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Betrifft: Betreuung 10

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D. Strukturen im <strong>Betreuung</strong>swesen<br />

der Implementationsphase befindliche Clearingfunktion erweist sich, so der Bericht<br />

des VertretungsNetz e. V., als praktisch sinnvoll, indem dadurch Sachwalterverfahren<br />

vermieden und häufiger Alternativen in Gestalt sozialer Hilfen in Anspruch genommen<br />

werden. Ich habe den Eindruck, den österreichischen Juristen im Ministerium kommt<br />

es weniger auf Perfektion im juristischen Ideenhimmel an. Sie folgen mehr der Erfahrung,<br />

dass Gesetze sich nicht von selbst durchsetzen und es deshalb zusätzlicher<br />

Anstrengungen bedarf, um dem Gesetz in der sozialen Realität Geltung zu verschaffen.<br />

Alles gut in Österreich? Sicher nicht. So erscheint die immer noch starke Sachwaltertätigkeit<br />

von Rechtsanwälten den heute vorherrschenden Sachwalteraufgaben wenig<br />

angemessen. Dem sucht die Politik jetzt entgegen zu steuern, doch ist man sich nicht<br />

sicher, ob das ohne eine Ausweitung des Budgets der Sachwaltervereine gelingen<br />

wird – und die ist offenbar in Österreich schwer durchzusetzen. Bedauerlich erscheint<br />

auch, dass der Anteil der durch einen Sachwalterverein betreuten Personen, der derzeit<br />

12% beträgt, sinkt, weil das Budget nicht mehr erhöht worden ist. Ein Fazit ist<br />

jedenfalls noch zu ziehen: Der Dialog zwischen Österreich und Deutschland zur<br />

Rechtsfürsorge sollte wieder so intensiv werden wie zu Zeiten der Vorbereitung des<br />

<strong>Betreuung</strong>sgesetzes.

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