Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält außerdem an dem Grundsatz<br />
fest, dass bei der Bedarfsfeststellung von Persönlichen Budgets eine im Einzelfall<br />
erforderliche Budgetberatung und -unterstützung berücksichtigt werden muss, so<br />
wie es auch in der entsprechenden Vorschrift steht (§ 17 Abs. 3 Satz 3 SGB IX).<br />
Dabei muss allerdings auch auf vorhandene Ressourcen zurückgegriffen werden.<br />
Zunächst soll das Beratungs- und Informationsangebot der Sozialleistungsträger in<br />
Anspruch genommen werden. Insbesondere die Beratung der Sozialhilfeträger<br />
umfasst auch die gebotene Budgetberatung. Und auch die gemeinsamen Servicestellen<br />
sollen bei der Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets helfen. Allerdings<br />
besteht bei den gemeinsamen Servicestellen noch viel Verbesserungsbedarf.<br />
Zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeitet das Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales intensiv daran, dass die gemeinsamen Servicestellen<br />
zu kompetenten Ansprechpartnern für eine umfassende Beratung werden.<br />
Künftig könnten auch die neu einzurichtenden Pflegestützpunkte eine wichtige Rolle<br />
spielen und auch Case Management durch die Reha-Träger muss dabei geprüft werden.<br />
Daneben haben sich mittlerweile ca. 130 Beratungsstellen ganz unterschiedlicher<br />
Couleur und Trägerschaft bei der Beratungsplattform des PARITÄTISCHEN gemeldet,<br />
die umfassend zum Persönlichen Budget beraten und zum Teil Antragsteller im<br />
Verfahren begleiten. Es ist geplant, dass sie sich zum Erfahrungsaustausch virtuell<br />
vernetzen und Best-Practice-Beispiele und Musterzielvereinbarungen ins Netz stellen.<br />
Zudem sollen Qualitätsstandards für die Beratung erarbeitet werden.<br />
Auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und das<br />
bundesweite Beratungstelefon zum Persönlichen Budget der Interessenvertretung<br />
Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL) werden sehr aktiv von behinderten Menschen und<br />
deren Angehörigen genutzt.<br />
Viele behinderte Menschen erhalten auch Unterstützung von ihren Angehörigen oder<br />
von ehrenamtlichen Helfern sowie Selbsthilfegruppen und „Peer Counseling“ (Beratung<br />
behinderter Menschen durch Menschen mit Behinderungen, oft selbst Budgetnehmer-/innen).<br />
Modelle dazu werden vom Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales unterstützt.<br />
Soweit darüber hinaus bei der Durchführung von Persönlichen Budgets Beratungsund<br />
Unterstützungsbedarf besteht, muss er bei der Kalkulation des Bedarfs berücksichtigt<br />
werden. Dabei ist allerdings die Kostenobergrenze zu berücksichtigen, nach<br />
der die Höhe der vorherigen Sachleistung nicht überschritten werden soll.<br />
Von dieser „Soll-Vorschrift“ kann abgewichen werden, z.B. wenn gerade zu Beginn<br />
der Unterstützungsbedarf besonders hoch ist, langfristig die Höhe des Sachleistungsbezugs<br />
aber sogar unterschritten werden kann. Beispiel ist der Auszug aus<br />
einem Heim ins ambulant unterstützte Wohnen. Und es ist gerade das erklärte Ziel,<br />
mit Persönlichen Budgets Heimunterbringungen zu vermeiden. Der Programmsatz<br />
„ambulant vor stationär“ ist für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Verpflichtung.<br />
II. Rolle der Betreuerinnen und Betreuer<br />
Die Betreuer spielen bei Beratung und Unterstützung eine wichtige Rolle. Leider sind<br />
hier noch immer zu viele Fragen ungelöst, und ich kann Ihnen auch heute noch keine<br />
fertigen Lösungen präsentieren. Mit dem Bundesministerium der Justiz diskutiert das<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Frage des „Insichgeschäftes“ sowie<br />
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