27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

175<br />

E. Perspektiven<br />

So sind Menschen mit Behinderung zwischen 25 und 44 Jahren häufiger ledig und<br />

leben öfter allein als Nichtbehinderte in dieser Altersklasse. Der Anteil der in privaten<br />

Haushalten allein Lebenden liegt mit 25% signifikant höher als bei den Nichtbehinderten<br />

(mit 17%). Diese Tendenzen setzen sich bei der Bildung fort, wenn 15% der behinderten<br />

Menschen im Alter von 25 bis 44 Jahren keinen Schulabschluss hatten; bei<br />

den Nichtbehinderten waren deutlich weniger in diesem Alter (2%) ohne Abschluss.<br />

Abitur hatten hingegen 11% der Behinderten und 24% der nicht behinderten Menschen.<br />

Am Arbeitsmarkt zeigt sich eine geringere Teilhabe der jungen behinderten<br />

Menschen: Nur 72% der Menschen mit Behinderung waren erwerbstätig oder suchten<br />

nach einer Tätigkeit; bei den Nichtbehinderten waren es in diesem Alter 88%.<br />

Ebenso verhält es sich bei der Erwerbslosenquote. Junge Menschen mit Behinderung<br />

verdienen häufig weniger als Nichtbehinderte. Sie waren öfter krank. Der Anteil<br />

der Kranken beträgt bei den behinderten Menschen in diesem Alter (einschließlich<br />

der Unfallverletzten) 32%, bei den Nichtbehinderten 6%. Mit zunehmendem Alter<br />

nähern sich allerdings die Lebensumstände zwischen der Gruppe der behinderten<br />

und nicht behinderten Menschen häufig an. Dennoch ist die Aussage aus dem Mikrozensus<br />

klar. Allein die Eigenschaft „Behinderung“ führt zu einem erhöhten Exklusionsrisiko<br />

in wesentlichen Systemen und Teilen unserer Gesellschaft.<br />

3. Eingliederungshilfen<br />

Das wohl meist diskutierte sozialpolitische Instrument im Rahmen von Teilhabe und<br />

Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ist derzeit die Eingliederungshilfe.<br />

„Die Eingliederungshilfe soll behinderte Menschen zu einem weitgehend selbständigen<br />

Leben befähigen“ (DeStatis 2008b, 4). Im 6. Kapitel des SGB XII wird die<br />

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit der Aufgabe geregelt, „eine drohende<br />

Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen<br />

zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft<br />

einzugliedern“ (ebd). Zu Leistungen der Eingliederungshilfe sind Personen<br />

berechtigt, „die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich<br />

behindert oder von einer Behinderung bedroht sind,“ (ebd.). Es geht also um medizinische,<br />

pädagogisch schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen.<br />

Träger dieser Leistungen ist die Sozialhilfe, wenn kein anderer Rehabilitationsträger<br />

zur Leistung verpflichtet ist.<br />

Die Eingliederungshilfe-Statistik gibt ebenso einen Einblick in die Lebenslagen der<br />

Menschen mit Behinderung, insbesondere wenn man die Ausgaben mit dem Ort der<br />

Hilfegewährung zusammen betrachtet. So wurden im Jahr 2006 knapp 1,2 Milliarden<br />

Euro (<strong>10</strong>,9%) der Nettoausgaben der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen<br />

für Personen außerhalb von Einrichtungen gewährt. Den Rest von rund 9,4 Milliarden<br />

(89,1%) nahmen Empfänger in Einrichtungen in Anspruch. Das heißt, dass der Institutionenbezug<br />

der Leistungen nach wie vor unabweisbar ist. Im System der Behindertenpolitik<br />

wird also bislang an dem Institutionenbezug stationär, teilstationär und<br />

ambulant festgehalten.<br />

Ein weiterer Hinweis auf die Veränderung der Bedarfe wird deutlich, wenn man die<br />

Fälle der Eingliederungshilfe in einer Alterspyramide darstellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!