Betrifft: Betreuung 10
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D. Strukturen im <strong>Betreuung</strong>swesen<br />
kungen und Entwicklungen mit sich gebracht. Die ehrenamtlichen KollegInnen werden<br />
in ihrem Handeln und Auftreten laufend gestärkt, können durch die<br />
kontinuierliche Begleitung und Kontrolle ihre große Verantwortung und belastende<br />
Situationen teilen. Die gemeinsam vertretenen Werte und Standards des Vereins<br />
durch hauptberufliche und ehrenamtliche VereinssachwalterInnen ermöglichen eine<br />
qualitätsgesicherte Vertretung einer größeren Gruppe von Personen. Insgesamt hat<br />
sich die kollektive Interessensvertretung der KlientInnen deutlich verbessert, durch<br />
abgestimmtes Vorgehen konnten neue Projekte und Initiativen umgesetzt sowie relevante<br />
Verbesserungen in vielen Einrichtungen erzielt werden.<br />
IV. Ziele und Ergebnisse der Arbeitsgruppe<br />
Stephan Sigusch<br />
Es sollte unter anderem um Folgendes gehen:<br />
• Vergleich von Strukturen und Prüfung, ob und welche Teilbereiche übernommen<br />
werden können (Qualitätsstandards entwickeln/ finden);<br />
• Prüfung, welche Rahmenbedingungen und Finanzierungskonzepte die Umsetzung<br />
überhaupt ermöglichen (Checkliste, Stundenaufwand);<br />
• Prüfung, wie eine Förderung des Ehrenamts möglich ist, und wie ehrenamtliche<br />
Betreuer „bei der Stange“ zu halten sind (Rahmenbedingungen, Anerkenntniskultur,<br />
konkrete Arbeitshilfen).<br />
Bereits 1996 wurde von Peter Winterstein in der Untersuchung zu einem Modellprojekt<br />
festgestellt, dass die Förderung von Netzwerken in der Bundesrepublik nicht den<br />
Ansprüchen genügt.<br />
Verbindliche Strukturen sind das „A und O“ in der Netzwerkarbeit mit Ehrenamtlichen.<br />
So kann das Ergebnis der Arbeitsgruppe kurz zusammengefasst werden.<br />
Verbindliche Strukturen schaffen eine Planungssicherheit für alle Akteure.<br />
Ehrenamtlich tätige Bürger haben Sicherheit durch Ansprechpartner, die örtlich<br />
erreichbar sind, und <strong>Betreuung</strong>svereine haben eine Planungssicherheit für den Einsatz<br />
von qualifizierten Mitarbeitern und der erforderlichen Sachkosten, die bei der<br />
Quartiersnahen Begleitung erforderlich ist.<br />
In beiden vorgestellten Modellen war ersichtlich, dass die verbindlichen Strukturen,<br />
die im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben sind,<br />
maßgeblich für den Erfolg sind. Nur wenn es eine langfristige Sicherheit für Planung<br />
und Förderung gibt, können adäquate Modelle aufgebaut und dann auch langfristig<br />
erhalten werden. Ohne eine Planungssicherheit ist es <strong>Betreuung</strong>svereinen kaum<br />
zuzumuten, die nötigen finanziellen Risiken in den Aufbau von Strukturen zu stecken,<br />
auf die Gefahr hin, dass bereits in kurzer Zeit die Bundesländer oder Kommunen die<br />
Förderung einstellen. In einigen Bundesländern ist das Realität.<br />
Im Ergebnis fordert die Arbeitsgruppe zur Stärkung des Ehrenamtes Folgendes:<br />
• klare gesetzliche Rahmenbedingungen für regionale und überregionale Arbeitsbedingungen,<br />
• verbindliche und gesetzlich festgelegte Förderung für Vereine zur besseren Planung<br />
der Querschnittsarbeit und Aufbau einer nachhaltigen Netzwerkstruktur,<br />
• Stärkung und „Ernstnehmen“ des Ehrenamts im <strong>Betreuung</strong>swesen, Förderung<br />
des Ehrenamtes von Angehörigen und Fremdbetreuern durch praxisnahe Hilfen,