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Betrifft: Betreuung 10

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A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />

wenige Budgetberechtigte auch „budgetfähig“ im Sinne einer (zumindest minimalen)<br />

eigenständigen Meinungs- und Willensbildung bezüglich realistischer Vorstellung<br />

von erforderlicher Hilfe sind.<br />

II. Persönliches Budget – Allheilmittel oder Mogelpackung?<br />

Darf der Betreuer seinen Fähigkeitsvorsprung durch Nutzung des Persönlichen Budgets<br />

dem Betreuten überstülpen?<br />

Sind die Sachleistungen, wie häufig dargestellt, immer die schlechteren Hilfeformen?<br />

Sachleistungen geben schließlich auch Sicherheit.<br />

Verleitet die neue Leistungsform nicht dazu, diese als Kostendämpfungsinstrument<br />

zu gebrauchen, indem sich der Leistungsberechtigte bzw. sein Vertreter bei den Leistungsverhandlungen<br />

einem Rechtfertigungsdruck (Zielvereinbarung, Budgethöhe)<br />

ausgesetzt sehen?<br />

Wird mit dem Instrument des Persönlichen Budgets nicht der Markt der Angebote<br />

„aufgemischt“? Wo bleibt die Qualität der Leistungen? Wer steht für das Controlling?<br />

Verschiebt der hinter dem Rechtsanspruch auf Persönliches Budget stehende Verpflichtungsdruck<br />

im Bereich der rechtlichen <strong>Betreuung</strong> nicht die Fürsorgezuständigkeit<br />

von anderen Instanzen auf den Betreuer?<br />

Der Druck der Kostenträger z.B. auf solche stationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe<br />

und deren Gegenwehr bewirken u.a. auch eine Differenzierung der Angebotsstruktur<br />

im Sinne der Zielstellung des Persönlichen Budgets (Beispiel: Ambulant<br />

betreutes Wohnen).<br />

III. Betätigungsfeld für <strong>Betreuung</strong>svereine?<br />

In <strong>Betreuung</strong>svereinen ist zweifellos eine umfassende Kenntnis über das örtliche Leistungsangebot<br />

vorhanden. Auch das Know-how zur Einschätzung des Nutzens des<br />

Persönlichen Budgets für einzelne Betreute liegt vor.<br />

<strong>Betreuung</strong>svereine sehen sich genötigt, entsprechende Beratungsanfragen von<br />

ehrenamtlichen Betreuern anzunehmen.<br />

<strong>Betreuung</strong>svereine können jedoch nicht im Rahmen der ohnehin unterfinanzierten<br />

Querschnittsarbeit einen zusätzlichen Beratungsschwerpunkt anbieten. Dies wäre<br />

nur eine weitere Variante der Umdeutung sozialer Pflichtaufgaben anderer Institutionen<br />

in eine Aufgabe der rechtlichen <strong>Betreuung</strong>.<br />

Wenn <strong>Betreuung</strong>svereine wegen der fachlichen Kompetenz zur Budgetberatung herangezogen<br />

werden sollen, dann muss diese Aufgabe separat und unabhängig von<br />

der sonstigen Querschnittsarbeit finanziert werden.<br />

IV. Fazit<br />

Persönliches Budget sollte im Bereich der rechtlichen <strong>Betreuung</strong> derzeit nur da angewendet<br />

werden, wo<br />

• der Betroffene hinreichend zu eigener Willensbildung in der Lage ist;<br />

• ein adäquates Dienstleistungsangebot für die Bedürfnisse behinderter Menschen<br />

zur Verfügung steht;<br />

• dem Budgetnehmer und seinem Vertreter eine neutrale Budgetassistenz ohne<br />

Schmälerung des eigentlichen Budgets zur Verfügung steht.<br />

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