Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
III. Aus leeren Kassen Kapital schlagen<br />
Im März 2002 veröffentlichte der Landschaftsverband Rheinland eine Modellrechnung<br />
mit folgenden Grundaussagen:<br />
• Bis zum Jahre 20<strong>10</strong> ist mit einer jeweiligen Fallzahlsteigerung von 1.<strong>10</strong>0 Menschen<br />
mit Behinderung, die ein Wohnangebot der Eingliederungshilfe benötigen,<br />
zu rechnen.<br />
• Eine Steuerungsmöglichkeit der Fallzahlsteigerung an sich ist nicht möglich,<br />
wohl aber die Steuerung der Verteilung auf stationäre beziehungsweise ambulante<br />
Angebote.<br />
• Viele Menschen mit Behinderung müssen derzeit nur deshalb stationär betreut<br />
werden, weil geeignete ambulante Angebote nicht vorhanden sind.<br />
• Ein verstärkter Ausbau ambulanter Angebote ist nicht nur fachlich erforderlich,<br />
sondern erheblich kostengünstiger als die Schaffung weiterer stationärer Angebote.<br />
• Eine effektive Steuerung hinsichtlich ambulanter und stationärer Angebote der<br />
Eingliederungshilfe setzt eine einheitliche Zuständigkeit für diese Maßnahmen<br />
voraus.<br />
• Im Falle einer Zuständigkeitsverlagerung ambulanter Angebote auf die Landschaftsverbände,<br />
ist über den Zeitraum von 8 Jahren von einer erheblichen Einsparung<br />
(ca. 400 Mio Euro) auszugehen, obwohl kurzfristig mit Mehrausgaben<br />
aufgrund der Übernahme der Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt zu rechnen<br />
ist.<br />
Am 20.6.2003 (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes<br />
(AV-BSHG), Inkrafttreten 1.7.2003) entschied der Landtag<br />
NRW, befristet für die Zeit vom 1.7. 2003 bis zum 30.6.20<strong>10</strong> die Zuständigkeit für alle<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen – ambulant wie stationär – in einer<br />
Hand bei den beiden Landschaftsverbänden zusammenzuführen. Das neue Zauberwort<br />
hieß: „Hilfen aus einer Hand“. Für diesen Modellzeitraum sah und sieht man in<br />
den Landschaftsverbände die finanziell und fachlich kompetente Instanz, um diese<br />
Aufgabe umzusetzen.<br />
Was war geschehen?<br />
Auch hier steht an erster Stelle eine Veränderung im Zeitgeist: Der Paradigmenwechsel<br />
bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung: Der behinderte Mensch wird – mit<br />
und trotz seiner persönlichen behinderungsbedingten Einschränkungen – als steuerndes<br />
Subjekt akzeptiert und nicht mehr als Objekt der Fürsorge des Versorgungssystems<br />
wahrgenommen.<br />
Das selbst bestimmte Leben der Menschen mit Behinderung, auch mit geistigen und/<br />
oder Mehrfachbehinderungen soll gefördert und unterstützt werden.<br />
Die Hilfen sollen personenzentriert bemessen und ausgestaltet werden.<br />
Die finanzpolitisch Verantwortlichen erwarten, dass mit diesem Paradigmenwechsel<br />
auch ein potenziell überversorgendes System auf das fachlich Notwendige reduziert<br />
und damit kostengünstiger gestaltet wird.<br />
Trotz nach wie vor steigender „Fallzahlen“ soll der Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe<br />
für Menschen mit Behinderung abgebremst werden, ohne dass es aus der<br />
Perspektive der betroffenen Menschen mit Behinderung zu einer Standardver-<br />
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