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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

III. Aus leeren Kassen Kapital schlagen<br />

Im März 2002 veröffentlichte der Landschaftsverband Rheinland eine Modellrechnung<br />

mit folgenden Grundaussagen:<br />

• Bis zum Jahre 20<strong>10</strong> ist mit einer jeweiligen Fallzahlsteigerung von 1.<strong>10</strong>0 Menschen<br />

mit Behinderung, die ein Wohnangebot der Eingliederungshilfe benötigen,<br />

zu rechnen.<br />

• Eine Steuerungsmöglichkeit der Fallzahlsteigerung an sich ist nicht möglich,<br />

wohl aber die Steuerung der Verteilung auf stationäre beziehungsweise ambulante<br />

Angebote.<br />

• Viele Menschen mit Behinderung müssen derzeit nur deshalb stationär betreut<br />

werden, weil geeignete ambulante Angebote nicht vorhanden sind.<br />

• Ein verstärkter Ausbau ambulanter Angebote ist nicht nur fachlich erforderlich,<br />

sondern erheblich kostengünstiger als die Schaffung weiterer stationärer Angebote.<br />

• Eine effektive Steuerung hinsichtlich ambulanter und stationärer Angebote der<br />

Eingliederungshilfe setzt eine einheitliche Zuständigkeit für diese Maßnahmen<br />

voraus.<br />

• Im Falle einer Zuständigkeitsverlagerung ambulanter Angebote auf die Landschaftsverbände,<br />

ist über den Zeitraum von 8 Jahren von einer erheblichen Einsparung<br />

(ca. 400 Mio Euro) auszugehen, obwohl kurzfristig mit Mehrausgaben<br />

aufgrund der Übernahme der Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt zu rechnen<br />

ist.<br />

Am 20.6.2003 (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes<br />

(AV-BSHG), Inkrafttreten 1.7.2003) entschied der Landtag<br />

NRW, befristet für die Zeit vom 1.7. 2003 bis zum 30.6.20<strong>10</strong> die Zuständigkeit für alle<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen – ambulant wie stationär – in einer<br />

Hand bei den beiden Landschaftsverbänden zusammenzuführen. Das neue Zauberwort<br />

hieß: „Hilfen aus einer Hand“. Für diesen Modellzeitraum sah und sieht man in<br />

den Landschaftsverbände die finanziell und fachlich kompetente Instanz, um diese<br />

Aufgabe umzusetzen.<br />

Was war geschehen?<br />

Auch hier steht an erster Stelle eine Veränderung im Zeitgeist: Der Paradigmenwechsel<br />

bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung: Der behinderte Mensch wird – mit<br />

und trotz seiner persönlichen behinderungsbedingten Einschränkungen – als steuerndes<br />

Subjekt akzeptiert und nicht mehr als Objekt der Fürsorge des Versorgungssystems<br />

wahrgenommen.<br />

Das selbst bestimmte Leben der Menschen mit Behinderung, auch mit geistigen und/<br />

oder Mehrfachbehinderungen soll gefördert und unterstützt werden.<br />

Die Hilfen sollen personenzentriert bemessen und ausgestaltet werden.<br />

Die finanzpolitisch Verantwortlichen erwarten, dass mit diesem Paradigmenwechsel<br />

auch ein potenziell überversorgendes System auf das fachlich Notwendige reduziert<br />

und damit kostengünstiger gestaltet wird.<br />

Trotz nach wie vor steigender „Fallzahlen“ soll der Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe<br />

für Menschen mit Behinderung abgebremst werden, ohne dass es aus der<br />

Perspektive der betroffenen Menschen mit Behinderung zu einer Standardver-<br />

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