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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

V. Fazit: Kommunen unter Druck<br />

Diese Entwicklung, Konsequenz und Weiterentwicklungsperspektiven des SGB IX<br />

wären für sich genommen noch nicht so problematisch, wenn nicht die Regionen und<br />

Kommunen durch Globalisierungseffekte und den demografischen Wandel zusätzlich<br />

unter Druck geraten würden. Dadurch, dass Sozialhilfe und damit Behindertenhilfe<br />

steuerfinanziert ist, wirken sich Konjunkturschwankungen viel schneller und<br />

direkter auf die Haushalte von Kommune und Land aus. Die Finanzkrise stellt eine<br />

direkte Bedrohung für die ohnehin steigenden Kosten der Eingliederungshilfe dar.<br />

Die Kommunen werden im Rahmen des demografischen Wandels mit erhöhten Ausgaben<br />

und Steuerungsaufgaben betraut sein. Denn es zeichnen sich nicht nur neue<br />

Bedarfe in der Behindertenpolitik ab. Die Themen Pflege, Wohnen, Barrierefreiheit,<br />

bauliche Veränderung, Alten- und Pflegeheime, Kinderbetreuung, Integration, Migration<br />

bzw. Frühförderung und Bildung werden allesamt durch den demografischen<br />

Wandel und die veränderten Wertvorstellungen der Bürgerinnen zu Lebenslagen<br />

(Individualisierung, Pluralisierung) verstärkt. Sie sind allesamt ursächlich kommunale<br />

Aufgaben. Die neuen Bedarfe in der Behindertenhilfe laufen Gefahr, in Konkurrenz zu<br />

den weiteren Problemen der kommunalen Sozialpolitik ins Hintertreffen zu geraten.<br />

Vor diesem Hintergrund möchte ich einen Erklärungsansatz hinsichtlich der anhaltenden<br />

Konjunktur der rechtlichen <strong>Betreuung</strong> wagen. Ein wesentlicher Faktor wurde mit<br />

der Steigerung der Komplexität bereits genannt. Nicht nur die Fälle der Behindertenhilfe<br />

werden durch individualisierte und außerstationäre komplexer, wenn Menschen<br />

mit Behinderung sich einerseits in Richtung von Selbstbestimmung und Teilhabe<br />

bewegen. Der erhöhte finanzielle Druck auf die Kommunen im Rahmen der Globalisierung<br />

und der demografische Wandel spielen eine weitere Rolle:<br />

1. Erhöhter Bedarf durch die Veränderung in der Altersstruktur;<br />

2. Der Wegfall von Angehörigen und Familienmitgliedern im Zuge des demografischen<br />

Wandels und die neuen Familienformen, verstärkte Entbettung von Menschen<br />

mit Behinderung aus familiären Kontexten;<br />

3. Neue Unsicherheit und neue Bedarfe durch die Stärkung von ambulanten und teilstationären<br />

Angeboten der Behindertenhilfe. Beratungs-, Assistenz und <strong>Betreuung</strong>slücke;<br />

4. Erhöhter rechtlicher Vertretungsbedarf und Koordinationsbedarf durch neue Angebote<br />

wie das persönliche Budget;<br />

5. Neue Unsicherheit in den Trägerkonstellationen und neue Trägerkonstellation (private<br />

Anbieter, ARGE, Misstrauen gegenüber Wohlfahrt und Staat bis hin zu Regressbefürchtungen);<br />

6. Mangelnde Aufklärung und Risikoabsicherung bei Selbstbestimmung und Teilhabe.<br />

All diese Punkte beschäftigen sich mit dem Problem, dass Menschen auf ihrem Weg<br />

in die Selbstbestimmung mit neuen Risiken – wie z.B. der Armut – und mit neuen<br />

(Selbst-)Verantwortungen konfrontiert sind. Es besteht die Gefahr, dass das Geld<br />

nicht reicht, dass die sozialen Kontakte abbrechen, dass keine verlässlichen<br />

Ansprechpartner mehr vorhanden sind, dass die Haushaltsführung bis hin zur<br />

Lebensführung nicht bewältigt wird usw.. In dieser Situation ist es gut möglich, dass<br />

die rechtliche <strong>Betreuung</strong> in der Gefahr steht, etwas zu tun, was sie nicht tun soll: nämlich:<br />

verstärkt soziale Beratung zu leisten. Ein Schlüssel zur Reduktion der <strong>Betreuung</strong>skosten<br />

bestünde demnach darin, die Beratungs-, Assistenz und <strong>Betreuung</strong>slücke<br />

durch individualisierte Sozialleistungen zu schließen.<br />

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