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Betrifft: Betreuung 10

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Teil II Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG<br />

Mit folgenden Schwierigkeiten muss bei der Anhörung und Untersuchung gerechnet<br />

werden: (z.B. Nichtöffnen der Post, Nichtöffnen der Wohnungstür, Sehbehinderung der/des<br />

Betroffenen, Schwerhörigkeit, Geh- und Transportschwierigkeit) :<br />

Ein Anhörungs- bzw. Untersuchungstermin kann vermittelt werden durch:<br />

Name, Anschrift, Telefon:<br />

Grund für besondere Eilbedürftigkeit:<br />

Weitere Hinweise/Schlussbemerkung:<br />

Unterschrift<br />

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