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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält außerdem an dem Grundsatz<br />

fest, dass bei der Bedarfsfeststellung von Persönlichen Budgets eine im Einzelfall<br />

erforderliche Budgetberatung und -unterstützung berücksichtigt werden muss, so<br />

wie es auch in der entsprechenden Vorschrift steht (§ 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX).<br />

Dabei muss allerdings auch auf vorhandene Ressourcen zurückgegriffen werden.<br />

Zunächst soll das Beratungs- und Informationsangebot der Sozialleistungsträger in<br />

Anspruch genommen werden. Insbesondere die Beratung der Sozialhilfeträger<br />

umfasst auch die gebotene Budgetberatung. Und auch die gemeinsamen Servicestellen<br />

sollen bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets helfen. Allerdings<br />

besteht bei den gemeinsamen Servicestellen noch viel Verbesserungsbedarf.<br />

Zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeitet das Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales intensiv daran, dass die gemeinsamen Servicestellen<br />

zu kompetenten Ansprechpartnern für eine umfassende Beratung werden.<br />

Künftig könnten auch die neu einzurichtenden Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle<br />

spielen und auch Case Management durch die Reha-Träger muss dabei geprüft werden.<br />

Daneben haben sich mittlerweile ca. 130 Beratungsstellen ganz unterschiedlicher<br />

Couleur und Trägerschaft bei der Beratungsplattform des PARITÄTISCHEN gemeldet,<br />

die umfassend zum Persönlichen Budget beraten und zum Teil Antragsteller im<br />

Verfahren begleiten. Es ist geplant, dass sie sich zum Erfahrungsaustausch virtuell<br />

vernetzen und Best-Practice-Beispiele und Musterzielvereinbarungen ins Netz stellen.<br />

Zudem sollen Qualitätsstandards für die Beratung erarbeitet werden.<br />

Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und das<br />

bundesweite Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung<br />

Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL) werden sehr aktiv von behinderten Menschen und<br />

deren Angehörigen genutzt.<br />

Viele behinderte Menschen erhalten auch Unterstützung von ihren Angehörigen oder<br />

von ehrenamtlichen Helfern sowie Selbsthilfegruppen und „Peer Counseling“ (Beratung<br />

behinderter Menschen durch Menschen mit Behinderungen, oft selbst Budgetnehmer-/innen).<br />

Modelle dazu werden vom Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales unterstützt.<br />

Soweit darüber hinaus bei der Durchführung von Persönlichen Budgets Beratungsund<br />

Unterstützungsbedarf besteht, muss er bei der Kalkulation des Bedarfs berücksichtigt<br />

werden. Dabei ist allerdings die Kostenobergrenze zu berücksichtigen, nach<br />

der die Höhe der vorherigen Sachleistung nicht überschritten werden soll.<br />

Von dieser „Soll-Vorschrift“ kann abgewichen werden, z.B. wenn gerade zu Beginn<br />

der Unterstützungsbedarf besonders hoch ist, langfristig die Höhe des Sachleistungsbezugs<br />

aber sogar unterschritten werden kann. Beispiel ist der Auszug aus<br />

einem Heim ins ambulant unterstützte Wohnen. Und es ist gerade das erklärte Ziel,<br />

mit Persönlichen Budgets Heimunterbringungen zu vermeiden. Der Programmsatz<br />

„ambulant vor stationär“ ist für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verpflichtung.<br />

II. Rolle der Betreuerinnen und Betreuer<br />

Die Betreuer spielen bei Beratung und Unterstützung eine wichtige Rolle. Leider sind<br />

hier noch immer zu viele Fragen ungelöst, und ich kann Ihnen auch heute noch keine<br />

fertigen Lösungen präsentieren. Mit dem Bundesministerium der Justiz diskutiert das<br />

Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Frage des „Insichgeschäftes“ sowie<br />

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