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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

sam die Möglichkeiten erörtert, die für ihn erforderlichen Hilfen am Wohnort in der für<br />

ihn erforderlichen Qualität und Quantität zu erhalten. Ergebnis der Beratung ist eine<br />

fachliche Stellungnahme, die dem Leistungsträger LVR als Grundlage seiner Entscheidung<br />

dient. Entscheidungswege werden verkürzt, fachliche Expertisen aus der<br />

Region gehen in die Entscheidung ein, bestehende Versorgungslücken werden<br />

erkennbar, nicht immer nur kostenintensive fachliche Dienstleistungen, sondern Hilfen<br />

im Wohnumfeld des Leistungsberechtigten geraten ins Blickfeld<br />

Über das Fachleistungsstundensystem erhalten die Leistungsberechtigten ambulanter<br />

Eingliederungshilfen zum Wohnen ein individuelles Jahresbudget auf der Basis<br />

des Hilfeplans, sie quittieren die erhaltenen Leistungen. Derzeit wird eine Fachleistungsstunde<br />

rheinlandweit mit einem Festbetrag von 49,90 Euro (ab dem 1.1.2009)<br />

vergütet.<br />

Das System der individuellen Hilfeplanung wird ergänzt durch den Medizinisch-psychosozialen<br />

Fachdienst des LVR, der die Implementierung des Hilfeplanverfahrens<br />

begleitet, fachliche Gutachten erstellt, Struktur- und Qualitätskontrollen vor Ort sowie<br />

Fortbildungen für alle Prozessbeteiligten durchführt, durch niedrigschwellige Koordinierungs-,<br />

Kontakt- und Beratungsangebote für geistig behinderte (KoKoBe’s) und<br />

psychisch behinderte Menschen (Sozialpsychiatrische Zentren SPZ) sowie durch<br />

die Regionalkonferenzen, in denen regelmäßig alle vor Ort Beteiligten, die Leistungsanbieter<br />

und ihre Verbände, die Kommunen, die Selbsthilfeverbände und der<br />

LVR zusammenkommen, um den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in der Region<br />

durch den Abschluss von regionalen Zielvereinbarungen zu konkretisieren.<br />

Ein weiterer Meilenstein wurde am 9. Mai 2006 erreicht:<br />

Die beiden Landschaftsverbände und die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege<br />

schlossen eine Landesrahmenzielvereinbarung zum Abbau von Heimplätzen<br />

und der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ab, die folgende Ziele beinhaltet:<br />

• Bis zum 31.12.2008 sollen in Nordrhein-Westfalen ca. 9 % der heute in stationären<br />

Wohnformen betreuten behinderten Menschen in das Ambulant Betreute<br />

Wohnen wechseln.<br />

• Dem aufgrund der demographischen Entwicklung unumgänglichen Fallzahlzugang<br />

soll hierdurch entgegengewirkt und bis Ende 2008 sollen 2000 stationäre<br />

Plätze abgebaut werden.<br />

• Zur Erreichung dieser Ziele wurden folgende Maßnahmen vereinbart:<br />

• Die bisher starren Übergänge zwischen stationären und ambulanten Wohnformen<br />

sollen zu Gunsten einer Flexibilisierung verändert werden.<br />

• Die Rahmenbedingungen der ambulanten Eingliederungshilfe zum selbständigen<br />

Wohnen („Betreutes Wohnen“) werden verbessert und flexibilisiert. In diesem<br />

Zusammenhang wurden bereits bestehende konkrete Regelungen durch<br />

praktikablere Maßnahmen ersetzt (z.B. bei den Quittierungspraktiken, der<br />

Berücksichtigung mittelbarer Leistungen, Abrechnung von Gruppenangeboten<br />

etc).<br />

• Festschreibung der Vergütungen für die stationäre und ambulante Eingliederungshilfe<br />

im Bereich Wohnen bis Ende 2008.<br />

• Anreize für die Wohnheimträger zum Platzabbau durch erfolgsabhängige Sonderzahlungen<br />

in den Jahren 2007 und 2008 ( 1 % der derzeitigen Entgelte), Prämien<br />

für abgebaute Plätze bzw. alternativ „Übergangsbudgets“.<br />

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