27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />

gen erwarten, als sie im klassischen Repertoire von stationären und ambulanten<br />

Anbietern der Eingliederungshilfe vorhanden sind. So wie der Leistungsträger dann<br />

vorwiegend darauf achten muss, ob die mit dem Persönlichen Budget verfolgten<br />

Ziele erreicht werden, muss der Leistungserbringer bereit sein, die Inhalte und Formen<br />

der angefragten Leistung mit großer Flexibilität individuell zuzuschneiden.<br />

V. „Ambulant vor stationär“ ist nur ein Zwischenziel<br />

In der Zukunft wird es darum gehen, die Grenzziehung ambulant/stationär aufzuheben.<br />

Menschen mit Behinderungen mit ihren – auch je nach Behinderungsart – unterschiedlichen<br />

Hilfebedarfen benötigen die (finanzielle) Unterstützung der Gesellschaft<br />

– und das auf der Basis der neu entstehenden Grundhaltung.<br />

Die fachliche und finanzielle Steuerung und die Bereitstellung der hierfür erforderlichen<br />

Finanzmittel sollte aus einer Hand erfolgen. Damit wäre auch die Trennung zwischen<br />

ambulant und stationär aufgehoben.<br />

Die Idee des Bundesgesetzgebers für ein persönliches Budget und zur Schaffung der<br />

gemeinsamen Service- und Beratungsstellen der Reha-Träger sowie auch der § 97<br />

SGB XII greifen diese Erkenntnis bereits auf, aber noch nicht mal für den Bereich der<br />

Sozialhilfeleistungen nach SGB XII ist geklärt, wie diese fachliche und finanzielle<br />

Steuerung aus einer Hand am Besten gestaltet werden kann. Hier streitet man derzeit,<br />

ob die Steuerung eher aus überörtlicher oder aus örtlicher Hand erfolgen soll.<br />

Der Bundesgesetzgeber hat sich mit dem § 97 SGB XII für eine überörtliche Steuerung<br />

ausgesprochen. Die unterschiedlichen Modelle von Nordrhein-Westfalen (Steuerung<br />

durch die überörtliche kommunale Hand) und Baden-Württemberg (Steuerung<br />

durch die örtliche kommunale Hand) machen das Spektrum der Debatte deutlich.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass die Interessen der Menschen mit Behinderung und der erst<br />

beginnende Paradigmenwechsel, der ein völliges Umdenken bei Leistungsträgern<br />

und -anbietern erfordert, dabei nicht untergehen.<br />

Die Modelle des persönlichen Budgets und der gemeinsamen Service- und Beratungsstelle<br />

sind derzeit noch sehr weit davon entfernt, ein Instrument zur Überwindung<br />

des gegliederten Systems der sozialen Sicherung in Deutschland zu werden.<br />

An einer Hand sind bundesweit die leistungsträgerübergreifenden Budgets von Krankenkassen,<br />

Pflegekassen, Rentenversicherer, Arbeitsagentur, ARGE, Sozialhilfeträger<br />

und Integrationsamt oder einer Teilmenge daraus abzuzählen. Auch die<br />

gemeinsamen Service- und Beratungsstellen drohen an dem jeweils internen Finanzdruck<br />

der einzelnen Leistungsträger und der dort Verantwortlichen zu scheitern.<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!