27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

I. Schritt zu mehr Selbständigkeit<br />

Der BdB bewertet das Persönliche Budget als einen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung<br />

für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen. Deswegen unterstützen<br />

wir die Bemühungen um die Umsetzung des Gesetzes z.B. mit eigenen<br />

Schulungen für Betreuerinnen und <strong>Betreuung</strong> zum zertifizierten Budgetassistentin/<br />

en, gefördert durch das Arbeits- und Sozialministerium.<br />

II. Betreueraufgabe<br />

Unabhängig von der Bewertung des Persönlichen Budgets stehen BetreuerInnen in<br />

der betreuungsrechtlichen Verpflichtung, das Budget in ihr Handlungsrepertoire einzubeziehen.<br />

„Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen,<br />

wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit,<br />

im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen<br />

zu gestalten (§1901 Abs. 2 BGB).“ Und: „Innerhalb seines Aufgabenkreises<br />

hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die<br />

Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung<br />

zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (§1901 Abs. 3 BGB)“.<br />

III. Forderungen<br />

Wir sehen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) in der vorliegenden<br />

Form allerdings erhebliche Probleme und stellen – wegen der kaum umsetzbaren<br />

Regelungen und wegen der nicht nutzbaren Vorteile für viele KlientInnen –<br />

Forderungen an die Politik.<br />

Die Umsetzungsprobleme liegen maßgeblich bei der Regelung für eine Unterstützung<br />

in der Beratung zum Budget. Zudem bestehen sie bei der Umsetzung des Budgets<br />

nach Bewilligung, also der Budgetassistenz. Aus dem Bericht der Modellphase<br />

geht hervor, dass für einen erheblichen Anteil der Budgetnehmer (bis 50 %) eine<br />

Unterstützung beim Budgetmanagement erforderlich ist. Bezüglich der Budgetberatung<br />

und –assistenz gibt es eine erhebliche Berührung von <strong>Betreuung</strong> und Budget.<br />

Denn in der <strong>Betreuung</strong> sind BudgetnehmerInnen zu mehr als 90 % auf Unterstützung<br />

angewiesen. Der Aufwand für die Assistenz ist allerdings erheblich, so dass sie nicht<br />

als Inklusivleistung der <strong>Betreuung</strong> möglich ist. Der BdB hat einen Vorschlag für eine<br />

Vergütungsordnung entwickelt. Auf der Grundlage einer fachlich sinnvollen Vergütungsregelung<br />

und rechtlicher Klärungen bzgl. eines möglichen Insichgeschäfts<br />

könnte das Persönliche Budget einen deutlichen Schritt in der Selbstbestimmung<br />

behinderter Menschen werden.<br />

Eine weitere große Hürde bei der Unsetzung des Budgets ist die Bestimmung,<br />

wonach Beratung und Assistenz aus dem Budget zu finanzieren sind. Das stellt eine<br />

Schlechterstellung der BudgetnehmerInnen zu denjenigen dar, die Sachleistungen<br />

erhalten und die Kosten für die Managementleistungen nicht aufzubringen haben.<br />

Gleichzeitig haben die Träger Vorteile durch die eingesparten Managementleistungen.<br />

Nach unserer Auffassung wird mit der Regelung der Grundsatz einer bedarfsgerechten<br />

Versorgung in Frage gestellt. Wir fordern, die Beratungs- und Assistenzleistungen<br />

zusätzlich zum Budget zu finanzieren und durch einen eigenen<br />

Leistungsanspruch auch von einem möglichen Insichgeschäft zu entkoppeln.<br />

Wir sind aus fachlicher Sicht davon überzeugt, dass Beratung und Unterstützung im<br />

Persönlichen Budget im Falle des Assistenzbedarfs eine Einheit bilden müssen und<br />

zum Fallmanagement Persönliches Budget gehören. Von daher sind eine Beratung<br />

z.B. durch eine Servicestelle, eine Assistenz durch einen Budgetassistenten und<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!