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Betrifft: Betreuung 10

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VI. Aufgabe der Justiz?<br />

A. Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen<br />

Natürlich muss man die Frage stellen dürfen, wie lange das <strong>Betreuung</strong>swesen noch<br />

allein bei den Justizkassen angesiedelt sein kann. Wenn der Betreuer zum Berater<br />

wird – mit sehr spezifischen Kompetenzen wie etwa der Organisation eines Persönlichen<br />

Budgets – dann ist das vielleicht auf lange Sicht eben keine Aufgabe mehr, die<br />

von Justitia allein getragen werden sollte. Diesen Diskurs werden wir führen müssen.<br />

VII. UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen<br />

Im Bereich der Behindertenpolitik hat sich in den vergangenen Jahren vieles bewegt.<br />

Und diese Bewegung wird nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen<br />

Wandels und einer sich wandelnden Einstellung zur menschenrechtlichen Position<br />

behinderter Menschen in einer Gesellschaft an Dynamik hinzugewinnen. Deutschland<br />

ist nicht das einzige und nicht das erste Land, in dem ein solcher Umdenkungsprozess<br />

eingeleitet wurde. Andere Länder haben diesen Prozess vor uns begonnen<br />

und haben bereits viel mehr Erfahrung als wir. Für die Umsetzung dieser neuen<br />

Behindertenpolitik erhoffe ich mir daher auch Rückenwind von internationaler Seite.<br />

Besondere Unterstützung bekommt dieser Prozess aber außerdem von der UN-Konvention<br />

über die Rechte behinderter Menschen, die Deutschland bereits im vergangenen<br />

Jahr gezeichnet hat und die sich derzeit im Ratifikationsverfahren befindet. In<br />

der UN-Behindertenrechtskonvention werden die geltenden Menschenrechte explizit<br />

noch einmal für behinderte Menschen manifestiert. Jedem, der sich damit beschäftigt<br />

hat, ist mit der Zeit klar geworden, dass diese Konvention wahrhaftig ein Meilenstein<br />

in Sachen Behindertenpolitik ist.<br />

Das gilt für die Inhalte, das gilt aber gleichermaßen für den Verhandlungsprozess.<br />

Von Anfang an waren behinderte Menschen und ihre Organisationen unter dem<br />

Motto „Nichts über uns ohne uns“ auf Augenhöhe mit den Staatenvertretern an den<br />

Verhandlungen beteiligt. Das verleiht dieser Konvention aus meiner Sicht ein Riesenpotential.<br />

Die Konvention bringt die Wertschätzung des Beitrags behinderter Menschen zur<br />

Gesellschaft zum Ausdruck und wird sich, da bin ich ganz sicher, zu einem wirkungsvollen<br />

Instrument des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte behinderter<br />

Menschen entwickeln.<br />

Die UN-Konvention sichert grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Leben,<br />

das Recht auf Arbeit und das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen<br />

Leben für behinderte Menschen. Diese Rechte gelten natürlich schon heute als universelle<br />

Menschenrechte auch für behinderte Menschen. Die Leistung des Übereinkommens<br />

besteht aber darin, deutlich zu machen, dass behinderte Menschen<br />

besondere Rahmenbedingungen brauchen, damit sie in gleicher Weise wie andere<br />

ihre Menschenrechte verwirklichen können.<br />

In der Konvention sind die Forderungen enthalten, die von behinderten Menschen<br />

weltweit seit Jahren erhoben werden. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten<br />

sich, die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der<br />

Gesellschaft zu bieten. Die Vertragsstaaten müssen die volle Verwirklichung der Menschenrechte<br />

und Grundfreiheiten für alle behinderten Menschen sicherstellen und zu<br />

diesem Zweck alle geeigneten Maßnahmen – einschließlich entsprechender gesetzgeberischer<br />

Maßnahmen – einleiten.<br />

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