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Betrifft: Betreuung 10

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A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />

ihrer vollständigen Abhängigkeit müssen sie darauf vertrauen, dass aus fachlicher<br />

Sicht alles Notwendige für sie getan wird.<br />

Zusammenfassend: Bei Menschen mit Demenz verändern sich das Erleben, die Sinneswahrnehmung,<br />

das Verhalten und die Bedürfnisse. Hieraus resultieren oftmals<br />

eine beeinträchtigte Anpassungsfähigkeit sowie ein gestörtes Wohlbefinden, wenn<br />

das Umfeld nicht angemessen auf die Lebens- und <strong>Betreuung</strong>ssituation des Betroffenen<br />

eingestellt ist. Schwindet die Kompetenz, sich den Heimstrukturen sowie den<br />

von den Mitbewohnern geforderten Werten und Normen anzupassen, benötigt es<br />

eine dem Demenzkranken angepasste Lebensform. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn bei den Beteiligten ein Leidensdruck entsteht.<br />

Fachlich setzt sich vor diesem Hintergrund immer deutlicher die Auffassung durch,<br />

dass eine Pluralität der <strong>Betreuung</strong>sansätze – im Spektrum von traditionell integrativer<br />

Heimversorgung über vollstationäre Wohngemeinschaften bis hin zu Segregationsmodellen<br />

oder Pflegeoasen in Heimen – mögliche Lösungsvarianten darstellen, die<br />

einander nicht ausschließen, sondern sinnvoll ergänzen. Es geht um die Schaffung<br />

einer Vielgestaltigkeit von Versorgungskonzepten für demenzerkrankte Personen, die<br />

dem langjährigen Krankheitsverlauf mit seinen jeweils sehr individuellen, unterschiedlichen<br />

und wechselnden <strong>Betreuung</strong>sbedarfen in den einzelnen Phasen der<br />

Erkrankung Rechnung tragen. Das heißt: Einrichtungen benötigen eine Binnendifferenzierung<br />

ihres Angebotes dahingehend, dass mehrere sich unterscheidende<br />

Wohn- und Lebensbereiche für Menschen mit Demenz zur Verfügung gestellt werden.<br />

Zur Absicherung eines solchen differenzierten, bezugspflegeorientierten Konzeptes<br />

bedarf es eines entsprechenden Einzugs- und Umzugsmanagements. Daneben<br />

muss es Ziel sein, die Versorgung durch die Hausärzte über eine zusätzliche<br />

Begleitung der Einrichtung von unterschiedlichen Fachärzten, die regelmäßige Visiten<br />

durchführen, zu optimieren. So sollte die medikamentöse Versorgung mit Psychopharmaka<br />

und Neuroleptika für alle Bewohner des Hauses einzig z.B. einem<br />

Facharzt für Neurologie und Psychiatrie obliegen. Derzeit sind insbesondere die fachärztliche<br />

<strong>Betreuung</strong> in Pflegeheimen nicht ausreichend und der Bereich der Arzneimittelverordnungen<br />

mit zum Teil umstrittenen Nutzen oder Nebenwirkungen verbesserungsbedürftig<br />

(Rothgang, 2008).<br />

V. Gestaltungsspielräume nutzen<br />

Von besonderer Bedeutung für die Realisierung einer fachlich gebotenen, humanen<br />

sowie wirtschaftlichen Versorgungsstruktur ist es, dass alle für die <strong>Betreuung</strong> verantwortlichen<br />

Personen und Institutionen die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere<br />

des Sozialgesetzbuches (SGB) V, XI, XII aber auch des Heimgesetzes<br />

(HeimG) nutzen. In der Praxis kommt es dabei auf das gemeinsame Zusammenwirken<br />

von Familienangehörigen, ggf. gesetzlichen bestellten Betreuern sowie den Leitungskräften<br />

an.<br />

VI. Muss es immer Heim sein?<br />

Des Weiteren ist zu prüfen, ob jede Übersiedelung in eine Pflegeeinrichtung fachlich<br />

geboten ist. Langjährige Praxiserfahrungen zeigen, dass ein Großteil der Bewohner<br />

von vollstationären Pflegeeinrichtungen, insbesondere Menschen, deren Pflegebedarf<br />

in der Pflegestufe I eingruppiert wurde (ca. 170.000 Personen), längst nicht<br />

heimpflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind. Mehr als offenkundig findet in diesem<br />

Bereich eine kostenintensive Fehlversorgung statt. Ursächlich ist, dass bisher für die<br />

Betroffenen und deren Angehörigen überwiegend keine koordinierende, vernetzende<br />

und beratende fachliche Begleitung im Sinne eines modernen Case-Managements<br />

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