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Betrifft: Betreuung 10

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C. Kommentar aus Sicht der Sozialen Arbeit<br />

Kriterien für die Berichterstattung der <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

aus der Sicht eines Betreuers<br />

Karl-Heinz Zander<br />

Dieser Beitrag soll die bisher entwickelten Leitlinien für die Berichterstattung der<br />

<strong>Betreuung</strong>sbehörde aus Sicht der sozialen Arbeit kommentieren. Der Autor arbeitet<br />

seit längerer Zeit als beruflich tätiger Betreuer in einem <strong>Betreuung</strong>sverein. Er möchte<br />

die Berichterstattung der <strong>Betreuung</strong>sbehörde zuerst unter dem Blickwinkel der Verwertbarkeit<br />

für die spätere Führung der <strong>Betreuung</strong> und die dazu notwendige Hilfeplanung<br />

betrachten.<br />

Sieht man die <strong>Betreuung</strong> als komplexen Hilfeprozess zum Wohle und unter Beteiligung<br />

des Betreuten, so wird deutlich, dass aus sozialarbeiterischer Sicht die Berichterstattung<br />

der <strong>Betreuung</strong>sbehörde an das Amtsgericht Soziale Diagnostik ist und<br />

deren Grundsätzen gehorchen muss. Sie steht am Anfang eines Hilfeprozesses und<br />

hat deshalb die Chance, dessen solides Fundament zu sein.<br />

Im Folgenden sollen diese im Aufsatz von Silke Gahleitner ausführlich vorgestellten<br />

sozialdiagnostischen Methoden auf die Arbeit der <strong>Betreuung</strong>sbehörde angewandt<br />

werden. Der Verfasser zeigt dabei eher Grundhaltungen auf, als dass er ein Ablaufschema<br />

bietet.<br />

I. Die Berichterstattung der <strong>Betreuung</strong>sbehörde muss ressourcen-<br />

und nicht defizitorientiert sein<br />

Sie bildet somit die Grundlage – und häufig auch den Anfangspunkt – einer systematischen<br />

Hilfeplanung. Welche Ressourcen sind nun wichtig für die Führung der<br />

<strong>Betreuung</strong>?<br />

Am einfachsten genannt und bezeichnet sind die finanziellen Ressourcen; der reine<br />

Stand des Vermögens, die Verteilung des Vermögens auf verschiedene Banken und<br />

Anlageformen; die sozialrechtlichen Ansprüche, die bisher bekannt sind (Rente, Pflegegeld,<br />

Grundsicherungsleistungen etc.)<br />

Die körperlichen Ressourcen bezüglich Beweglichkeit, Robustheit der Gesundheit,<br />

die bisher eingeübten Bewältigungsformen (Rollator, Rollstuhl, Inanspruchnahme<br />

von Behindertentaxis etc.)<br />

Vielleicht am wichtigsten: Die Ressourcen im sozialen Netzwerk. Welche Verwandten<br />

hat der Proband? Wo wohnen diese? Welche Freunde hat der Proband? Wo wohnen<br />

diese? Gibt es (frühere) Arbeitskollegen? Welche Bekanntschaften haben sich im<br />

direkten Wohnumfeld ergeben? Welche professionellen Helfer waren bisher tätig?<br />

Welche waren erfolgreich? Welche waren erfolglos? Warum?<br />

II. Die Berichterstattung der <strong>Betreuung</strong>sbehörde soll medizinische<br />

Berichte und Gutachten hilfreich einbeziehen<br />

Sie soll diese Berichte nicht wörtlich wiedergeben, aber dort, wo sie orientierend<br />

bezüglich nicht mehr vorhandener Fähigkeiten sind, sollen sie genannt werden. Interessiert<br />

sind das Gericht und der spätere Betreuer hier natürlich auch an einer Information<br />

über den möglichen weiteren Verlauf der Erkrankung, über die<br />

Bewältigungsmöglichkeiten, die der Proband bisher gefunden hat, über seine Weise,<br />

sich mit seiner Erkrankung einzurichten.

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