Betrifft: Betreuung 10
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D. Strukturen im <strong>Betreuung</strong>swesen<br />
Fortbildungsmöglichkeiten zu bieten. Sie haben dabei als Anlauf- und Kontaktstellen<br />
eine wichtige Aufgabe bei der Umsetzung des <strong>Betreuung</strong>srechtes. Gegenwärtig<br />
besteht in Rheinland-Pfalz in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege auf der örtlichen<br />
Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte ein weitestgehend flächendeckendes<br />
Netz von <strong>10</strong>5 anerkannten und geförderten <strong>Betreuung</strong>svereinen. Mit diesem System<br />
ist es gelungen, in Rheinland-Pfalz eine ehrenamtlich geprägte Struktur der<br />
<strong>Betreuung</strong> durch in <strong>Betreuung</strong>svereinen zusammengeschlossene Betreuerinnen und<br />
Betreuer zu schaffen.<br />
In die Qualitäts- und Leistungsvereinbarung sind insbesondere Festlegungen aufzunehmen<br />
zur Anzahl, Qualifikation, Weiterbildung und Supervision der für den <strong>Betreuung</strong>sverein<br />
haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen, zur räumlichen und sachlichen<br />
Ausstattung auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit im Sinne des § 2<br />
Abs. 3 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen, zur Erreichbarkeit<br />
sowie zur Vertretung bei Abwesenheit, zu Dokumentationspflichten und zum<br />
Datenschutz, zur Mitarbeit in kommunalen Netzwerken (örtlichen Arbeitsgemeinschaften),<br />
zur Information der und Kommunikation mit den <strong>Betreuung</strong>sbehörden und<br />
zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Wirkungskontrolle.<br />
III. Professionelle Arbeit mit Ehrenamtlichen im Verein<br />
VertretungsNetz in Österreich<br />
Barbara Lehner-Fallnbügl und Thomas Stidl<br />
1. Der Verein VertretungsNetz und sein Fachbereich Sachwalterschaft<br />
Der Verein VertretungsNetz – früher Verein für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft<br />
und Bewohnervertretung (VSP) – wurde 1980 auf Initiative des Justizministeriums<br />
im Rahmen der Reform der Entmündigungsordnung ins Leben gerufen. Er ist<br />
überparteilich, gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.<br />
Der Verein wurde vom Bundesministerium als geeignet anerkannt, den Gerichten<br />
SachwalterInnen und PatientenanwältInnen für psychisch kranke und behinderte Personen,<br />
und mit Inkrafttreten des Heimaufenthaltsgesetzes am 1.7.2005 BewohnervertreterInnen,<br />
namhaft zu machen. Der Verein kann auch geeignete ehrenamtlich tätige<br />
Personen mit der Führung der Sachwalterschaft betrauen, wenn er sicherstellt, dass<br />
sie entsprechend angeleitet und überwacht werden.<br />
VertretungsNetz ist in fast allen Bundesländern – mit Ausnahme Vorarlbergs – an insgesamt<br />
78 Standorten mit<br />
• 143 hauptberuflichen und ca. 720 ehrenamtlichen SachwalterInnen,<br />
• 43 PatientenanwältInnen und<br />
• 52 BewohnervertreterInnen<br />
tätig (Stand 11/2008).<br />
In Österreich sind derzeit insgesamt vier Vereine anerkannt, die regionale Zuständigkeit<br />
ist eindeutig geregelt. VertretungsNetz ist der älteste und bei weitem größte Verein,<br />
die anderen drei Vereine sind jeweils nur regional tätig.<br />
Das Bundesministerium für Justiz ist gesetzlich verpflichtet, den Aufwand, der mit den<br />
durch die VereinsmitarbeiterInnen erbrachten Leistungen im Zusammenhang steht,<br />
im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diesen Zweck verfügbaren Mittel<br />
durch Gewährung von Förderungen zu ersetzen. Rund 87% seines Budgets erhält