Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
215<br />
A. Die Arbeitsergebnisse<br />
Für eine Implementierung in der Praxis gibt es ein strukturelles Problem: Es gibt kein<br />
Gremium oder eine wie immer auch zu bezeichnende Stelle, die das Mandat hätte,<br />
diesen Standard vorzuschreiben. Ein wichtiger Teil der Implementierung allerdings<br />
war bereits der Prozess der Entstehung: Der Wunsch aus der Praxis heraus, etwas zu<br />
entwickeln. Die breiten Diskussionen auf den Tagungen in Erkner haben bereits zu<br />
qualitativen Veränderungen der Praxis geführt. Darüber werden Herr Kersten und<br />
Herr Schmitter berichten. Daneben sollen weitere Implementierungsschritte sein:<br />
• Der VGT e.V. wird die Ergebnisse in seiner Reihe „<strong>Betrifft</strong> <strong>Betreuung</strong>“ zusammen<br />
mit den Tagungsmaterialien zum 11. Vormundschaftsgerichtstag veröffentlichen.<br />
Ein entsprechender Beschluss wurde bereits im Vorstand gefasst.<br />
• Auf der nächsten Tagung der Leiter von <strong>Betreuung</strong>sbehörden im April 2009 werden<br />
die Ergebnisse vorgestellt und weitere Verbreitung finden.<br />
• Im „Ausschuss für <strong>Betreuung</strong>sangelegenheiten“ in der „Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
der überörtlichen Sozialhilfeträger“, in der die überörtlichen <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
zusammengeschlossen sind, sollen die Ergebnisse mit dem Ziel einer<br />
Empfehlung beraten werden.<br />
• Wünschenswert wäre, dass die kommunalen Spitzenverbände und/oder der<br />
Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge Wege finden könnten, Empfehlungen<br />
an ihre Mitglieder auszusprechen.<br />
IV. Perspektiven<br />
Uns ist bewusst, dass mit den auf diesem Workshop zu behandelnden „Standards für<br />
die Sachverhaltsermittlung“ nicht alle Fragen der Qualitätsentwicklung der Arbeit von<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörden oder gar des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens der<br />
Betreuerbestellung insgesamt beantwortet sind.<br />
Selbst wenn eine <strong>Betreuung</strong>sbehörde sich an diesem Standard orientiert, kann im<br />
schlechtesten Fall ein schlecht ausgefüllter Vordruck dabei herauskommen. Immerhin:<br />
eine gewisse Vollständigkeit der für eine Betreuerbestellung entscheidungserheblichen<br />
Gesichtspunkte wird nicht zu vermeiden sein. Von außerordentlicher<br />
Bedeutung für die Qualität eines Berichtes ist die Qualifikation der Mitarbeiter. Sie<br />
nehmen das soziale System eines Betroffenen, seine Sichtweise auf die Dinge, seine<br />
Möglichkeiten, Defizite und Abhängigkeiten wahr und bewerten strukturiert. Wir sprechen<br />
dann von Methoden Sozialer Arbeit, wir sprechen von Sozialer Diagnose.<br />
Das, um mit Alice Salomon zu sprechen, „setzt … Sozialbeamte voraus, die hohe<br />
Anforderungen an die eigenen Leistungen stellen und die imstande sind, vom Besonderen<br />
auf das Allgemeine zu schließen, aus dem Erlebnis den Grundsatz abzuleiten,<br />
in den bestehenden Zuständen und Gesetzen Probleme zu sehen und an der Entwicklung<br />
der Gesetze und Reformen schöpferisch mitzuarbeiten.“ Und:<br />
„... Diagnose ist ExpertInnenaufgabe“.<br />
Eine methodisch gesicherte Soziale Diagnose fehlt bisher im betreuungsrechtlichen<br />
Verfahren. Die Soziale Diagnose aber ist – mehr noch als die medizinische – Voraussetzung<br />
dafür, dass Richter Entscheidungen treffen, die – um mit dem <strong>Betreuung</strong>srecht<br />
zu sprechen – dem Wohl und den Wünschen Betroffener ebenso verpflichtet<br />
sind wie dem Grundsatz der Nachrangigkeit des rechtlichen Eingriffs durch eine<br />
Betreuerbestellung. Unter den gegebenen Strukturen können <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.<br />
<strong>Betreuung</strong>sbehörden wünschen sich bei der Entwicklung dieser Qualitäten methodische<br />
und praxistaugliche Unterstützung durch die Wissenschaft der Sozialen Arbeit.