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Betrifft: Betreuung 10

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A. Persönliches Budget, Wohnformen, Berufliche Integration<br />

mögliche Finanzierungen von Budgetassistenz, aber ebenso auch die Frage, wie weit<br />

Budgetunterstützung von den bisherigen Aufgaben der rechtlichen Betreuer umfasst<br />

wird. Dabei ist insbesondere auch zu prüfen, inwieweit ehrenamtliche Betreuer der<br />

neuen Aufgabe „Budgetassistenz“ gewachsen sind und Unterstützung bedürfen.<br />

Schon bisher leisten Betreuer Rechtsfürsorge, Gesundheitsfürsorge, Beratung und<br />

Vertretung bei Rechtsgeschäften. Sie entscheiden in Vermögensfragen, Auswahl von<br />

Heilbehandlung, Fragen der Wohnform bzw. Heimauswahl und beantragen notwendige<br />

Sozialleistungen. Viele Schritte im Antragsverfahren für ein Persönliches Budget<br />

fallen in den bestehenden Aufgabenkreis der Betreuer. Gleichzeitig ist aber auch klar,<br />

dass im Gegensatz zum Inklusiv-Paket eines Heimes bei der neuen Leistungsform<br />

des Persönlichen Budgets mehr Aufgaben auf die rechtlichen Betreuer zukommen.<br />

Auf der anderen Seite können nicht Sozialleistungsträger ihre bisherigen Pflichten<br />

aus dem Sachleistungsverfahren durch ein Persönliches Budget auf die Betreuer –<br />

und damit auf die Justizkasse – verlagern. Wo Budgetunterstützung über den Pflichtenkreis<br />

hinausgeht, muss über Vergütungsmöglichkeiten des Mehraufwandes<br />

gesprochen werden.<br />

III. Paradigmenwechsel<br />

Die Zahl der Bewilligungen von Persönlichen Budgets ist in den letzten Monaten stark<br />

angestiegen. Es gibt 5.000 aufgrund freiwilliger Meldung an das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales erfasste Budgets. Insgesamt gehen wir von ca. <strong>10</strong>.000 Budgets<br />

aus. Die neue Leistungsform des Persönlichen Budgets ist eines der herausragendsten<br />

Instrumente für den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. Es ist<br />

ein Meilenstein auf dem Weg zu einer bedarfsorientierten und personenzentrierten<br />

Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und führt zu mehr Selbstbestimmung,<br />

mehr Selbständigkeit und Selbstbewusstsein für behinderte Menschen. Ein<br />

weiterer stetiger Anstieg von Persönlichen Budgets ist das Ziel.<br />

Insbesondere um die stärkere Nutzung Persönlicher Budgets zu erreichen, hat das<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Jahre 2008 bis 20<strong>10</strong> ein Förderprogramm<br />

aufgelegt und aus dem Bundeshaushalt und dem Ausgleichsfonds, der vom<br />

Beirat für die Belange behinderter Menschen verwaltet wird, insgesamt 3,5 Mio. Euro<br />

zur Verfügung gestellt. Damit werden zurzeit 30 Modellprojekte zum Thema Persönliches<br />

Budget gefördert. Projektträger eines der geförderten Projekte, mit dem Fortbildungen<br />

von Berufsbetreuer(n)/-innen zum Persönlichen Budget mit Zertifikat<br />

durchgeführt werden, ist der BdB (Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.V.).<br />

Nicht zuletzt die Förderung dieses Modellprojekts macht deutlich, dass das Ministerium<br />

den rechtlichen Betreuern bei der Umsetzung von Persönlichen Budgets eine<br />

wichtige Rolle beimisst. Deshalb ist es gut, wenn auf dieser Tagung die Chancen<br />

genutzt werden, Schnittstellen zu identifizieren und Lösungsansätze für die vielen<br />

noch offenen Fragen zu diskutieren.<br />

Klaus Förter-Vondey<br />

<strong>Betreuung</strong> und Persönliches Budget sind eng miteinander verbunden. Der Rechtsanspruch<br />

auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget ab 01.01.08 veranlasste<br />

den BdB (Bundesverband der Berufsbetreuer) deswegen, zu der neuen Regelung<br />

eine Haltung zu entwickeln.<br />

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