Betrifft: Betreuung 10
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A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />
ihrer vollständigen Abhängigkeit müssen sie darauf vertrauen, dass aus fachlicher<br />
Sicht alles Notwendige für sie getan wird.<br />
Zusammenfassend: Bei Menschen mit Demenz verändern sich das Erleben, die Sinneswahrnehmung,<br />
das Verhalten und die Bedürfnisse. Hieraus resultieren oftmals<br />
eine beeinträchtigte Anpassungsfähigkeit sowie ein gestörtes Wohlbefinden, wenn<br />
das Umfeld nicht angemessen auf die Lebens- und <strong>Betreuung</strong>ssituation des Betroffenen<br />
eingestellt ist. Schwindet die Kompetenz, sich den Heimstrukturen sowie den<br />
von den Mitbewohnern geforderten Werten und Normen anzupassen, benötigt es<br />
eine dem Demenzkranken angepasste Lebensform. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn bei den Beteiligten ein Leidensdruck entsteht.<br />
Fachlich setzt sich vor diesem Hintergrund immer deutlicher die Auffassung durch,<br />
dass eine Pluralität der <strong>Betreuung</strong>sansätze – im Spektrum von traditionell integrativer<br />
Heimversorgung über vollstationäre Wohngemeinschaften bis hin zu Segregationsmodellen<br />
oder Pflegeoasen in Heimen – mögliche Lösungsvarianten darstellen, die<br />
einander nicht ausschließen, sondern sinnvoll ergänzen. Es geht um die Schaffung<br />
einer Vielgestaltigkeit von Versorgungskonzepten für demenzerkrankte Personen, die<br />
dem langjährigen Krankheitsverlauf mit seinen jeweils sehr individuellen, unterschiedlichen<br />
und wechselnden <strong>Betreuung</strong>sbedarfen in den einzelnen Phasen der<br />
Erkrankung Rechnung tragen. Das heißt: Einrichtungen benötigen eine Binnendifferenzierung<br />
ihres Angebotes dahingehend, dass mehrere sich unterscheidende<br />
Wohn- und Lebensbereiche für Menschen mit Demenz zur Verfügung gestellt werden.<br />
Zur Absicherung eines solchen differenzierten, bezugspflegeorientierten Konzeptes<br />
bedarf es eines entsprechenden Einzugs- und Umzugsmanagements. Daneben<br />
muss es Ziel sein, die Versorgung durch die Hausärzte über eine zusätzliche<br />
Begleitung der Einrichtung von unterschiedlichen Fachärzten, die regelmäßige Visiten<br />
durchführen, zu optimieren. So sollte die medikamentöse Versorgung mit Psychopharmaka<br />
und Neuroleptika für alle Bewohner des Hauses einzig z.B. einem<br />
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie obliegen. Derzeit sind insbesondere die fachärztliche<br />
<strong>Betreuung</strong> in Pflegeheimen nicht ausreichend und der Bereich der Arzneimittelverordnungen<br />
mit zum Teil umstrittenen Nutzen oder Nebenwirkungen verbesserungsbedürftig<br />
(Rothgang, 2008).<br />
V. Gestaltungsspielräume nutzen<br />
Von besonderer Bedeutung für die Realisierung einer fachlich gebotenen, humanen<br />
sowie wirtschaftlichen Versorgungsstruktur ist es, dass alle für die <strong>Betreuung</strong> verantwortlichen<br />
Personen und Institutionen die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere<br />
des Sozialgesetzbuches (SGB) V, XI, XII aber auch des Heimgesetzes<br />
(HeimG) nutzen. In der Praxis kommt es dabei auf das gemeinsame Zusammenwirken<br />
von Familienangehörigen, ggf. gesetzlichen bestellten Betreuern sowie den Leitungskräften<br />
an.<br />
VI. Muss es immer Heim sein?<br />
Des Weiteren ist zu prüfen, ob jede Übersiedelung in eine Pflegeeinrichtung fachlich<br />
geboten ist. Langjährige Praxiserfahrungen zeigen, dass ein Großteil der Bewohner<br />
von vollstationären Pflegeeinrichtungen, insbesondere Menschen, deren Pflegebedarf<br />
in der Pflegestufe I eingruppiert wurde (ca. 170.000 Personen), längst nicht<br />
heimpflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind. Mehr als offenkundig findet in diesem<br />
Bereich eine kostenintensive Fehlversorgung statt. Ursächlich ist, dass bisher für die<br />
Betroffenen und deren Angehörigen überwiegend keine koordinierende, vernetzende<br />
und beratende fachliche Begleitung im Sinne eines modernen Case-Managements<br />
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