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203<br />

E. Perspektiven<br />

Der Behindertenrechtskonvention von 2006 wird gesellschaftspolitisch ein hohes<br />

Innovationspotenzial zugeschrieben. Heiner Bielefeldt nennt drei wesentliche<br />

Aspekte:<br />

• Erstens ergänze die BRK den internationalen Menschenrechtsschutz, indem sie<br />

diesen auf die besondere Gefährdungslage behinderter Menschen hin konkretisiere<br />

und den internationalen Menschenrechtsschutz auch in prozeduraler Hinsicht<br />

ergänze.<br />

• Zweitens gebe sie wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des internationalen<br />

Menschenrechtsdiskurses. Ein Beispiel sei die starke Akzentsetzung auf soziale<br />

Inklusion, die ausdrücklich vom Postulat individueller Autonomie her gedacht und<br />

daher als freiheitliche Inklusion definiert werde. Dieses Verständnis habe bisher in<br />

der Menschenrechtsbewegung zu wenig Berücksichtigung gefunden.<br />

• Drittens habe das Übereinkommen Bedeutung für die Humanisierung der Gesellschaft<br />

im Ganzen: „Indem sie Menschen mit Behinderungen davon befreit, sich<br />

selbst als ‚defizitär’ sehen zu müssen, befreit sie zugleich die Gesellschaft von<br />

einer falsch verstandenen Gesundheitsfixierung (...)“. 66<br />

66 Bielefeldt (2006) a.a.O. Fn. 132 S. 15.

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