Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Betrifft: Betreuung 10
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
VertretungsNetz derzeit in Form einer Subvention vom Bundesministerium für Justiz.<br />
Ca. 13% werden direkt von den KlientInnen im Fachbereich Sachwalterschaft in Form<br />
von Aufwandsersatz und Entschädigung finanziert. Diese Ansprüche stehen dem<br />
Verein und nicht den haupt- oder ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen zu. Über<br />
die Höhe entscheidet auf Antrag des Vereins das Pflegschaftsgericht. Wenn der/die<br />
Betroffene kein entsprechendes Einkommen und/oder nicht zumindest ein ruhendes<br />
Barvermögen von mindestens € 2.000,– hat, stellt der Verein keinen Antrag auf Kostenersatz.<br />
Weiterführende Informationen zu VertretungsNetz finden Sie im Internet unter der<br />
Webadresse www.vertretungsnetz.at.<br />
Der Fachbereich Sachwalterschaft ist der im Verein älteste, von Anfang an bestehende<br />
Aufgabenbereich. Seit dem Inkrafttreten des Sachwalterrechts im Jahre 1984<br />
sind VereinsachwalterInnen von VertretungsNetz in Österreich tätig.<br />
Hauptberufliche MitarbeiterInnen des Vereines vertreten – soweit möglich – zunächst<br />
Betroffene im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters, informieren sie über ihre<br />
Rechte und unterstützen sie bei deren Durchsetzung. Zuständig für diese Verfahren,<br />
in denen die Notwendigkeit geklärt und ev. die Bestellung eines Sachwalters erfolgt,<br />
sind die jeweiligen Bezirksgerichte. Der/Die Sachwalter/in regelt nach der Bestellung<br />
durch die RichterInnen die vom Gericht festgelegten Angelegenheiten eines psychisch<br />
kranken oder geistig behinderten Menschen. Soweit von der Kapazität her<br />
möglich, übernehmen MitarbeiterInnen des Vereins – hauptberuflich und ehrenamtlich<br />
– Sachwalterschaften, wobei die Kooperation mit den Betroffenen und die Förderung<br />
ihrer Fähigkeiten im Vordergrund stehen. Seit der letzten Gesetzesnovelle, die<br />
im Juli 2007 in Kraft getreten ist, werden von den Gerichten nicht mehr die MitarbeiterInnen<br />
der Sachwaltervereine ad personam zum Sachwalter bestellt, sondern die<br />
jeweiligen Vereine. Die MitarbeiterInnen werden dann per Vereinsurkunde mit der<br />
Führung der jeweiligen Sachwalterschaft betraut.<br />
Die hauptberuflichen VereinssachwalterInnen bieten im Rahmen des ebenfalls in der<br />
Novelle neu geregelten Tätigkeitsbereichs Clearing weitere Leistungen an. Dies sind<br />
u. a. umfassende Beratungen für AnregerInnen, Betroffene von Sachwalterschaften<br />
sowie nahestehende/private SachwalterInnen. So kann Clearing dazu beitragen,<br />
dass Sachwalterschaften vermieden werden, dass der Bereich der zu regelnden<br />
Angelegenheiten im Umfang präziser festgelegt wird, und dass notwendige relevante<br />
Unterstützungsangebote für Sachwalterinnen außerhalb des Vereins erbracht werden<br />
können.<br />
Durch die 143 hauptberuflichen und ca. 720 ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen<br />
von VertretungsNetz werden mehr als 5000 KlientInnen im Laufe eines Jahres im Rahmen<br />
von Sachwalterschaften vertreten. Das Hauptaugenmerk des Vereins liegt bei<br />
jenen KlientInnen, deren soziale Problematik hoch ist bzw. bei denen die Existenzsicherung<br />
vorrangig ist, und die Intervention eines Vereinssachwalters mit seinen speziellen<br />
Kenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung der Situation<br />
führt. Auf der anderen Seite müssen aber Fälle auch so gewählt werden, dass sie von<br />
einem der rund 700 ehrenamtlichen VereinssachwalterInnen übernommen werden<br />
können. Hier sind KlientInnen, die über gesicherte Wohn- und Lebensverhältnisse<br />
verfügen, die primäre Zielgruppe. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen kompensieren<br />
dabei den Mangel an geeigneten nahestehenden Sachwaltern und setzen damit jene<br />
Idee um, die eigentlich an der Wiege der Vereinssachwalterschaft stand.<br />
Seit vielen Jahren ist festzustellen, dass der Verein der Nachfrage der Gerichte nach<br />
VereinssachwalterInnen nicht ausreichend entsprechen kann. Dies gilt sowohl für<br />
160