Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
Berichtswesen, während man uns beim VertretungsNetz e.V. immerhin einen 32 Seiten<br />
starken Jahresbericht vorlegen konnte.<br />
VII. Staatlich beauftragte Vereine statt <strong>Betreuung</strong>sbehörden<br />
Gerichte und Behörden spielen in der Praxis der österreichischen Rechtsfürsorge<br />
eine weniger zentrale Rolle. Zwar haben auch hier die Gerichte das letzte Wort, wenn<br />
es um Freiheitsbeschränkungen und Vertretungsrechte geht. Doch setzt man<br />
zunächst auf Lösungen mit Hilfe bundesrechtlich beauftragter Vereine und Notare.<br />
Das entlastet die Justiz von Aufgaben, auf die der normale Werdegang zum Richter<br />
kaum vorbereitet. Eine den bundesdeutschen <strong>Betreuung</strong>sbehörden analoge Struktur<br />
in der öffentlichen Verwaltung gibt es nicht. Stattdessen sorgen das hauptsächlich<br />
von der Bundesregierung finanzierte VertretungsNetz und drei weitere kleine Sachwaltervereine<br />
für die Qualifizierung der Mitarbeiter und die Entwicklung fachlicher<br />
Standards. Allerdings dürfte in Deutschland mit seinen mächtigen, auf ihre Unabhängigkeit<br />
bedachten Wohlfahrtsverbänden ein Verein wie das VertretungsNetz nur<br />
schwer zu realisieren sein. Denn das VertretungsNetz untersteht der Aufsicht des<br />
Bundesministeriums sowie eines Beirats mit Vertretern externer Institutionen wie<br />
Ministerien, Hochschulen und Praxis. Dagegen dürfte eine so direkte Steuerung hinsichtlich<br />
Aufgabenzuweisung und Ausführungspraxis durch die Politik bei den deutschen<br />
Wohlfahrtsverbänden auf schwer überwindbare Widerstände stoßen.<br />
Insgesamt verfügt VertretungsNetz e.V. an seinen österreichweit 78 Standorten über<br />
1.112 Mitarbeiter. Von diesen sind 723 ehrenamtlich und 143 hauptberuflich als Sachwalter<br />
tätig. Die ehrenamtlich als Sachwalter Tätigen werden für ihre Aufgabe vorbereitet<br />
und supervidiert wie dies in ähnlicher Weise in Deutschland bei ehrenamtlichen<br />
Mitarbeitern der Telefonseelsorge oder der Hospizdienste geschieht. 43 Mitarbeiter<br />
arbeiten als Patientenanwältinnen und 52 als Bewohnervertreterinnen. Der Verein<br />
verfügte 2007 über ein Budget von 19,6 Mio. €, von denen 17 Mio. vom Bundesministerium<br />
aufgebracht werden, während 2,3 Mio. aus der Geltendmachung von<br />
Aufwendungsersatz und Entschädigung bei den Klienten des Fachbereichs Sachwalterschaft<br />
kommen. Insgesamt wurden vom Verein für Sachwalterschaften einschließlich<br />
der neuen Clearingverfahren 11,6 Mio. € für Patientenanwaltschaft und die<br />
Bewohnervertretung 5,6 Mio. € und für vereinsinterne Service- und Administrationsleistungen<br />
2,4 Mio. € aufgewendet.<br />
VIII. Gesetze allein schaffen keine neue Realität<br />
Die österreichischen Regelungen erscheinen oft pragmatisch-zielorientierter. So geht<br />
der gerichtlichen Überprüfung in jedem Unterbringungsverfahren eine Abklärung des<br />
Einzelfalls durch multiprofessionell im Team arbeitende Patientenanwälte voraus.<br />
Diese sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung mit den Verfahrensweisen und<br />
den Möglichkeiten der psychiatrischen Krankenhäuser vertrauter, als dies in der<br />
Regel von Verfahrenspflegern bei deutschen Gerichten erwartet werden kann. Darüber<br />
hinaus wirken die Patientenanwälte in den psychiatrischen Krankenhäusern dank<br />
ihrer multiprofessionellen Beratungsfunktion für alle Krankenhauspatienten und auf<br />
Grund ihrer ständigen und aus der Perspektive der psychiatrischen Mitarbeiter faktisch<br />
auch kontrollierenden Präsenz im Krankenhaus auch präventiv gegen jede<br />
Form der Zwangsanwendung. Während in Deutschland die Genehmigung von unterbringungsähnlichen<br />
Maßnahmen nur der juristischen Kompetenz eines Richters<br />
unterliegt, wird die Rechtmäßigkeit von Freiheitsbeschränkungen in Österreich<br />
zunächst einmal durch von der Einrichtung unabhängige Mitarbeiter der Bewohnervertretung<br />
überprüft, die über fachliche Kompetenz hinsichtlich der Möglichkeiten der<br />
Pflege und <strong>Betreuung</strong> des betroffenen Personenkreises verfügen. Auch die noch in<br />
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