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Betrifft: Betreuung 10

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<strong>10</strong>0%<br />

75%<br />

50%<br />

25%<br />

0%<br />

A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />

23,1%<br />

28,9% 34,1% 37,5%<br />

2004 2005 2006 2007<br />

stationär ambulant<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen – Leistungsberechtigte Personen zum<br />

Stichtag 31.12. Verhältnis ambulant : stationär in %<br />

Zu diesem Schluss kommt auch die wissenschaftliche Begleitforschung des Zentrums<br />

für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen in<br />

ihrem Abschlussbericht, der am 24.09.2008 anlässlich einer Fachtagung in Düsseldorf<br />

vorgestellt wurde. Sehr knapp zusammengefasst heißt das Ergebnis:<br />

• dass sich die Zusammenführung aller Wohnhilfen in einer Hand bewährt hat<br />

• die vorgegebenen Ziele der „Hochzonung“ in weiten Teilen erfolgreich erreicht<br />

worden sind.<br />

Das ZPE sieht aber auch weiteren Bedarf an Anstrengungen bei der Umsetzung des<br />

Anspruchs „ambulant vor stationär“ und hat in seinem Bericht konkrete Handlungsbedarfe<br />

aufgezeigt.<br />

Im Rahmen der Fachtagung in Düsseldorf hat Minister Laumann die Entscheidung<br />

der Landesregierung bekannt gegeben, die Zuständigkeit für die Wohnhilfen für weitere<br />

5 Jahre in der Zuständigkeit der Landschaftsverbände zu belassen.<br />

Die Landschaftsverbände haben in den fünf vergangenen Jahren gemeinsam und in<br />

Kooperation mit den Städten und Kreisen in NRW sowie den Wohlfahrtsverbänden<br />

einen guten Weg beschritten, der nun fortgesetzt werden kann. Es gibt noch viel zu<br />

tun, um unsere Ziele zu erreichen.<br />

Im Oktober 2008 konnten die Landschaftsverbände mit dem Abschluss der Rahmenzielvereinbarung<br />

II zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Bereich der Hilfen<br />

zum Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderungen an die erste<br />

Rahmenzielvereinbarung anknüpfen. Die Rahmenzielvereinbarung II gilt für den Zeitraum<br />

vom 01.09.2009 bis 31.12.20<strong>10</strong> und enthält neben den gemeinsamen Grundsätzen<br />

und Handlungsmaximen, durch welche die Teilhabemöglichkeit von<br />

Menschen mit Behinderungen weiter entwickelt werden sollen, insgesamt sieben<br />

Handlungsfelder und konkrete Ziele.<br />

Hierzu gehört in erster Linie die weitere Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor<br />

stationär“. Schwerpunkte hierbei sind:<br />

• die konzeptionelle Weiterentwicklung von bestehenden Wohnangeboten zu<br />

ambulanten Wohnformen, insbesondere für Menschen mit geistigen Behinderungen<br />

und Menschen mit komplexem Hilfebedarf<br />

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