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Betrifft: Betreuung 10

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D. Strukturen im <strong>Betreuung</strong>swesen<br />

Fortbildungsmöglichkeiten zu bieten. Sie haben dabei als Anlauf- und Kontaktstellen<br />

eine wichtige Aufgabe bei der Umsetzung des <strong>Betreuung</strong>srechtes. Gegenwärtig<br />

besteht in Rheinland-Pfalz in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege auf der örtlichen<br />

Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte ein weitestgehend flächendeckendes<br />

Netz von <strong>10</strong>5 anerkannten und geförderten <strong>Betreuung</strong>svereinen. Mit diesem System<br />

ist es gelungen, in Rheinland-Pfalz eine ehrenamtlich geprägte Struktur der<br />

<strong>Betreuung</strong> durch in <strong>Betreuung</strong>svereinen zusammengeschlossene Betreuerinnen und<br />

Betreuer zu schaffen.<br />

In die Qualitäts- und Leistungsvereinbarung sind insbesondere Festlegungen aufzunehmen<br />

zur Anzahl, Qualifikation, Weiterbildung und Supervision der für den <strong>Betreuung</strong>sverein<br />

haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen, zur räumlichen und sachlichen<br />

Ausstattung auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Sinne des § 2<br />

Abs. 3 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen, zur Erreichbarkeit<br />

sowie zur Vertretung bei Abwesenheit, zu Dokumentationspflichten und zum<br />

Datenschutz, zur Mitarbeit in kommunalen Netzwerken (örtlichen Arbeitsgemeinschaften),<br />

zur Information der und Kommunikation mit den <strong>Betreuung</strong>sbehörden und<br />

zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Wirkungskontrolle.<br />

III. Professionelle Arbeit mit Ehrenamtlichen im Verein<br />

VertretungsNetz in Österreich<br />

Barbara Lehner-Fallnbügl und Thomas Stidl<br />

1. Der Verein VertretungsNetz und sein Fachbereich Sachwalterschaft<br />

Der Verein VertretungsNetz – früher Verein für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft<br />

und Bewohnervertretung (VSP) – wurde 1980 auf Initiative des Justizministeriums<br />

im Rahmen der Reform der Entmündigungsordnung ins Leben gerufen. Er ist<br />

überparteilich, gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.<br />

Der Verein wurde vom Bundesministerium als geeignet anerkannt, den Gerichten<br />

SachwalterInnen und PatientenanwältInnen für psychisch kranke und behinderte Personen,<br />

und mit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes am 1.7.2005 BewohnervertreterInnen,<br />

namhaft zu machen. Der Verein kann auch geeignete ehrenamtlich tätige<br />

Personen mit der Führung der Sachwalterschaft betrauen, wenn er sicherstellt, dass<br />

sie entsprechend angeleitet und überwacht werden.<br />

VertretungsNetz ist in fast allen Bundesländern – mit Ausnahme Vorarlbergs – an insgesamt<br />

78 Standorten mit<br />

• 143 hauptberuflichen und ca. 720 ehrenamtlichen SachwalterInnen,<br />

• 43 PatientenanwältInnen und<br />

• 52 BewohnervertreterInnen<br />

tätig (Stand 11/2008).<br />

In Österreich sind derzeit insgesamt vier Vereine anerkannt, die regionale Zuständigkeit<br />

ist eindeutig geregelt. VertretungsNetz ist der älteste und bei weitem größte Verein,<br />

die anderen drei Vereine sind jeweils nur regional tätig.<br />

Das Bundesministerium für Justiz ist gesetzlich verpflichtet, den Aufwand, der mit den<br />

durch die VereinsmitarbeiterInnen erbrachten Leistungen im Zusammenhang steht,<br />

im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck verfügbaren Mittel<br />

durch Gewährung von Förderungen zu ersetzen. Rund 87% seines Budgets erhält

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