Betrifft: Betreuung 10
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VI. Aufgabe der Justiz?<br />
A. Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen<br />
Natürlich muss man die Frage stellen dürfen, wie lange das <strong>Betreuung</strong>swesen noch<br />
allein bei den Justizkassen angesiedelt sein kann. Wenn der Betreuer zum Berater<br />
wird – mit sehr spezifischen Kompetenzen wie etwa der Organisation eines Persönlichen<br />
Budgets – dann ist das vielleicht auf lange Sicht eben keine Aufgabe mehr, die<br />
von Justitia allein getragen werden sollte. Diesen Diskurs werden wir führen müssen.<br />
VII. UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen<br />
Im Bereich der Behindertenpolitik hat sich in den vergangenen Jahren vieles bewegt.<br />
Und diese Bewegung wird nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen<br />
Wandels und einer sich wandelnden Einstellung zur menschenrechtlichen Position<br />
behinderter Menschen in einer Gesellschaft an Dynamik hinzugewinnen. Deutschland<br />
ist nicht das einzige und nicht das erste Land, in dem ein solcher Umdenkungsprozess<br />
eingeleitet wurde. Andere Länder haben diesen Prozess vor uns begonnen<br />
und haben bereits viel mehr Erfahrung als wir. Für die Umsetzung dieser neuen<br />
Behindertenpolitik erhoffe ich mir daher auch Rückenwind von internationaler Seite.<br />
Besondere Unterstützung bekommt dieser Prozess aber außerdem von der UN-Konvention<br />
über die Rechte behinderter Menschen, die Deutschland bereits im vergangenen<br />
Jahr gezeichnet hat und die sich derzeit im Ratifikationsverfahren befindet. In<br />
der UN-Behindertenrechtskonvention werden die geltenden Menschenrechte explizit<br />
noch einmal für behinderte Menschen manifestiert. Jedem, der sich damit beschäftigt<br />
hat, ist mit der Zeit klar geworden, dass diese Konvention wahrhaftig ein Meilenstein<br />
in Sachen Behindertenpolitik ist.<br />
Das gilt für die Inhalte, das gilt aber gleichermaßen für den Verhandlungsprozess.<br />
Von Anfang an waren behinderte Menschen und ihre Organisationen unter dem<br />
Motto „Nichts über uns ohne uns“ auf Augenhöhe mit den Staatenvertretern an den<br />
Verhandlungen beteiligt. Das verleiht dieser Konvention aus meiner Sicht ein Riesenpotential.<br />
Die Konvention bringt die Wertschätzung des Beitrags behinderter Menschen zur<br />
Gesellschaft zum Ausdruck und wird sich, da bin ich ganz sicher, zu einem wirkungsvollen<br />
Instrument des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte behinderter<br />
Menschen entwickeln.<br />
Die UN-Konvention sichert grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Leben,<br />
das Recht auf Arbeit und das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen<br />
Leben für behinderte Menschen. Diese Rechte gelten natürlich schon heute als universelle<br />
Menschenrechte auch für behinderte Menschen. Die Leistung des Übereinkommens<br />
besteht aber darin, deutlich zu machen, dass behinderte Menschen<br />
besondere Rahmenbedingungen brauchen, damit sie in gleicher Weise wie andere<br />
ihre Menschenrechte verwirklichen können.<br />
In der Konvention sind die Forderungen enthalten, die von behinderten Menschen<br />
weltweit seit Jahren erhoben werden. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten<br />
sich, die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der<br />
Gesellschaft zu bieten. Die Vertragsstaaten müssen die volle Verwirklichung der Menschenrechte<br />
und Grundfreiheiten für alle behinderten Menschen sicherstellen und zu<br />
diesem Zweck alle geeigneten Maßnahmen – einschließlich entsprechender gesetzgeberischer<br />
Maßnahmen – einleiten.<br />
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