Betrifft: Betreuung 10
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<strong>10</strong>0%<br />
75%<br />
50%<br />
25%<br />
0%<br />
A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />
23,1%<br />
28,9% 34,1% 37,5%<br />
2004 2005 2006 2007<br />
stationär ambulant<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen – Leistungsberechtigte Personen zum<br />
Stichtag 31.12. Verhältnis ambulant : stationär in %<br />
Zu diesem Schluss kommt auch die wissenschaftliche Begleitforschung des Zentrums<br />
für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen in<br />
ihrem Abschlussbericht, der am 24.09.2008 anlässlich einer Fachtagung in Düsseldorf<br />
vorgestellt wurde. Sehr knapp zusammengefasst heißt das Ergebnis:<br />
• dass sich die Zusammenführung aller Wohnhilfen in einer Hand bewährt hat<br />
• die vorgegebenen Ziele der „Hochzonung“ in weiten Teilen erfolgreich erreicht<br />
worden sind.<br />
Das ZPE sieht aber auch weiteren Bedarf an Anstrengungen bei der Umsetzung des<br />
Anspruchs „ambulant vor stationär“ und hat in seinem Bericht konkrete Handlungsbedarfe<br />
aufgezeigt.<br />
Im Rahmen der Fachtagung in Düsseldorf hat Minister Laumann die Entscheidung<br />
der Landesregierung bekannt gegeben, die Zuständigkeit für die Wohnhilfen für weitere<br />
5 Jahre in der Zuständigkeit der Landschaftsverbände zu belassen.<br />
Die Landschaftsverbände haben in den fünf vergangenen Jahren gemeinsam und in<br />
Kooperation mit den Städten und Kreisen in NRW sowie den Wohlfahrtsverbänden<br />
einen guten Weg beschritten, der nun fortgesetzt werden kann. Es gibt noch viel zu<br />
tun, um unsere Ziele zu erreichen.<br />
Im Oktober 2008 konnten die Landschaftsverbände mit dem Abschluss der Rahmenzielvereinbarung<br />
II zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Bereich der Hilfen<br />
zum Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen an die erste<br />
Rahmenzielvereinbarung anknüpfen. Die Rahmenzielvereinbarung II gilt für den Zeitraum<br />
vom 01.09.2009 bis 31.12.20<strong>10</strong> und enthält neben den gemeinsamen Grundsätzen<br />
und Handlungsmaximen, durch welche die Teilhabemöglichkeit von<br />
Menschen mit Behinderungen weiter entwickelt werden sollen, insgesamt sieben<br />
Handlungsfelder und konkrete Ziele.<br />
Hierzu gehört in erster Linie die weitere Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor<br />
stationär“. Schwerpunkte hierbei sind:<br />
• die konzeptionelle Weiterentwicklung von bestehenden Wohnangeboten zu<br />
ambulanten Wohnformen, insbesondere für Menschen mit geistigen Behinderungen<br />
und Menschen mit komplexem Hilfebedarf<br />
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