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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

fürsorglich versorgt. Da war es nur logisch, auch die Finanzierung außerhalb der<br />

kommunalen Verantwortung zu konzipieren.<br />

II. Erste Schritte …<br />

Parallel zum wirtschaftlichen Aufschwung wurden wichtige humanitäre sozialpolitische<br />

Schritte getan, um die Situation der Menschen mit Behinderung zu verbessern:<br />

• Im Rheinland wurden die Bettensäle zunehmend in Frage gestellt.<br />

• Der Personalschlüssel in den Einrichtungen wurde verbessert.<br />

• Heime bei freien Trägern entstanden.<br />

Eine fürsorgliche Rundum-Versorgung außerhalb der Kliniken und Großeinrichtungen<br />

begann sich zu entwickeln.<br />

Im Rheinland wurden mit der Psychiatrie-Enquete und dem Bundes-Modellprogramm<br />

Ende der 80er Jahre in einem nächsten Schritt die Dezentralisierung der<br />

Heime und ihre Verkleinerung eingeleitet. Wohnheime sollten integriert in die normale<br />

Wohnbebauung geschaffen werden, das Einzelzimmer wurde zum Hauptangebot bei<br />

Neubauten, der Anteil des qualifizierten Personals stieg weiter an. Begriffe wie<br />

„gemeindenah“ und „ortsnah“ fanden Eingang in den Sprachgebrauch.<br />

Im Jahr 1980 wurden die sog. Heilpädagogischen Heime aus den Rheinischen Kliniken<br />

herausgelöst. Beim LVR entstand ein separates Heimangebot für Menschen mit<br />

geistiger Behinderung, die auf Langzeitunterstützung angewiesen sind.<br />

Im Rahmen des Enthospitalisierungsprogramms, beginnend im Jahr 1990, wurden<br />

im Rheinland weitere Langzeitbereiche der Rheinischen Kliniken umgewandelt in<br />

Wohngruppen, die gemeindeintegriert möglichst in der Herkunftsregion der ehemaligen<br />

Langzeitpatienten aufgebaut wurden.<br />

Viele Wohnheime – auch von freien Trägern – wurden konsequent verkleinert. Neubauten<br />

hatten i.d.R. nur noch maximal 24 Plätze.<br />

Im Jahr 1984 hat der LVR erste Richtlinien zur Förderung des so genannten „Betreuten<br />

Wohnens“ verabschiedet. Erste Ideen zur Förderung selbständiger Lebensführung<br />

von Menschen mit Behinderungen wurden finanziell gefördert (unterstützt); und<br />

das, obwohl beim Landschaftsverband keine eigene Finanzierungsverpflichtung in<br />

diesem Bereich bestand. Schon damals wurde erkannt, dass die Investition in diese<br />

alternativen Hilfestrukturen Einfluss auf die Entwicklung der stationären Wohnangebote<br />

nehmen könnte. Zur damaligen Zeit bedeutete das allerdings für den Landschaftsverband<br />

einen zusätzlichen Kostenaufwand, der dann auch jährlich begrenzt<br />

wurde. Auch dort ging die Initiative aus dem Bereich der Leistungen für Menschen mit<br />

psychischen Behinderungen hervor. Erst mit Beginn der 90er Jahre entstanden in<br />

einzelnen Regionen auch vereinzelte Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung.<br />

Parallel zu diesem zarten Pflänzchen des ambulant betreuten Wohnens lernte man,<br />

kreativ mit dem Begriff „stationäre Einrichtung“ umzugehen. Immer neue Ideen zu<br />

einem möglichst selbständigen Wohnen innerhalb der Finanzierungszuständigkeit<br />

des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe entstanden bei den Leistungsanbietern wie<br />

beim Kostenträger. Es wurden Wohnhäuser mit in sich abgeschlossenen Appartements<br />

gebaut, der Begriff des „stationären Einzelwohnens“ wurde geboten.<br />

Der sich wandelnde Zeitgeist, wonach auch Menschen mit Behinderung innerhalb<br />

der Gemeinde langfristig in unterschiedlichsten Formen selbständig leben können<br />

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