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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

• die Erarbeitung von Konzepten für<br />

– Unterstützungsmöglichkeiten bei persönlichen Krisen der Klienten<br />

– Treffpunkte und niedrigschwellige Freizeit- und Beratungsangebote<br />

– Angebote der Tagesstrukturierung u.a. für ältere Menschen mit Behinderungen.<br />

Als weitere Handlungsfelder sind zu nennen:<br />

• der Abbau von Mehrbettzimmern<br />

• das Wohnen in Gastfamilien<br />

• die Untersuchungen zum Fallanstieg beim Wohnen<br />

• der Umbau der bisherigen Vergütungssysteme<br />

• die Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen<br />

(zunächst für alte Menschen) sowie<br />

• die Handlungsbedarfe aus dem Abschlussbericht des Zentrums für Planung und<br />

Evaluation sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE).<br />

Aber es geht nicht nur um den Abbau von Heimplätzen. Es geht darum, alternative<br />

Konzepte zur Wohnbetreuung für Menschen mit Behinderung, ganz besonders für<br />

Menschen mit geistiger Behinderung zu entwickeln. Es geht um die Schaffung von<br />

Wohnverbünden und die Flexibilisierung der Übergänge zwischen ambulanten und<br />

stationären Angeboten.<br />

Mit dem harmlos klingenden Begriff des Wohnverbundes verbindet sich eine enorme<br />

Herausforderung an die Leistungsanbieter von Wohnhilfen für Menschen mit Behinderungen,<br />

insbesondere an diejenigen, die bislang ausschließlich Heimbetreuung<br />

angeboten haben: ausgehend von den Zielen und Wünschen des einzelnen Menschen<br />

mit Behinderung und seinem derzeitigen individuellen Hilfebedarf, werden die<br />

für ihn erforderlichen Assistenzleistungen erbracht. Und dies unabhängig davon, welche<br />

„Schublade“ des Leistungsrechtes oder der Hilfeform die passende ist.<br />

Es ist z.B. zu ermöglichen,<br />

• dass ein Mensch mit Behinderung in der von ihm gewünschten Wohnform verbleiben<br />

kann, auch wenn sich sein Hilfebedarf erheblich ändert;<br />

• dass er von vertrauten <strong>Betreuung</strong>spersonen weiter unterstützt wird, auch wenn er<br />

die Wohnform wechselt;<br />

• dass er in der vertrauten Wohnumgebung verbleiben kann, auch wenn er von<br />

einem anderen <strong>Betreuung</strong>sdienst betreut werden möchte.<br />

Damit dieses möglich wird, muss ein Heimträger sich nicht nur fachlich-konzeptionell,<br />

sondern auch in seiner internen Organisation sowie hinsichtlich seiner Zusammenarbeit<br />

mit anderen Anbietern der Region und vor allem den Leistungsträgern neu aufstellen.<br />

Viele Anbieter sind auf diesem Wege bereits weit fortgeschritten, aber es sind<br />

längst noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um im Rahmen des bestehenden<br />

Sozialleistungssystems zur flexiblen Erbringung von Assistenzleistungen voranzuschreiten.<br />

Prüfstein für die Bereitschaft von Leistungsträgern und Leistungsanbietern, in diesem<br />

Prozess konsequent voranzuschreiten, wird der Umgang mit dem Persönlichen Budget<br />

werden: wenn der Mensch mit Behinderung selber über die Mittel verfügt, sich die<br />

für ihn erforderlichen Leistungen „einzukaufen“, wird er zunehmend andere Leistun-<br />

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