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Betrifft: Betreuung 10

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B. Kommentare aus Sicht der Gerichte<br />

zug begriffen sind und die Durchsetzung von Ansprüchen auf Sozialleistungen immer<br />

komplizierter wird. Die <strong>Betreuung</strong> ist also nicht als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht,<br />

sondern als notwendiges Mittel, selbstbestimmt leben und teilhaben und<br />

bestehende Rechte durchsetzen zu können, zu verstehen, und zwar auch bei nicht<br />

geschäftsunfähigen oder besonders unkooperativen Menschen. Hier gilt: So viel<br />

<strong>Betreuung</strong> wie nötig.<br />

In den Überprüfungsanhörungen bittet die weitaus überwiegende Zahl der Betreuten<br />

um Verlängerung, meistens mit dem Argument der Schwierigkeit mit den Behörden.<br />

Sie erleben die Sozialverwaltung als zu kompliziert und nicht selten als gegen sich<br />

gerichtet. Wenn Betreute sich nicht gerne auf die anderen Hilfen einlassen wollen,<br />

weil sie die <strong>Betreuung</strong> sehr schätzen, ist sie dann weiterhin erforderlich?<br />

Ich habe mit Interesse gelesen, dass die Behörde versucht zu vermitteln und auch<br />

über den Einzelfall hinaus daran mitarbeitet, Lücken in der regionalen Versorgung<br />

aufzuzeichnen. Wenn dies der Fall ist, könnte ich zukünftig auf die Bestellung von<br />

Betreuern mit dem Aufgabenkreis „Vermittlung anderen Hilfen“ verzichten.

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