Betrifft: Betreuung 10
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Eröffnungsvorträge<br />
A. Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter<br />
Menschen<br />
Karin Evers-Meyer, zum Zeitpunkt der Tagung Beauftragte der Bundesregierung für<br />
die Belange behinderter Menschen<br />
Ich danke Ihnen herzlich für die Einladung zum 11. Vormundschaftsgerichtstag. Im<br />
Januar dieses Jahres hatte ich mit Herrn Lindemann ein Gespräch über die Arbeit der<br />
Betreuerinnen und Betreuer mit behinderten Menschen geführt. Wir haben beide festgestellt,<br />
dass es eine Menge von Berührungspunkten unserer beider Arbeit gibt – vor<br />
allem aber auch eine Reihe von Perspektiven und gemeinsamen Zielen. Ich freue<br />
mich daher sehr über die Einladung und für die Gelegenheit, heute mit ein paar<br />
Gedanken an unser Gespräch anknüpfen.<br />
Der Vormundschaftsgerichtstag, der ja nur alle zwei Jahre stattfindend, ist ohne Frage<br />
zur Tradition geworden – und auch für mich als Behindertenbeauftragte ohne Frage<br />
eine Plattform, auf der ich mich mit den Menschen austauschen kann, die auf verschiedenste<br />
Weise mit behinderten Menschen in Berührung kommen. Nicht zuletzt<br />
sind Ihre Anregungen auch für mich als Vertreterin der Bundesregierung sehr wichtig,<br />
um zielgerichtet und problemgerecht Politik machen zu können.<br />
I. Selbstbestimmung und Teilhabe<br />
Die aktuelle Behindertenpolitik ist nicht nur Politik für behinderte Menschen, sondern<br />
vor allem mit behinderten Menschen. Die Zeiten, in denen nicht behinderte Menschen<br />
bestimmt haben, wie das Leben behinderter Menschen aussehen soll, sind vorbei;<br />
Selbstbestimmung und Teilhabe sind in den Mittelpunkt gerückt.<br />
Als Experten in eigener Sache können behinderte Menschen selbst am besten einschätzen,<br />
welche Unterstützung sie benötigen und wie diese aussehen kann. Auch<br />
die moderne Gesetzgebung für behinderte Menschen ist in enger Zusammenarbeit<br />
mit den Betroffenen und ihren Verbänden entstanden. Auch meine Arbeit steht unter<br />
dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. Das heißt konkret: Ich stehe ständig im engen<br />
Kontakt zu behinderten Menschen und ihren Verbänden und lasse mich von ihnen<br />
über aktuelle Entwicklungen und bestehende Probleme informieren. Ich bin überzeugt,<br />
dass Politik nur so funktionieren kann: im engen Kontakt mit denjenigen, die es<br />
direkt betrifft.<br />
II. Individueller Unterstützungsbedarf und individuelles<br />
Leistungsvermögen<br />
Behindertenpolitik ist heute geprägt von der Forderung nach Selbstbestimmung und<br />
Teilhabe behinderter Menschen.<br />
Jeder Mensch soll sein Leben eigenverantwortlich und nach seinen individuellen<br />
Wünschen gestalten können – und sich auch die benötigte Unterstützung selbst aussuchen<br />
und organisieren können. Der Gesetzgeber ist dieser Forderung bislang mit<br />
dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem SGB IX und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />
nachgekommen. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der Vielfalt<br />
nicht nur zur Normalität gehört, sondern in der jeder Mensch sich mit seinem individuellen<br />
Unterstützungsbedarf aber auch mit seinem individuellen Leistungsvermö-<br />
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