Betrifft: Betreuung 10
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Teil I Der 11. VGT Diskussionsbeiträge und Arbeitsergebnisse<br />
„Wohl“, das hier seitens der PatientenanwältInnen zu wahren ist, liegt im Schutz der<br />
Rechte der betroffenen Person.<br />
Ziel der Patientenanwaltschaft ist es, die Position von Psychiatriebetroffenen zu stärken,<br />
PatientInnen über ihre Rechte zu informieren und sie darin zu unterstützen, ihre<br />
Rechte einzufordern und durchzusetzen.<br />
IV. Ergebnisse des Projekts „Förderung unabhängiger<br />
Beschwerdestellen in der Psychiatrie“<br />
Das Projekt zur Förderung unabhängiger Beschwerdestellen in der Psychiatrie wurde<br />
von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP e.V.) von 2005 bis<br />
2008 durchgeführt. Es wurde finanziell von der Aktion Mensch gefördert.<br />
Der Anstoß dazu kam von einer Arbeitsgruppe von Mitgliedern des Bundesverbandes<br />
Psychiatrie-Erfahrener (BPE), des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch<br />
Kranker (BApK) und der DGSP. Die Arbeitsgruppe befasste sich erst informell mit<br />
Beschwerden, gelangte dann aber zu der Überzeugung, dass die Zahl der Beschwerden<br />
ein systematisches Herangehen erfordere.<br />
Die erste Unabhängige Beschwerdestelle wurde 1994 in Stuttgart auf Initiative von<br />
Ursula Zingler, Gründungsmitglied des BPE, zusammen mit der Psychologin Manuela<br />
Ziskoven und der als Bürgerhelferin engagierten Inge Schöck gegründet. Unterstützt<br />
wurden sie durch die Stuttgarter Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und eine<br />
Vorbereitungsgruppe, an der u.a. ein Vormundschaftsrichter und Psychiatriefachleute<br />
beteiligt waren.<br />
Grundlage für die Arbeitsweise unabhängiger Beschwerdestellen ist der Trialog. Mit<br />
Trialog wird der gemeinsame gleichberechtigte Austausch Psychiatrie-Erfahrener,<br />
Angehöriger, Profis und ehrenamtlich engagierter Bürger zu psychiatrischen Themen<br />
bezeichnet.<br />
Durch das Projekt der DGSP ist es gelungen, eine Übersicht über die Beschwerdemöglichkeiten<br />
im psychiatrischen Bereich zu erstellen und mittels eines Handbuchs<br />
die Arbeitsweise unabhängiger Beschwerdestellen bekannt zu machen. Dieses<br />
Handbuch hat bereits Anlass zur Gründung weiterer unabhängiger Beschwerdestellen<br />
gegeben. Derzeit gibt es ca. 50 unabhängige Beschwerdestellen, die nach demselben<br />
Muster arbeiten. Die Listen und das Handbuch sowie weitere nützliche Informationen<br />
können auf der Website des Projekts www.beschwerde-psychiatrie.de<br />
abgerufen werden.<br />
Rechtliche Grundlagen für die Unterstützung bei Beschwerden finden sich sowohl in<br />
den Landeskrankenhausgesetzen als auch in den PsychKG (Gesetzen für Psychisch<br />
Kranke) oder den Polizeigesetzen der Länder. Sie sind von Bundesland zu Bundesland<br />
verschieden und werden auch sehr unterschiedlich ausgelegt. In den meisten<br />
Bundesländern sind für die psychiatrischen Krankenhäuser Patientenfürsprecher vorgeschrieben.<br />
Die Auswahl der Personen für dieses Ehrenamt wird allerdings sehr<br />
individuell gehandhabt, zum Teil sind es Mitarbeiter der Klinik oder ehemalige, pensionierte<br />
Mitarbeiter. In der Regel haben die Patientenfürsprecher sehr schlechte<br />
Rahmenbedingungen für ihre Arbeit (kein eigener Raum, kein eigenes Telefon, keine<br />
Fortbildung) und sind schlecht erreichbar. Das größte Manko ist aber, dass sie generell<br />
nur für Patienten zuständig sind, die gerade im Krankenhaus behandelt werden.<br />
Da sich viele Betroffene erst nach der Entlassung aus der Klinik trauen, über Missstände<br />
zu sprechen, kann eine Beschwerde durch den Patientenfürsprecher oft nicht<br />
mehr verfolgt werden. Patientenfürsprecher bemängeln auch fehlende Austausch-<br />
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