27.02.2013 Aufrufe

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

Betrifft: Betreuung 10

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

• Rahmenbedingungen der EA-Tätigkeit<br />

Ehrenamtliche VereinssachwalterInnen erhalten ohne Nachweis der Barauslagen<br />

eine gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung. Diese beinhaltet unter anderem<br />

den Aufwand für Besuche bei den KlientInnen (verpflichtend 1 x monatlich), Bankwege,<br />

Kontoführung, Quartalsberichte, Teilnahme an den Teambesprechungen,<br />

Fahrtspesen, Telefonkosten, Portospesen. Die Aufwandsentschädigung beträgt derzeit<br />

€ 60,--/ Monat/Fall (in Ausnahmefällen: erhöhte Aufwandsentschädigung € 80,-)<br />

und unterliegt nicht der Steuerpflicht. Der Verein ersetzt den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen<br />

zudem die Fahrtkosten, die durch die Teilnahme an den Teambesprechungen<br />

entstehen. Ehrenamtliche VereinssachwalterInnen sind über VertretungsNetz<br />

haftpflicht- sowie unfallversichert. Die im Rahmen der Sachwalterschaft tätigen Personen<br />

sind außer dem Pflegschaftsgericht gegenüber jedermann zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet. Ehrenamtliche VereinssachwalterInnen müssen für jeden ihrer Fälle eine<br />

Akte führen. Eine Zweitakte mit den wesentlichen Teilen des Schriftverkehrs und der<br />

Urkunden befindet sich in den jeweils zuständigen Standorten. Die ehrenamtlichen<br />

VereinssachwalterInnen haben ihre <strong>Betreuung</strong>s- und Vertretungstätigkeiten regelmäßig<br />

in Form von Quartalsberichten zu dokumentieren. In der Dokumentation sind die<br />

persönlichen Kontakte zu den KlientInnen, wichtige Telefonate, Vereinbarungen und<br />

Erledigungen anzuführen. Die Berichte sind Teil der Akten und Grundlage für die Auszahlung<br />

der Aufwandsentschädigung. Alle VereinssachwalterInnen haben jährlich<br />

dem Gericht über ihre Tätigkeit zu berichten und, sofern sie zur Einkommens- und/<br />

oder Vermögensverwaltung bestellt sind, eine Pflegschaftsrechung vorzulegen.<br />

Dabei werden die ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen durch die TeamleiterInnen<br />

und die Sekretariate der Geschäftsstellen unterstützt. Die TeamleiterInnen sind<br />

zudem verpflichtet, jede ehrenamtliche Pflegschaftsrechnung stichprobenartig zu<br />

überprüfen.<br />

Die Teilnahme an den ein- bis zweimonatlich stattfindenden Teambesprechungen<br />

sowie am Jahresgespräch mit den TeamleiterInnen ist verpflichtend. Dabei werden<br />

die ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen angeleitet, Sachwalterschaften vergeben,<br />

Erfahrungen aus der Arbeit mit Klientinnen ausgetauscht, Probleme besprochen<br />

und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gesucht. Aber auch allgemeine praxisrelevante<br />

Themen werden dort besprochen, wie z.B. Behinderung und Sexualität, ersatzweise<br />

Zustimmung zur Heilbehandlung, Einladen von Besuchsdiensten etc.<br />

• Teamleitung<br />

Die meisten hauptberuflichen VereinssachwalterInnen sind für 4 bis 6 ehrenamtliche<br />

KollegInnen zuständig (das sind in der Regel zwischen 15 und 25 Sachwalterschaftsfälle)<br />

und leiten entweder alleine oder zu zweit die ehrenamtlichen Teambesprechungen.<br />

Die TeamleiterInnen vertreten ihre ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen für<br />

die Zeit längerer Abwesenheiten, z.B. während des Urlaubs.<br />

Die für die TeamleiterInnen verpflichtende Ausbildung wird in zwei Teilen im Ausmaß<br />

von jeweils einer Woche sowie einem zweitätigen Follow-up durchgeführt. Während<br />

der ersten beiden Jahre als TeamleiterIn besteht Anspruch auf begleitende Supervision.<br />

Im Zentrum der Ausbildung stehen die Vermittlung der Rahmenbedingungen,<br />

Gestaltung der Fallbesprechungen im Team, das Führen schwieriger Leitungsgespräche,<br />

Standards der ehrenamtlichen Teamleitung und die umfangreichen Kontrollaufgaben<br />

gegenüber den ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen.<br />

• Mehrwert<br />

Die intensive Einbindung von ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen bei VertretungsNetz<br />

hat im Laufe der Jahre auf unterschiedlichen Ebenen viele positive Auswir-<br />

162

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!