Betrifft: Betreuung 10
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Teil II Göttinger Workshop zur Sachverhaltsaufklärung nach § 8 BtBG<br />
Hamburger Leitsätze<br />
Holger Kersten<br />
I. Zahlen<br />
<strong>Betreuung</strong>en in Hamburg<br />
• 1,7 Mio. Einwohner<br />
• rd. 23.000 <strong>Betreuung</strong>en.<br />
Als örtliche <strong>Betreuung</strong>sbehörde<br />
• hamburgweite Zuständigkeit<br />
• 6 Dienststellen für 7 Hamburger Bezirke<br />
• 42 sozialpädagogische Fachstellen<br />
• 2 Fachstellen übergeordnete<br />
Aufgaben (IuK und Prävention)<br />
II. Zu den Leitsätzen<br />
Wir verstehen den Prozess der Entstehung der Leitsätze als ein Instrument der Qualitätsentwicklung<br />
in unserem Aufgabengebiet.<br />
• Erste Standards wurden Mitte der 90er Jahre entwickelt.<br />
• Die aktuelle fachliche Weiterentwicklung aus dem Jahr 2007 wurde in der vorliegenden<br />
Ausarbeitung der Jahrestagung in Teilen berücksichtigt. Die ganzen Leitlinien<br />
umfassen noch Leitsätze zu fachlichen und organisatorischen Zielen, fachliche<br />
Grundsätze zur Informationserhebung, rechtliche Aspekte zur Datenerhebung<br />
sowie Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Gefährdungssituationen.<br />
• Der Prozess der Mitarbeiterbeteiligung und des fachlichen Diskurses war wichtig<br />
für die Akzeptanz und Implementierung der Arbeitsgrundsätze.<br />
• Die Erarbeitung brachte eine Reflexion des eigenen Handelns und eine Wertschätzung<br />
des Erfahrungswissens aller Beteiligten.<br />
• Vereinbarte Überprüfungszyklen sichern die Aktualisierung und Berücksichtigung<br />
neuer Erfahrungen.<br />
• Die Gesprächs- und Kompromissbereitschaft von Leitung war wichtig, um die<br />
Verankerung der Grundsätze bei den Mitarbeitern zu fördern und sich auf das<br />
Machbare einzustellen.<br />
Wie sichern wir die Umsetzung und Kontrolle?<br />
• Es gibt einen Pflichtenkatalog zur Vorstellung bestimmter Fragestellungen in wöchentlichen<br />
Fachbesprechungen der Fachkollegen; z.B. Bestellung der Behörde,<br />
Einwilligungsvorbehalt, alle Aufgabenkreise, Beschwerden über Betreuer.<br />
• Die Methode der kollegialen Beratung als Unterstützung zur Erörterung von Fallbesprechungen<br />
wurde eingeführt und hilft, nicht nur Ratschläge von den Kollegen<br />
zu bekommen, sondern den Einzelfall strukturiert zu betrachten.<br />
• Die Kollegen haben z.T. ein gegenseitiges Gegenlesen von Berichten vereinbart.<br />
• Vorgesetzte nehmen stichprobenartige Einsicht in die Berichte und führen bei<br />
Bedarf Reflexionsgespräche mit den Kollegen.<br />
216<br />
• 5 Verwaltungsstellen<br />
• 4 Leitungsstellen<br />
• 8300 Verfahrensbeteiligungen<br />
• ca. 400 Berufsbetreuer in lfd.<br />
Zusammenarbeit