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Betrifft: Betreuung 10

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Eröffnungsvorträge<br />

A. Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter<br />

Menschen<br />

Karin Evers-Meyer, zum Zeitpunkt der Tagung Beauftragte der Bundesregierung für<br />

die Belange behinderter Menschen<br />

Ich danke Ihnen herzlich für die Einladung zum 11. Vormundschaftsgerichtstag. Im<br />

Januar dieses Jahres hatte ich mit Herrn Lindemann ein Gespräch über die Arbeit der<br />

Betreuerinnen und Betreuer mit behinderten Menschen geführt. Wir haben beide festgestellt,<br />

dass es eine Menge von Berührungspunkten unserer beider Arbeit gibt – vor<br />

allem aber auch eine Reihe von Perspektiven und gemeinsamen Zielen. Ich freue<br />

mich daher sehr über die Einladung und für die Gelegenheit, heute mit ein paar<br />

Gedanken an unser Gespräch anknüpfen.<br />

Der Vormundschaftsgerichtstag, der ja nur alle zwei Jahre stattfindend, ist ohne Frage<br />

zur Tradition geworden – und auch für mich als Behindertenbeauftragte ohne Frage<br />

eine Plattform, auf der ich mich mit den Menschen austauschen kann, die auf verschiedenste<br />

Weise mit behinderten Menschen in Berührung kommen. Nicht zuletzt<br />

sind Ihre Anregungen auch für mich als Vertreterin der Bundesregierung sehr wichtig,<br />

um zielgerichtet und problemgerecht Politik machen zu können.<br />

I. Selbstbestimmung und Teilhabe<br />

Die aktuelle Behindertenpolitik ist nicht nur Politik für behinderte Menschen, sondern<br />

vor allem mit behinderten Menschen. Die Zeiten, in denen nicht behinderte Menschen<br />

bestimmt haben, wie das Leben behinderter Menschen aussehen soll, sind vorbei;<br />

Selbstbestimmung und Teilhabe sind in den Mittelpunkt gerückt.<br />

Als Experten in eigener Sache können behinderte Menschen selbst am besten einschätzen,<br />

welche Unterstützung sie benötigen und wie diese aussehen kann. Auch<br />

die moderne Gesetzgebung für behinderte Menschen ist in enger Zusammenarbeit<br />

mit den Betroffenen und ihren Verbänden entstanden. Auch meine Arbeit steht unter<br />

dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. Das heißt konkret: Ich stehe ständig im engen<br />

Kontakt zu behinderten Menschen und ihren Verbänden und lasse mich von ihnen<br />

über aktuelle Entwicklungen und bestehende Probleme informieren. Ich bin überzeugt,<br />

dass Politik nur so funktionieren kann: im engen Kontakt mit denjenigen, die es<br />

direkt betrifft.<br />

II. Individueller Unterstützungsbedarf und individuelles<br />

Leistungsvermögen<br />

Behindertenpolitik ist heute geprägt von der Forderung nach Selbstbestimmung und<br />

Teilhabe behinderter Menschen.<br />

Jeder Mensch soll sein Leben eigenverantwortlich und nach seinen individuellen<br />

Wünschen gestalten können – und sich auch die benötigte Unterstützung selbst aussuchen<br />

und organisieren können. Der Gesetzgeber ist dieser Forderung bislang mit<br />

dem Behindertengleichstellungsgesetz, dem SGB IX und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz<br />

nachgekommen. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der Vielfalt<br />

nicht nur zur Normalität gehört, sondern in der jeder Mensch sich mit seinem individuellen<br />

Unterstützungsbedarf aber auch mit seinem individuellen Leistungsvermö-<br />

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