Betrifft: Betreuung 10
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Diskussionsbeiträge und<br />
Arbeitsergebnisse<br />
A. Persönliches Budget, Wohnformen,<br />
Berufliche Integration<br />
Umsetzung des persönlichen Budgets<br />
Wolfgang Rombach<br />
I. Neue Leistungsform<br />
Nach Abschluss der 4-jährigen Modellphase in acht deutschen Regionen besteht seit<br />
Januar 2008 ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form<br />
Persönlicher Budgets in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.<br />
Mit dieser neuen Leistungsform, dem „Persönlichen Budget“, können behinderte<br />
Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder<br />
Gutscheine erhalten, um sich die für die selbst bestimmte Teilhabe erforderlichen<br />
Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Die behinderten Menschen als Expertinnen<br />
und Experten in eigener Sache können den „Einkauf“ von Leistungen eigenverantwortlich,<br />
selbständig und selbst bestimmt regeln.<br />
Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die gleichberechtigte Teilhabe<br />
am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und<br />
Elemente des überholten, fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen<br />
abzubauen. Das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen wird dadurch konkretisiert.<br />
Das Persönliche Budget können grundsätzlich alle behinderten und von Behinderung<br />
bedrohten Menschen beantragen, soweit ein Rechtsanspruch auf Teilhabe- oder<br />
sonstige Leistungen nach § 17 Abs. 2 SGB IX besteht; und zwar unabhängig von der<br />
Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen.<br />
Und weil alle behinderten Menschen unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung<br />
ein Persönliches Budget beantragen können, können auch geistig behinderte<br />
und seelisch kranke Menschen, die geschäftsunfähig sind und für die ein rechtlicher<br />
Betreuer bestellt ist, ein Persönliches Budget beantragen. Jedoch ist zu beachten,<br />
dass diese Personen dies nicht selbst beantragen können, sondern dass in diesem<br />
Fall der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen muss.<br />
Trotz der von manchen Trägern leider immer wieder geäußerten entgegenstehenden<br />
Auffassung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält an dem Grundsatz<br />
fest, dass grundsätzlich alle schwerbehinderten Menschen ein Persönliches Budget<br />
beantragen können!<br />
Das bedeutet aber nicht, dass alle Anträge auf ein Persönliches Budget positiv von<br />
dem Leistungsträger beschieden werden müssen. Wenn z.B. das Teilhabeziel durch<br />
die Leistungsform des Persönlichen Budgets nicht erreicht werden kann, wird ein<br />
Antrag auf ein Persönliches Budget vom Leistungsträger abgelehnt werden.<br />
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