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Betrifft: Betreuung 10

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Teil II Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG<br />

Hamburger Leitsätze<br />

Holger Kersten<br />

I. Zahlen<br />

<strong>Betreuung</strong>en in Hamburg<br />

• 1,7 Mio. Einwohner<br />

• rd. 23.000 <strong>Betreuung</strong>en.<br />

Als örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />

• hamburgweite Zuständigkeit<br />

• 6 Dienststellen für 7 Hamburger Bezirke<br />

• 42 sozialpädagogische Fachstellen<br />

• 2 Fachstellen übergeordnete<br />

Aufgaben (IuK und Prävention)<br />

II. Zu den Leitsätzen<br />

Wir verstehen den Prozess der Entstehung der Leitsätze als ein Instrument der Qualitätsentwicklung<br />

in unserem Aufgabengebiet.<br />

• Erste Standards wurden Mitte der 90er Jahre entwickelt.<br />

• Die aktuelle fachliche Weiterentwicklung aus dem Jahr 2007 wurde in der vorliegenden<br />

Ausarbeitung der Jahrestagung in Teilen berücksichtigt. Die ganzen Leitlinien<br />

umfassen noch Leitsätze zu fachlichen und organisatorischen Zielen, fachliche<br />

Grundsätze zur Informationserhebung, rechtliche Aspekte zur Datenerhebung<br />

sowie Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gefährdungssituationen.<br />

• Der Prozess der Mitarbeiterbeteiligung und des fachlichen Diskurses war wichtig<br />

für die Akzeptanz und Implementierung der Arbeitsgrundsätze.<br />

• Die Erarbeitung brachte eine Reflexion des eigenen Handelns und eine Wertschätzung<br />

des Erfahrungswissens aller Beteiligten.<br />

• Vereinbarte Überprüfungszyklen sichern die Aktualisierung und Berücksichtigung<br />

neuer Erfahrungen.<br />

• Die Gesprächs- und Kompromissbereitschaft von Leitung war wichtig, um die<br />

Verankerung der Grundsätze bei den Mitarbeitern zu fördern und sich auf das<br />

Machbare einzustellen.<br />

Wie sichern wir die Umsetzung und Kontrolle?<br />

• Es gibt einen Pflichtenkatalog zur Vorstellung bestimmter Fragestellungen in wöchentlichen<br />

Fachbesprechungen der Fachkollegen; z.B. Bestellung der Behörde,<br />

Einwilligungsvorbehalt, alle Aufgabenkreise, Beschwerden über Betreuer.<br />

• Die Methode der kollegialen Beratung als Unterstützung zur Erörterung von Fallbesprechungen<br />

wurde eingeführt und hilft, nicht nur Ratschläge von den Kollegen<br />

zu bekommen, sondern den Einzelfall strukturiert zu betrachten.<br />

• Die Kollegen haben z.T. ein gegenseitiges Gegenlesen von Berichten vereinbart.<br />

• Vorgesetzte nehmen stichprobenartige Einsicht in die Berichte und führen bei<br />

Bedarf Reflexionsgespräche mit den Kollegen.<br />

216<br />

• 5 Verwaltungsstellen<br />

• 4 Leitungsstellen<br />

• 8300 Verfahrensbeteiligungen<br />

• ca. 400 Berufsbetreuer in lfd.<br />

Zusammenarbeit

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