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Betrifft: Betreuung 10

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Diskussionsbeiträge und<br />

Arbeitsergebnisse<br />

A. Persönliches Budget, Wohnformen,<br />

Berufliche Integration<br />

Umsetzung des persönlichen Budgets<br />

Wolfgang Rombach<br />

I. Neue Leistungsform<br />

Nach Abschluss der 4-jährigen Modellphase in acht deutschen Regionen besteht seit<br />

Januar 2008 ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form<br />

Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.<br />

Mit dieser neuen Leistungsform, dem „Persönlichen Budget“, können behinderte<br />

Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder<br />

Gutscheine erhalten, um sich die für die selbst bestimmte Teilhabe erforderlichen<br />

Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Die behinderten Menschen als Expertinnen<br />

und Experten in eigener Sache können den „Einkauf“ von Leistungen eigenverantwortlich,<br />

selbständig und selbst bestimmt regeln.<br />

Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die gleichberechtigte Teilhabe<br />

am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und<br />

Elemente des überholten, fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen<br />

abzubauen. Das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen wird dadurch konkretisiert.<br />

Das Persönliche Budget können grundsätzlich alle behinderten und von Behinderung<br />

bedrohten Menschen beantragen, soweit ein Rechtsanspruch auf Teilhabe- oder<br />

sonstige Leistungen nach § 17 Abs. 2 SGB IX besteht; und zwar unabhängig von der<br />

Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen.<br />

Und weil alle behinderten Menschen unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung<br />

ein Persönliches Budget beantragen können, können auch geistig behinderte<br />

und seelisch kranke Menschen, die geschäftsunfähig sind und für die ein rechtlicher<br />

Betreuer bestellt ist, ein Persönliches Budget beantragen. Jedoch ist zu beachten,<br />

dass diese Personen dies nicht selbst beantragen können, sondern dass in diesem<br />

Fall der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen muss.<br />

Trotz der von manchen Trägern leider immer wieder geäußerten entgegenstehenden<br />

Auffassung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält an dem Grundsatz<br />

fest, dass grundsätzlich alle schwerbehinderten Menschen ein Persönliches Budget<br />

beantragen können!<br />

Das bedeutet aber nicht, dass alle Anträge auf ein Persönliches Budget positiv von<br />

dem Leistungsträger beschieden werden müssen. Wenn z.B. das Teilhabeziel durch<br />

die Leistungsform des Persönlichen Budgets nicht erreicht werden kann, wird ein<br />

Antrag auf ein Persönliches Budget vom Leistungsträger abgelehnt werden.<br />

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