine leben und/oder<br />

– weil ihre Familie/Partner mit der <strong>Betreuung</strong> überfordert ist,<br />

– weil sie „desorientiert“ und „weglaufgefährdet“ sind, sich „eigenwillig“ verhalten,<br />

• die nicht in ein Pflegeheim umziehen wollen, zu Hause aber vereinsamen,<br />

• die eine unterstützende Alltagsbegleitung bzw. -beaufsichtigung benötigen,<br />

Alternativen zur traditionellen Heimversorgung anbieten können.<br />

Wichtige Erkenntnisse zu diesem Aspekt ergeben sich aus den Befunden der „Studie<br />

über die Möglichkeiten einer selbstständigen Lebensführung hilfe- und pflegebedürftiger<br />

Menschen“ – MuG III – die im Frühjahr 2005 veröffentlicht wurde (Schneekloth,<br />

2005).<br />

So wird u.a. konstatiert, dass eine <strong>Betreuung</strong> und Versorgung im privaten Haushalt<br />

selbst bei schwersten Pflegebedarfen grundsätzlich möglich ist, und dass dieses<br />

auch im Falle einer demenziellen Erkrankung gelte. Entscheidend hierfür sei immer<br />

„die Verfügbarkeit über ein stabiles privates und in der Regel familiäres Umfeld, das<br />

die notwendige Pflege und Versorgung ggf. auch über einen längeren Zeitraum<br />

erbringen kann“ (a.a.O.).<br />

Bei einem Fehlen dieser Strukturen lasse sich jedoch eine Heimunterbringung, so die<br />

Studie, auf Dauer nicht vermeiden. Aber: Perspektiven ergeben sich insbesondere<br />

dort, wo es gelingt, „die verfügbaren Potenziale in Familie, Nachbarschaft und<br />

Bekanntenkreis mit den unterschiedlichen im Umfeld vorhandenen professionellen<br />

und auch semiprofessionellen Hilfeangeboten optimal zu kombinieren“ (ebd.). Hier<br />

liegen die eigentliche Herausforderung und gleichzeitig eine Chance zum Aufbau von<br />

neuen Versorgungsstrukturen.<br />

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