Betrifft: Betreuung 10
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A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />
gen erwarten, als sie im klassischen Repertoire von stationären und ambulanten<br />
Anbietern der Eingliederungshilfe vorhanden sind. So wie der Leistungsträger dann<br />
vorwiegend darauf achten muss, ob die mit dem Persönlichen Budget verfolgten<br />
Ziele erreicht werden, muss der Leistungserbringer bereit sein, die Inhalte und Formen<br />
der angefragten Leistung mit großer Flexibilität individuell zuzuschneiden.<br />
V. „Ambulant vor stationär“ ist nur ein Zwischenziel<br />
In der Zukunft wird es darum gehen, die Grenzziehung ambulant/stationär aufzuheben.<br />
Menschen mit Behinderungen mit ihren – auch je nach Behinderungsart – unterschiedlichen<br />
Hilfebedarfen benötigen die (finanzielle) Unterstützung der Gesellschaft<br />
– und das auf der Basis der neu entstehenden Grundhaltung.<br />
Die fachliche und finanzielle Steuerung und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen<br />
Finanzmittel sollte aus einer Hand erfolgen. Damit wäre auch die Trennung zwischen<br />
ambulant und stationär aufgehoben.<br />
Die Idee des Bundesgesetzgebers für ein persönliches Budget und zur Schaffung der<br />
gemeinsamen Service- und Beratungsstellen der Reha-Träger sowie auch der § 97<br />
SGB XII greifen diese Erkenntnis bereits auf, aber noch nicht mal für den Bereich der<br />
Sozialhilfeleistungen nach SGB XII ist geklärt, wie diese fachliche und finanzielle<br />
Steuerung aus einer Hand am Besten gestaltet werden kann. Hier streitet man derzeit,<br />
ob die Steuerung eher aus überörtlicher oder aus örtlicher Hand erfolgen soll.<br />
Der Bundesgesetzgeber hat sich mit dem § 97 SGB XII für eine überörtliche Steuerung<br />
ausgesprochen. Die unterschiedlichen Modelle von Nordrhein-Westfalen (Steuerung<br />
durch die überörtliche kommunale Hand) und Baden-Württemberg (Steuerung<br />
durch die örtliche kommunale Hand) machen das Spektrum der Debatte deutlich.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass die Interessen der Menschen mit Behinderung und der erst<br />
beginnende Paradigmenwechsel, der ein völliges Umdenken bei Leistungsträgern<br />
und -anbietern erfordert, dabei nicht untergehen.<br />
Die Modelle des persönlichen Budgets und der gemeinsamen Service- und Beratungsstelle<br />
sind derzeit noch sehr weit davon entfernt, ein Instrument zur Überwindung<br />
des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in Deutschland zu werden.<br />
An einer Hand sind bundesweit die leistungsträgerübergreifenden Budgets von Krankenkassen,<br />
Pflegekassen, Rentenversicherer, Arbeitsagentur, ARGE, Sozialhilfeträger<br />
und Integrationsamt oder einer Teilmenge daraus abzuzählen. Auch die<br />
gemeinsamen Service- und Beratungsstellen drohen an dem jeweils internen Finanzdruck<br />
der einzelnen Leistungsträger und der dort Verantwortlichen zu scheitern.<br />
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