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Betrifft: Betreuung 10

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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />

„Wohl“, das hier seitens der PatientenanwältInnen zu wahren ist, liegt im Schutz der<br />

Rechte der betroffenen Person.<br />

Ziel der Patientenanwaltschaft ist es, die Position von Psychiatriebetroffenen zu stärken,<br />

PatientInnen über ihre Rechte zu informieren und sie darin zu unterstützen, ihre<br />

Rechte einzufordern und durchzusetzen.<br />

IV. Ergebnisse des Projekts „Förderung unabhängiger<br />

Beschwerdestellen in der Psychiatrie“<br />

Das Projekt zur Förderung unabhängiger Beschwerdestellen in der Psychiatrie wurde<br />

von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP e.V.) von 2005 bis<br />

2008 durchgeführt. Es wurde finanziell von der Aktion Mensch gefördert.<br />

Der Anstoß dazu kam von einer Arbeitsgruppe von Mitgliedern des Bundesverbandes<br />

Psychiatrie-Erfahrener (BPE), des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch<br />

Kranker (BApK) und der DGSP. Die Arbeitsgruppe befasste sich erst informell mit<br />

Beschwerden, gelangte dann aber zu der Überzeugung, dass die Zahl der Beschwerden<br />

ein systematisches Herangehen erfordere.<br />

Die erste Unabhängige Beschwerdestelle wurde 1994 in Stuttgart auf Initiative von<br />

Ursula Zingler, Gründungsmitglied des BPE, zusammen mit der Psychologin Manuela<br />

Ziskoven und der als Bürgerhelferin engagierten Inge Schöck gegründet. Unterstützt<br />

wurden sie durch die Stuttgarter Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und eine<br />

Vorbereitungsgruppe, an der u.a. ein Vormundschaftsrichter und Psychiatriefachleute<br />

beteiligt waren.<br />

Grundlage für die Arbeitsweise unabhängiger Beschwerdestellen ist der Trialog. Mit<br />

Trialog wird der gemeinsame gleichberechtigte Austausch Psychiatrie-Erfahrener,<br />

Angehöriger, Profis und ehrenamtlich engagierter Bürger zu psychiatrischen Themen<br />

bezeichnet.<br />

Durch das Projekt der DGSP ist es gelungen, eine Übersicht über die Beschwerdemöglichkeiten<br />

im psychiatrischen Bereich zu erstellen und mittels eines Handbuchs<br />

die Arbeitsweise unabhängiger Beschwerdestellen bekannt zu machen. Dieses<br />

Handbuch hat bereits Anlass zur Gründung weiterer unabhängiger Beschwerdestellen<br />

gegeben. Derzeit gibt es ca. 50 unabhängige Beschwerdestellen, die nach demselben<br />

Muster arbeiten. Die Listen und das Handbuch sowie weitere nützliche Informationen<br />

können auf der Website des Projekts www.beschwerde-psychiatrie.de<br />

abgerufen werden.<br />

Rechtliche Grundlagen für die Unterstützung bei Beschwerden finden sich sowohl in<br />

den Landeskrankenhausgesetzen als auch in den PsychKG (Gesetzen für Psychisch<br />

Kranke) oder den Polizeigesetzen der Länder. Sie sind von Bundesland zu Bundesland<br />

verschieden und werden auch sehr unterschiedlich ausgelegt. In den meisten<br />

Bundesländern sind für die psychiatrischen Krankenhäuser Patientenfürsprecher vorgeschrieben.<br />

Die Auswahl der Personen für dieses Ehrenamt wird allerdings sehr<br />

individuell gehandhabt, zum Teil sind es Mitarbeiter der Klinik oder ehemalige, pensionierte<br />

Mitarbeiter. In der Regel haben die Patientenfürsprecher sehr schlechte<br />

Rahmenbedingungen für ihre Arbeit (kein eigener Raum, kein eigenes Telefon, keine<br />

Fortbildung) und sind schlecht erreichbar. Das größte Manko ist aber, dass sie generell<br />

nur für Patienten zuständig sind, die gerade im Krankenhaus behandelt werden.<br />

Da sich viele Betroffene erst nach der Entlassung aus der Klinik trauen, über Missstände<br />

zu sprechen, kann eine Beschwerde durch den Patientenfürsprecher oft nicht<br />

mehr verfolgt werden. Patientenfürsprecher bemängeln auch fehlende Austausch-<br />

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