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Betrifft: Betreuung 10

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Teil II Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG<br />

Einschätzung<br />

der Eignung<br />

des Betreuers<br />

bei Berufsbetreuern (soweit dies zur Eignungsbeurteilung<br />

durch das Gericht relevant ist):<br />

• wie lange bekannt<br />

• berufliche Ausbildung, Erfahrungen<br />

• Erfahrungen als Betreuer, besondere Kenntnisse<br />

bei beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern:<br />

• warum erscheint die Person für diese <strong>Betreuung</strong> geeignet<br />

• bei Nichteignung: Beachtung der Arbeitsanweisungen v.<br />

27.<strong>10</strong>.2003<br />

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