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Betrifft: Betreuung 10

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E. Perspektiven<br />

• Zwischenfazit<br />

Aus der sozialpolitischen Perspektive besteht die Herausforderung, dass sozialstaatliche<br />

Leistungen mit wachsenden und sich verändernden Bedarfen konfrontiert sind.<br />

Diese Bedarfe ergeben sich aus einer wachsenden Zahl an Menschen mit Behinderung<br />

und aus einem Paradigmenwechsel in Richtung Selbstbestimmung und Teilhabe.<br />

Zusammenfassend kann man die Kostenentwicklung unter Hinzunahme der <strong>Betreuung</strong>skosten<br />

im Vergleich abbilden. Trotz einiger Eingriffe in das <strong>Betreuung</strong>sgesetz<br />

steigt die Zahl der Menschen, die rechtlich gem. § 1896 BGB betreut sind, ständig,<br />

wenn auch im Augenblick rückläufig. Zur besseren Vergleichbarkeit der Zahlen kann<br />

man den Zeitraum von 1998 bis 2005 wählen, hier gab es einen Steigerung von 61%<br />

in den Fällen und 131% in den Kosten (205 auf 437 Mio €). Die Zahl der Schwerbehinderten<br />

ist in diesem Zeitraum um 2,2% gestiegen (von 6.621157 auf 6.765.355).<br />

Die Eingliederungshilfefälle haben im gleichen Zeitraum um 28,5% zugenommen<br />

(494.925 auf 636.015) – bei einer Kostensteigerung um 42 % (7.948 auf 11.288<br />

Mio €). Interessant wird es, wenn man diese Zahlen nun in den Kontext des Sozialbudgets<br />

setzt. So ist das Sozialbudget im Verhältnis zum (Bruttoinlandsprodukt) BIP<br />

von 30,3 % (1995) auf 31,5 % (2004) gestiegen, was einer Dynamik von + 3 % entspricht<br />

(559.356 auf 701.863 Mio €). Die Sozialhilfequote im Verhältnis zum BIP dagegen<br />

fällt von 1,5 % (1995) auf 1,3 % (2004). Das heißt, dass bei wachsenden Wirtschaftsleistungen<br />

der Anteil der Sozialhilfe um 15% abnimmt. Die strukturelle<br />

Sozialhilfequote, also der Anteil der Sozialhilfe am Sozialbudget, verringert sich dagegen<br />

von 4,7 % (1995) auf 4,0 % (2004), also um -17% (absolut natürlich bei wachsendem<br />

BIP eine Steigerung von 26.289 auf 28.074 Mio €). Das heißt, dass in der Zeit<br />

von 1998 bis 2005 die Armutsbekämpfung um 17 % reduziert wurde, ein krasser<br />

Gegensatz dazu, dass die Selbstbestimmung und Teilhabe, also die „Integration von<br />

Menschen mit Behinderung als eine dringende politische und gesellschaftliche Aufgabe“<br />

bezeichnet wird. Die Gesetzesvorlage wird umgesetzt, gleichzeitig werden die<br />

Mittel gekürzt.<br />

2. Perspektiven und Umsetzungsprobleme in der kommunalen<br />

Sozialpolitik<br />

Werden also nun die sozialpolitischen Perspektiven für Menschen mit Behinderung<br />

konkretisiert, so muss die Ebene der kommunalen Sozialpolitik gewählt werden.<br />

Eine bedeutende Rolle als vollziehende und ausführende Gewalt der Sozialpolitik hat<br />

die Kommune. So konstatiert Bieker: „Drei Viertel aller durch Bund und Länder<br />

beschlossenen Gesetze werden auf der kommunalen Ebene ausgeführt“ (Bieker<br />

2006, 1). Dies gilt auch für die Sozialpolitik, denn die Kommunen nehmen eine Vielzahl<br />

von Aufgaben wahr, die auf verschiedene Träger verteilt sind. Die kommunale<br />

Sozialpolitik und Sozialverwaltung müssen flexibel auf immer neue gesellschaftliche<br />

Herausforderungen reagieren (vgl. Bäcker et.al. 2007). Dies wird dadurch erschwert,<br />

dass bei rückläufigen Einnahmen immer mehr Ausgaben der sozialen Sicherung auf<br />

die Kommunen übertragen worden sind. So hatte das Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

von 1990 zur Folge, dass sich seit dessen Inkrafttreten die Ausgaben verdoppelt<br />

haben. Das Pflegeversicherungsgesetz führte zu einer Veränderung der Aufgaben im<br />

Bereich der ambulanten und stationären Altenhilfe in der Kommune. Der Anstieg der<br />

Arbeitslosigkeit überweist immer mehr Menschen in die Unterstützung der Kommunen<br />

durch wirtschaftliche Hilfen. Die Steuerung dieser Hilfen wurde durch den Bund<br />

auf die Kommunen durch Grundsicherungsbehörden (ARGE) weitergegeben.<br />

Ebenso stellt das Grundsicherungsgesetz gegen Altersarmut eine Herausforderung

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