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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

Berichtswesen, während man uns beim VertretungsNetz e.V. immerhin einen 32 Seiten<br />

starken Jahresbericht vorlegen konnte.<br />

VII. Staatlich beauftragte Vereine statt <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />

Gerichte und Behörden spielen in der Praxis der österreichischen Rechtsfürsorge<br />

eine weniger zentrale Rolle. Zwar haben auch hier die Gerichte das letzte Wort, wenn<br />

es um Freiheitsbeschränkungen und Vertretungsrechte geht. Doch setzt man<br />

zunächst auf Lösungen mit Hilfe bundesrechtlich beauftragter Vereine und Notare.<br />

Das entlastet die Justiz von Aufgaben, auf die der normale Werdegang zum Richter<br />

kaum vorbereitet. Eine den bundesdeutschen <strong>Betreuung</strong>sbehörden analoge Struktur<br />

in der öffentlichen Verwaltung gibt es nicht. Stattdessen sorgen das hauptsächlich<br />

von der Bundesregierung finanzierte VertretungsNetz und drei weitere kleine Sachwaltervereine<br />

für die Qualifizierung der Mitarbeiter und die Entwicklung fachlicher<br />

Standards. Allerdings dürfte in Deutschland mit seinen mächtigen, auf ihre Unabhängigkeit<br />

bedachten Wohlfahrtsverbänden ein Verein wie das VertretungsNetz nur<br />

schwer zu realisieren sein. Denn das VertretungsNetz untersteht der Aufsicht des<br />

Bundesministeriums sowie eines Beirats mit Vertretern externer Institutionen wie<br />

Ministerien, Hochschulen und Praxis. Dagegen dürfte eine so direkte Steuerung hinsichtlich<br />

Aufgabenzuweisung und Ausführungspraxis durch die Politik bei den deutschen<br />

Wohlfahrtsverbänden auf schwer überwindbare Widerstände stoßen.<br />

Insgesamt verfügt VertretungsNetz e.V. an seinen österreichweit 78 Standorten über<br />

1.112 Mitarbeiter. Von diesen sind 723 ehrenamtlich und 143 hauptberuflich als Sachwalter<br />

tätig. Die ehrenamtlich als Sachwalter Tätigen werden für ihre Aufgabe vorbereitet<br />

und supervidiert wie dies in ähnlicher Weise in Deutschland bei ehrenamtlichen<br />

Mitarbeitern der Telefonseelsorge oder der Hospizdienste geschieht. 43 Mitarbeiter<br />

arbeiten als Patientenanwältinnen und 52 als Bewohnervertreterinnen. Der Verein<br />

verfügte 2007 über ein Budget von 19,6 Mio. €, von denen 17 Mio. vom Bundesministerium<br />

aufgebracht werden, während 2,3 Mio. aus der Geltendmachung von<br />

Aufwendungsersatz und Entschädigung bei den Klienten des Fachbereichs Sachwalterschaft<br />

kommen. Insgesamt wurden vom Verein für Sachwalterschaften einschließlich<br />

der neuen Clearingverfahren 11,6 Mio. € für Patientenanwaltschaft und die<br />

Bewohnervertretung 5,6 Mio. € und für vereinsinterne Service- und Administrationsleistungen<br />

2,4 Mio. € aufgewendet.<br />

VIII. Gesetze allein schaffen keine neue Realität<br />

Die österreichischen Regelungen erscheinen oft pragmatisch-zielorientierter. So geht<br />

der gerichtlichen Überprüfung in jedem Unterbringungsverfahren eine Abklärung des<br />

Einzelfalls durch multiprofessionell im Team arbeitende Patientenanwälte voraus.<br />

Diese sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung mit den Verfahrensweisen und<br />

den Möglichkeiten der psychiatrischen Krankenhäuser vertrauter, als dies in der<br />

Regel von Verfahrenspflegern bei deutschen Gerichten erwartet werden kann. Darüber<br />

hinaus wirken die Patientenanwälte in den psychiatrischen Krankenhäusern dank<br />

ihrer multiprofessionellen Beratungsfunktion für alle Krankenhauspatienten und auf<br />

Grund ihrer ständigen und aus der Perspektive der psychiatrischen Mitarbeiter faktisch<br />

auch kontrollierenden Präsenz im Krankenhaus auch präventiv gegen jede<br />

Form der Zwangsanwendung. Während in Deutschland die Genehmigung von unterbringungsähnlichen<br />

Maßnahmen nur der juristischen Kompetenz eines Richters<br />

unterliegt, wird die Rechtmäßigkeit von Freiheitsbeschränkungen in Österreich<br />

zunächst einmal durch von der Einrichtung unabhängige Mitarbeiter der Bewohnervertretung<br />

überprüft, die über fachliche Kompetenz hinsichtlich der Möglichkeiten der<br />

Pflege und <strong>Betreuung</strong> des betroffenen Personenkreises verfügen. Auch die noch in<br />

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