27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

<strong>Betreuung</strong>sangebote gleich kostspielig oder sogar teurer werden, als eine stationäre<br />

Unterbringung. Auch die Tatsache, dass ein so genannter Strukturausgleich für<br />

Ambulantisierungsmaßnahmen lediglich zeitlich begrenzt, nämlich als Übergangshilfe<br />

gewährt wird, spricht eindeutig gegen diesen Weg. Um Selbstbestimmung und<br />

Teilhabe zu ermöglichen, sind flexible <strong>Betreuung</strong>s-, Assistenz- und Beratungsangebote<br />

notwendig, die vor allem unbegrenzt zur Verfügung stehen müssen.<br />

Nicht zu vergessen ist hier der Bedarf der Integration der gesetzlichen Betreuer und<br />

der Angehörigen. Durch die Orientierung an der Ambulantisierung und an dem Persönlichen<br />

Budget entsteht der Bedarf nach einer Aufklärungsarbeit einerseits und der<br />

Absicherung der auftretenden Risiken andererseits, um die verantwortlichen Beteiligten<br />

tatsächlich in diese Angebote einzubinden. Es geht zum einen um Aufklärung<br />

dahingehend, welche Ressourcen die Menschen mit Behinderung tatsächlich haben.<br />

Zum anderen ist maßgeblich, den Verantwortlichen deutlich zu machen, dass die<br />

Risiken durch Selbstbestimmung und Teilhabe auch abgesichert sind, dass es nicht<br />

zu einer Mehrbelastung der Familie oder zu rechtlichen Konsequenzen kommen<br />

kann. Diese Beratungs- und Investitionsbedarfe werden derzeit nicht ausreichend<br />

abgedeckt.<br />

• Steuerungsanforderungen: Effizienz als Kristallisationspunkt der<br />

Reform und Modernisierung kommunaler Sozialpolitik<br />

Es müssen die erhöhten Steuerungsanforderungen kommunaler Politik unter dem<br />

Gesichtspunkt der Allokations-Effizienz befragt werden. Laut einem Artikel in der<br />

„Demokratische Gemeinde“ (2001, 8) sei eine zentrale Ursache für die angespannte<br />

Situation kommunaler Finanzen der drastische Anstieg kommunaler Sozialausgaben<br />

in den 90er Jahren. „Während die gesamten kommunalen Ausgaben in den alten<br />

Ländern von 1980 bis 1996 um knapp 80% gewachsen sind, mussten die Ausgaben<br />

für soziale Leistungen insgesamt mehr als verdreifacht werden.“ (Karrenberg/Münstermann<br />

1998, 456). Der rapide Anstieg der Eingliederungshilfen auf mittlerweile 53%<br />

der Sozialhilfeausgaben steht dafür. Die Forderung nach Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit,<br />

Effizienz, Wirksamkeit usw. ist mittlerweile nicht nur in wesentlichen Gesetzestexten<br />

wie dem SGB VII und SGB XII zu finden – auch gehört sie zum Standardrepertoire<br />

sozialpolitischer Steuerungsdiskurse. So fordert Christian Ude im Rahmen der weiteren<br />

Entwicklung kommunaler Arbeitsmarktpolitik und des Konzeptes eines kooperativen<br />

Jobcenters zwischen Kommune und Arbeitsagentur: 1 „Eingliederungsleistungen<br />

müssen abgestimmt und effizient erbracht werden.“ Ebenso könnte man hier das<br />

Vergaberecht, die EU-Dienstleistungsrichtlinien und die Neuen Steuerungsmodelle<br />

anführen, womit mehr Effizienz, Effektivität und Wirtschaftlichkeit ermöglicht werden<br />

sollen. Strittig ist, ob Ansätze der Ambulantisierung, Privatisierung, des persönlichen<br />

Budgets und der Aktivierung bzw. Verselbständigung vorangetrieben werden, weil<br />

dadurch Teilhabe realisiert oder Leistungsoptimierung erhofft wird.<br />

Aus dem Vergleich mit dem KJHG (SGB IIIV) wird deutlich, was es bedeutet, dass das<br />

SGB IX nicht als Leistungsrecht konstruiert wurde. Es besteht zwar ein Recht auf Leistungen,<br />

aber das Gesetz unterliegt der Nachrangsregelung. Menschen mit Behinderung<br />

haben eine schlechtere Ausgangslage bei einer Leistungsgewährung. So sind<br />

die unterschiedliche Leistungen und Bedarfe mit kommunalen oder landesspezifischen<br />

Finanzierungsmodellen konfrontiert, die „nicht den konkreten Bedarf, sondern<br />

im Wesentlichen die Haushaltslage der Länder und Kommunen berücksichtigen“<br />

(Deinert/ Walther 2006, 42). Am Beispiel der <strong>Betreuung</strong>svereine lässt sich zeigen,<br />

dass aus § 6 Abs.1 BtBG kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf eine Förderung<br />

abgeleitet werden kann. Obwohl die rechtliche <strong>Betreuung</strong> also ein sozialstaatliche<br />

1 http://www.staedtetag.de/<strong>10</strong>/presseecke/pressedienst/artikel/2008/04/22/00545/index.html.<br />

182

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!