Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Teil II Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG<br />
Erfahrungsbericht der <strong>Betreuung</strong>sstelle der Stadt<br />
Düsseldorf<br />
Willi Schmitter<br />
I. Zahlen<br />
• Einwohner ca. 580.000<br />
• gesetzliche <strong>Betreuung</strong>en ca. 6.500<br />
• <strong>Betreuung</strong>sanregungen ca. 1.000 pro Jahr<br />
Rahmenbedingungen<br />
Die <strong>Betreuung</strong>sstelle der Stadt Düsseldorf ist dem Jugendamt als Sachgebiet der<br />
Abteilung 51/1 – Allgemeine Verwaltung zugeordnet.<br />
9 Mitarbeiter/innen<br />
• 1 Leiter<br />
• 2 Mitarbeiterinnen und 2 Mitarbeiter der Vormundschaftsgerichtshilfe (3 Mitarbeiter/innen<br />
sind Teilzeitbeschäftigte)<br />
• 1 Mitarbeiterin und 2 Mitarbeiter als gesetzliche Betreuer, Information zu Vorsorgevollmachten<br />
und <strong>Betreuung</strong>sverfügungen, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern<br />
zu Fragen der gesetzlichen <strong>Betreuung</strong><br />
• 1 Mitarbeiter für die Erstellung von Sozialberichten<br />
Die Sozialberichte für das Vormundschaftsgericht werden in Düsseldorf überwiegend<br />
von den Mitarbeiter/innen der Bezirkssozialdienste des Jugendamtes, des Sozialpsychiatrischen<br />
Dienstes des Gesundheitsamtes sowie der Sozialdienste der Krankenhäuser<br />
und der Rheinischen Kliniken erstellt. Bei <strong>Betreuung</strong>sverfahren für Bewohner/<br />
innen von Altenheimen und in besonderen Einzelfällen werden die Sozialberichte von<br />
einem Mitarbeiter der <strong>Betreuung</strong>sstelle erstellt (ca. 200 – 250 pro Jahr).<br />
II. Entwicklung des standardisierten Sozialberichtes<br />
Die Erstellung der Sozialberichte gehört in Düsseldorf seit vielen Jahren zu den Aufgaben<br />
der Bezirkssozialdienste des Jugendamtes. Es bestehen entsprechende Leistungsvereinbarungen.<br />
Die Sozialdienste der Krankenhäuser erstellen in der Regel<br />
Sozialberichte in Verbindung mit einer <strong>Betreuung</strong>sanregung.<br />
Die über die <strong>Betreuung</strong>sstelle an das Vormundschaftsgericht weitergeleiteten<br />
Berichte genügten häufig nicht den Anforderungen; die Richter/innen forderten<br />
erneut „vollständige“ und „aussagefähige“ Berichte an. Anfang 2005 wurde von der<br />
<strong>Betreuung</strong>sstelle der vorliegende standardisierte Sozialbericht entwickelt. Er wird als<br />
PDF-Datei oder im Word-Format zur Verfügung gestellt und kann am PC direkt bearbeitet<br />
werden. Weiterhin wurde eine Arbeitshilfe mit erläuternden Informationen zum<br />
vorliegenden Formular entwickelt. Die Entwicklung erfolgte in Abstimmung mit den<br />
Richter/innen des Vormundschaftsgerichts Düsseldorf und mit Unterstützung des<br />
Bezirkssozialdienstes. In Informations- und Schulungsveranstaltungen wurden die<br />
Mitarbeiter/innen der Sozialdienste mit dem vorliegenden Formular und den Erläuterungen<br />
vertraut gemacht.<br />
218