Betrifft: Betreuung 10
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III. Welche praktischen Erfahrungen machen wir?<br />
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A. Die Arbeitsergebnisse<br />
• Die Grundsätze sind als Orientierung und Arbeitshilfe zur Einhaltung fachlicher<br />
Standards zu verstehen.<br />
• Die Gestaltung in Tabellenform unterstützt den Charakter einer Arbeitshilfe, da<br />
diese schnell zur Hand genommen werden kann. Bei Einarbeitung neuer Mitarbeiter<br />
hat sie sich als Checkliste bewährt, die auf dem Schreibtisch liegt oder zum<br />
Hausbesuch mitgenommen werden kann.<br />
• Daraus erklärt sich auch die bewusste Entscheidung für Gliederungsgrundsätze<br />
und nicht für ein Formular, da unserer Erfahrung nach eine Stellungnahme in<br />
Fließtext lesefreundlicher ist. Sie ermöglicht im Einzelfall leichter eine individuelle<br />
Darstellung.<br />
• Abweichungen in begründeten Einzelfällen oder bei starker Arbeitsverdichtung<br />
werden toleriert. Arbeitsverdichtungen werden dem VormG mitgeteilt.<br />
• Die Arbeitsvorgaben erleichtern und beschleunigen die Berichterstellung, was<br />
eine Entlastung für Mitarbeiter darstellen kann.<br />
IV. Wie bewerten die VormG die Standards?<br />
• Bei fast 40 Vormundschaftsrichtern in Hamburg ist das Meinungsbild entsprechend<br />
vielfältig.<br />
• Aber insgesamt erhalten wir positive Rückmeldungen, da eine Vergleichbarkeit<br />
der Stellungnahmen möglich ist und die Struktur eine schnelle Orientierung im<br />
Text ermöglicht.<br />
• Die Standardisierung hat auch für andere Verfahrensbeteiligte Vorteile: für Verfahrenspfleger,<br />
Gutachter und natürlich die Betreuer.<br />
Zum Schluss ein kurzer Blick auf die Frage:<br />
V. Was bringen die Grundsätze den (potentiell) betreuten<br />
Menschen?<br />
• Eine fachlich begründete und nachvollziehbare Form der Kontaktaufnahme und<br />
Kontaktgestaltung.<br />
• Eine Fokussierung und Begrenzung der Sachverhaltsermittlung auf die für die<br />
Entscheidung des Gerichts relevanten Fakten.<br />
• Eine nachvollziehbare Begründung des Entscheidungsvorschlages an das<br />
Gericht.<br />
• Ein sensibler Umgang mit den Grundsätzen des Datenschutzes, insbesondere<br />
bei der Ermittlung bei Dritten.<br />
• Insgesamt den Versuch eines wertschätzenden und reflektierten Umgangs sowie<br />
einer fachlich verlässlichen Beurteilung.<br />
• Beschwerden lassen sich nach den Grundsätzen beurteilen und unterstützen<br />
damit ein Beschwerdemanagement. Dies ist auch ein Vorteil für Vorgesetzte.