Betrifft: Betreuung 10
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E. Perspektiven<br />
So sind Menschen mit Behinderung zwischen 25 und 44 Jahren häufiger ledig und<br />
leben öfter allein als Nichtbehinderte in dieser Altersklasse. Der Anteil der in privaten<br />
Haushalten allein Lebenden liegt mit 25% signifikant höher als bei den Nichtbehinderten<br />
(mit 17%). Diese Tendenzen setzen sich bei der Bildung fort, wenn 15% der behinderten<br />
Menschen im Alter von 25 bis 44 Jahren keinen Schulabschluss hatten; bei<br />
den Nichtbehinderten waren deutlich weniger in diesem Alter (2%) ohne Abschluss.<br />
Abitur hatten hingegen 11% der Behinderten und 24% der nicht behinderten Menschen.<br />
Am Arbeitsmarkt zeigt sich eine geringere Teilhabe der jungen behinderten<br />
Menschen: Nur 72% der Menschen mit Behinderung waren erwerbstätig oder suchten<br />
nach einer Tätigkeit; bei den Nichtbehinderten waren es in diesem Alter 88%.<br />
Ebenso verhält es sich bei der Erwerbslosenquote. Junge Menschen mit Behinderung<br />
verdienen häufig weniger als Nichtbehinderte. Sie waren öfter krank. Der Anteil<br />
der Kranken beträgt bei den behinderten Menschen in diesem Alter (einschließlich<br />
der Unfallverletzten) 32%, bei den Nichtbehinderten 6%. Mit zunehmendem Alter<br />
nähern sich allerdings die Lebensumstände zwischen der Gruppe der behinderten<br />
und nicht behinderten Menschen häufig an. Dennoch ist die Aussage aus dem Mikrozensus<br />
klar. Allein die Eigenschaft „Behinderung“ führt zu einem erhöhten Exklusionsrisiko<br />
in wesentlichen Systemen und Teilen unserer Gesellschaft.<br />
3. Eingliederungshilfen<br />
Das wohl meist diskutierte sozialpolitische Instrument im Rahmen von Teilhabe und<br />
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist derzeit die Eingliederungshilfe.<br />
„Die Eingliederungshilfe soll behinderte Menschen zu einem weitgehend selbständigen<br />
Leben befähigen“ (DeStatis 2008b, 4). Im 6. Kapitel des SGB XII wird die<br />
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit der Aufgabe geregelt, „eine drohende<br />
Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen<br />
zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft<br />
einzugliedern“ (ebd). Zu Leistungen der Eingliederungshilfe sind Personen<br />
berechtigt, „die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich<br />
behindert oder von einer Behinderung bedroht sind,“ (ebd.). Es geht also um medizinische,<br />
pädagogisch schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen.<br />
Träger dieser Leistungen ist die Sozialhilfe, wenn kein anderer Rehabilitationsträger<br />
zur Leistung verpflichtet ist.<br />
Die Eingliederungshilfe-Statistik gibt ebenso einen Einblick in die Lebenslagen der<br />
Menschen mit Behinderung, insbesondere wenn man die Ausgaben mit dem Ort der<br />
Hilfegewährung zusammen betrachtet. So wurden im Jahr 2006 knapp 1,2 Milliarden<br />
Euro (<strong>10</strong>,9%) der Nettoausgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />
für Personen außerhalb von Einrichtungen gewährt. Den Rest von rund 9,4 Milliarden<br />
(89,1%) nahmen Empfänger in Einrichtungen in Anspruch. Das heißt, dass der Institutionenbezug<br />
der Leistungen nach wie vor unabweisbar ist. Im System der Behindertenpolitik<br />
wird also bislang an dem Institutionenbezug stationär, teilstationär und<br />
ambulant festgehalten.<br />
Ein weiterer Hinweis auf die Veränderung der Bedarfe wird deutlich, wenn man die<br />
Fälle der Eingliederungshilfe in einer Alterspyramide darstellt.