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Betrifft: Betreuung 10

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Teil II Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG<br />

Erfahrungsbericht der <strong>Betreuung</strong>sstelle der Stadt<br />

Düsseldorf<br />

Willi Schmitter<br />

I. Zahlen<br />

• Einwohner ca. 580.000<br />

• gesetzliche <strong>Betreuung</strong>en ca. 6.500<br />

• <strong>Betreuung</strong>sanregungen ca. 1.000 pro Jahr<br />

Rahmenbedingungen<br />

Die <strong>Betreuung</strong>sstelle der Stadt Düsseldorf ist dem Jugendamt als Sachgebiet der<br />

Abteilung 51/1 – Allgemeine Verwaltung zugeordnet.<br />

9 Mitarbeiter/innen<br />

• 1 Leiter<br />

• 2 Mitarbeiterinnen und 2 Mitarbeiter der Vormundschaftsgerichtshilfe (3 Mitarbeiter/innen<br />

sind Teilzeitbeschäftigte)<br />

• 1 Mitarbeiterin und 2 Mitarbeiter als gesetzliche Betreuer, Information zu Vorsorgevollmachten<br />

und <strong>Betreuung</strong>sverfügungen, Beratung von Bürgerinnen und Bürgern<br />

zu Fragen der gesetzlichen <strong>Betreuung</strong><br />

• 1 Mitarbeiter für die Erstellung von Sozialberichten<br />

Die Sozialberichte für das Vormundschaftsgericht werden in Düsseldorf überwiegend<br />

von den Mitarbeiter/innen der Bezirkssozialdienste des Jugendamtes, des Sozialpsychiatrischen<br />

Dienstes des Gesundheitsamtes sowie der Sozialdienste der Krankenhäuser<br />

und der Rheinischen Kliniken erstellt. Bei <strong>Betreuung</strong>sverfahren für Bewohner/<br />

innen von Altenheimen und in besonderen Einzelfällen werden die Sozialberichte von<br />

einem Mitarbeiter der <strong>Betreuung</strong>sstelle erstellt (ca. 200 – 250 pro Jahr).<br />

II. Entwicklung des standardisierten Sozialberichtes<br />

Die Erstellung der Sozialberichte gehört in Düsseldorf seit vielen Jahren zu den Aufgaben<br />

der Bezirkssozialdienste des Jugendamtes. Es bestehen entsprechende Leistungsvereinbarungen.<br />

Die Sozialdienste der Krankenhäuser erstellen in der Regel<br />

Sozialberichte in Verbindung mit einer <strong>Betreuung</strong>sanregung.<br />

Die über die <strong>Betreuung</strong>sstelle an das Vormundschaftsgericht weitergeleiteten<br />

Berichte genügten häufig nicht den Anforderungen; die Richter/innen forderten<br />

erneut „vollständige“ und „aussagefähige“ Berichte an. Anfang 2005 wurde von der<br />

<strong>Betreuung</strong>sstelle der vorliegende standardisierte Sozialbericht entwickelt. Er wird als<br />

PDF-Datei oder im Word-Format zur Verfügung gestellt und kann am PC direkt bearbeitet<br />

werden. Weiterhin wurde eine Arbeitshilfe mit erläuternden Informationen zum<br />

vorliegenden Formular entwickelt. Die Entwicklung erfolgte in Abstimmung mit den<br />

Richter/innen des Vormundschaftsgerichts Düsseldorf und mit Unterstützung des<br />

Bezirkssozialdienstes. In Informations- und Schulungsveranstaltungen wurden die<br />

Mitarbeiter/innen der Sozialdienste mit dem vorliegenden Formular und den Erläuterungen<br />

vertraut gemacht.<br />

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