Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
I. Schritt zu mehr Selbständigkeit<br />
Der BdB bewertet das Persönliche Budget als einen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung<br />
für Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen. Deswegen unterstützen<br />
wir die Bemühungen um die Umsetzung des Gesetzes z.B. mit eigenen<br />
Schulungen für Betreuerinnen und <strong>Betreuung</strong> zum zertifizierten Budgetassistentin/<br />
en, gefördert durch das Arbeits- und Sozialministerium.<br />
II. Betreueraufgabe<br />
Unabhängig von der Bewertung des Persönlichen Budgets stehen BetreuerInnen in<br />
der betreuungsrechtlichen Verpflichtung, das Budget in ihr Handlungsrepertoire einzubeziehen.<br />
„Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen,<br />
wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit,<br />
im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen<br />
zu gestalten (§1901 Abs. 2 BGB).“ Und: „Innerhalb seines Aufgabenkreises<br />
hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die<br />
Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung<br />
zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern (§1901 Abs. 3 BGB)“.<br />
III. Forderungen<br />
Wir sehen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) in der vorliegenden<br />
Form allerdings erhebliche Probleme und stellen – wegen der kaum umsetzbaren<br />
Regelungen und wegen der nicht nutzbaren Vorteile für viele KlientInnen –<br />
Forderungen an die Politik.<br />
Die Umsetzungsprobleme liegen maßgeblich bei der Regelung für eine Unterstützung<br />
in der Beratung zum Budget. Zudem bestehen sie bei der Umsetzung des Budgets<br />
nach Bewilligung, also der Budgetassistenz. Aus dem Bericht der Modellphase<br />
geht hervor, dass für einen erheblichen Anteil der Budgetnehmer (bis 50 %) eine<br />
Unterstützung beim Budgetmanagement erforderlich ist. Bezüglich der Budgetberatung<br />
und –assistenz gibt es eine erhebliche Berührung von <strong>Betreuung</strong> und Budget.<br />
Denn in der <strong>Betreuung</strong> sind BudgetnehmerInnen zu mehr als 90 % auf Unterstützung<br />
angewiesen. Der Aufwand für die Assistenz ist allerdings erheblich, so dass sie nicht<br />
als Inklusivleistung der <strong>Betreuung</strong> möglich ist. Der BdB hat einen Vorschlag für eine<br />
Vergütungsordnung entwickelt. Auf der Grundlage einer fachlich sinnvollen Vergütungsregelung<br />
und rechtlicher Klärungen bzgl. eines möglichen Insichgeschäfts<br />
könnte das Persönliche Budget einen deutlichen Schritt in der Selbstbestimmung<br />
behinderter Menschen werden.<br />
Eine weitere große Hürde bei der Unsetzung des Budgets ist die Bestimmung,<br />
wonach Beratung und Assistenz aus dem Budget zu finanzieren sind. Das stellt eine<br />
Schlechterstellung der BudgetnehmerInnen zu denjenigen dar, die Sachleistungen<br />
erhalten und die Kosten für die Managementleistungen nicht aufzubringen haben.<br />
Gleichzeitig haben die Träger Vorteile durch die eingesparten Managementleistungen.<br />
Nach unserer Auffassung wird mit der Regelung der Grundsatz einer bedarfsgerechten<br />
Versorgung in Frage gestellt. Wir fordern, die Beratungs- und Assistenzleistungen<br />
zusätzlich zum Budget zu finanzieren und durch einen eigenen<br />
Leistungsanspruch auch von einem möglichen Insichgeschäft zu entkoppeln.<br />
Wir sind aus fachlicher Sicht davon überzeugt, dass Beratung und Unterstützung im<br />
Persönlichen Budget im Falle des Assistenzbedarfs eine Einheit bilden müssen und<br />
zum Fallmanagement Persönliches Budget gehören. Von daher sind eine Beratung<br />
z.B. durch eine Servicestelle, eine Assistenz durch einen Budgetassistenten und<br />
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