Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
fürsorglich versorgt. Da war es nur logisch, auch die Finanzierung außerhalb der<br />
kommunalen Verantwortung zu konzipieren.<br />
II. Erste Schritte …<br />
Parallel zum wirtschaftlichen Aufschwung wurden wichtige humanitäre sozialpolitische<br />
Schritte getan, um die Situation der Menschen mit Behinderung zu verbessern:<br />
• Im Rheinland wurden die Bettensäle zunehmend in Frage gestellt.<br />
• Der Personalschlüssel in den Einrichtungen wurde verbessert.<br />
• Heime bei freien Trägern entstanden.<br />
Eine fürsorgliche Rundum-Versorgung außerhalb der Kliniken und Großeinrichtungen<br />
begann sich zu entwickeln.<br />
Im Rheinland wurden mit der Psychiatrie-Enquete und dem Bundes-Modellprogramm<br />
Ende der 80er Jahre in einem nächsten Schritt die Dezentralisierung der<br />
Heime und ihre Verkleinerung eingeleitet. Wohnheime sollten integriert in die normale<br />
Wohnbebauung geschaffen werden, das Einzelzimmer wurde zum Hauptangebot bei<br />
Neubauten, der Anteil des qualifizierten Personals stieg weiter an. Begriffe wie<br />
„gemeindenah“ und „ortsnah“ fanden Eingang in den Sprachgebrauch.<br />
Im Jahr 1980 wurden die sog. Heilpädagogischen Heime aus den Rheinischen Kliniken<br />
herausgelöst. Beim LVR entstand ein separates Heimangebot für Menschen mit<br />
geistiger Behinderung, die auf Langzeitunterstützung angewiesen sind.<br />
Im Rahmen des Enthospitalisierungsprogramms, beginnend im Jahr 1990, wurden<br />
im Rheinland weitere Langzeitbereiche der Rheinischen Kliniken umgewandelt in<br />
Wohngruppen, die gemeindeintegriert möglichst in der Herkunftsregion der ehemaligen<br />
Langzeitpatienten aufgebaut wurden.<br />
Viele Wohnheime – auch von freien Trägern – wurden konsequent verkleinert. Neubauten<br />
hatten i.d.R. nur noch maximal 24 Plätze.<br />
Im Jahr 1984 hat der LVR erste Richtlinien zur Förderung des so genannten „Betreuten<br />
Wohnens“ verabschiedet. Erste Ideen zur Förderung selbständiger Lebensführung<br />
von Menschen mit Behinderungen wurden finanziell gefördert (unterstützt); und<br />
das, obwohl beim Landschaftsverband keine eigene Finanzierungsverpflichtung in<br />
diesem Bereich bestand. Schon damals wurde erkannt, dass die Investition in diese<br />
alternativen Hilfestrukturen Einfluss auf die Entwicklung der stationären Wohnangebote<br />
nehmen könnte. Zur damaligen Zeit bedeutete das allerdings für den Landschaftsverband<br />
einen zusätzlichen Kostenaufwand, der dann auch jährlich begrenzt<br />
wurde. Auch dort ging die Initiative aus dem Bereich der Leistungen für Menschen mit<br />
psychischen Behinderungen hervor. Erst mit Beginn der 90er Jahre entstanden in<br />
einzelnen Regionen auch vereinzelte Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung.<br />
Parallel zu diesem zarten Pflänzchen des ambulant betreuten Wohnens lernte man,<br />
kreativ mit dem Begriff „stationäre Einrichtung“ umzugehen. Immer neue Ideen zu<br />
einem möglichst selbständigen Wohnen innerhalb der Finanzierungszuständigkeit<br />
des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe entstanden bei den Leistungsanbietern wie<br />
beim Kostenträger. Es wurden Wohnhäuser mit in sich abgeschlossenen Appartements<br />
gebaut, der Begriff des „stationären Einzelwohnens“ wurde geboten.<br />
Der sich wandelnde Zeitgeist, wonach auch Menschen mit Behinderung innerhalb<br />
der Gemeinde langfristig in unterschiedlichsten Formen selbständig leben können<br />
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