27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

III. Welche praktischen Erfahrungen machen wir?<br />

217<br />

A. Die Arbeitsergebnisse<br />

• Die Grundsätze sind als Orientierung und Arbeitshilfe zur Einhaltung fachlicher<br />

Standards zu verstehen.<br />

• Die Gestaltung in Tabellenform unterstützt den Charakter einer Arbeitshilfe, da<br />

diese schnell zur Hand genommen werden kann. Bei Einarbeitung neuer Mitarbeiter<br />

hat sie sich als Checkliste bewährt, die auf dem Schreibtisch liegt oder zum<br />

Hausbesuch mitgenommen werden kann.<br />

• Daraus erklärt sich auch die bewusste Entscheidung für Gliederungsgrundsätze<br />

und nicht für ein Formular, da unserer Erfahrung nach eine Stellungnahme in<br />

Fließtext lesefreundlicher ist. Sie ermöglicht im Einzelfall leichter eine individuelle<br />

Darstellung.<br />

• Abweichungen in begründeten Einzelfällen oder bei starker Arbeitsverdichtung<br />

werden toleriert. Arbeitsverdichtungen werden dem VormG mitgeteilt.<br />

• Die Arbeitsvorgaben erleichtern und beschleunigen die Berichterstellung, was<br />

eine Entlastung für Mitarbeiter darstellen kann.<br />

IV. Wie bewerten die VormG die Standards?<br />

• Bei fast 40 Vormundschaftsrichtern in Hamburg ist das Meinungsbild entsprechend<br />

vielfältig.<br />

• Aber insgesamt erhalten wir positive Rückmeldungen, da eine Vergleichbarkeit<br />

der Stellungnahmen möglich ist und die Struktur eine schnelle Orientierung im<br />

Text ermöglicht.<br />

• Die Standardisierung hat auch für andere Verfahrensbeteiligte Vorteile: für Verfahrenspfleger,<br />

Gutachter und natürlich die Betreuer.<br />

Zum Schluss ein kurzer Blick auf die Frage:<br />

V. Was bringen die Grundsätze den (potentiell) betreuten<br />

Menschen?<br />

• Eine fachlich begründete und nachvollziehbare Form der Kontaktaufnahme und<br />

Kontaktgestaltung.<br />

• Eine Fokussierung und Begrenzung der Sachverhaltsermittlung auf die für die<br />

Entscheidung des Gerichts relevanten Fakten.<br />

• Eine nachvollziehbare Begründung des Entscheidungsvorschlages an das<br />

Gericht.<br />

• Ein sensibler Umgang mit den Grundsätzen des Datenschutzes, insbesondere<br />

bei der Ermittlung bei Dritten.<br />

• Insgesamt den Versuch eines wertschätzenden und reflektierten Umgangs sowie<br />

einer fachlich verlässlichen Beurteilung.<br />

• Beschwerden lassen sich nach den Grundsätzen beurteilen und unterstützen<br />

damit ein Beschwerdemanagement. Dies ist auch ein Vorteil für Vorgesetzte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!