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Betrifft: Betreuung 10

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Teil II Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG<br />

Muss die/der Betroffene deshalb in besonderer Weise davor geschützt werden,<br />

sich selbst oder sein Vermögen im erheblichen Maße zu schädigen, so dass ihre/<br />

seine Entscheidungen nur mit Zustimmung des Betreuers rechtsgültig sind?<br />

8. Einstellungen und Wünsche der betroffenen Person<br />

Welche gesundheitliche oder persönliche Situation hindert die betroffene Person<br />

zur Zeit oder auf Dauer daran, sich zur angeregten <strong>Betreuung</strong> zu äußern?<br />

Sichtweise des Betroffenen: Welche Erwartungen, Bedenken bestehen zur <strong>Betreuung</strong>?<br />

Was will die/der Betroffene auch weiterhin alleine regeln, wo erwartet er/sie Unterstützung?<br />

Hat sie/er bestimmte Vorstellungen und Wünsche für die weitere Lebensgestaltung?<br />

Vorschläge und Wünsche: Kann sie/er eine Person vorschlagen, die zum Betreuer<br />

bestellt werden könnte?<br />

Lehnt sie/er bestimmte Personen ausdrücklich ab?<br />

Zustimmung: Ist sie/er mit einer gesetzlichen <strong>Betreuung</strong> einverstanden?<br />

Lehnt sie/er die Einrichtung einer <strong>Betreuung</strong> grundsätzlich ab?<br />

Im Formular sind die Optionen hinterlegt: kann sich äußern – kann sich nicht äußern,<br />

weil...<br />

9. Betreuervorschlag<br />

Kann eine Person aus der Familie, aus dem persönlichen Umfeld, eine besondere<br />

Vertrauensperson benannt werden, die als Betreuerin bestellt werden kann?<br />

Ehrenamtliche Betreuer können jährlich eine Aufwandsentschädigung in Form einer<br />

Pauschale geltend machen (zur Zeit 323,00 !). Ehrenamtliche Betreuer erhalten<br />

auf Wunsch Beratung und Unterstützung von den Düsseldorfer <strong>Betreuung</strong>svereinen<br />

Bereitschaft und Eignung der vorgeschlagenen Person: Hat die vorgeschlagene<br />

Person ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt?<br />

Besteht Einvernehmen innerhalb der Familie, dass die vorgeschlagene Person<br />

die <strong>Betreuung</strong> übernimmt?<br />

Ist diese Person in der Lage, ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten<br />

verantwortlich zu regeln?<br />

Ist diese Person tatsächlich in der Lage, die anfallenden Aufgaben zu übernehmen?<br />

(gesundheitliche Situation, Erreichbarkeit ...).<br />

Gibt es Hinweise über Suchterkrankung oder Verschuldung, Konflikte?<br />

Keine geeignete Person aus dem persönlichen Umfeld bekannt: Kann keine<br />

Person benannt werden, ist es Aufgabe der <strong>Betreuung</strong>sstelle dem Vormundschaftsgericht<br />

eine geeignete Person vorzuschlagen. Kann die <strong>Betreuung</strong> nicht<br />

ehrenamtlich geführt werden, müssen die Kosten für einen Berufs- oder Vereinsbetreuer<br />

(Vergütung, Sachaufwendungen) aus dem Vermögen der Betreuten gezahlt<br />

werden; bei Mittellosigkeit werden die Kosten von der Justizkasse getragen.<br />

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